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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

Die Perspektive des Bundes

verfasst von : Christian Grugel

Erschienen in: Verbraucherwissenschaften

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Verbraucherpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, an der zahlreiche Ressorts der Bundesregierung mitwirken. Für die Ausrichtung der Verbraucherpolitik und den wirtschaftlichen Verbraucherschutz ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zuständig. Der Verbraucherschutz im Bereich Ernährung und Lebensmittel fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Als wissenschaftliches Beratungsgremium für die Verbraucherpolitik wurde vom BMJV der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen eingerichtet. Verbraucherwissenschaften spielen für die Arbeit der Ministerien eine große Rolle. Bereits 2010 wurden vor der Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes eine wissenschaftliche Analyse und ein Dialogverfahren durchgeführt. Die Arbeit vieler Bundesoberbehörden hat mittelbare Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Eine Zuständigkeit für Aufgaben des kollektiven wirtschaftlichen Verbraucherschutzes existiert aber nur in Einzelfällen. Im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegt die Zuständigkeit zumeist bei den Ländern. Nur bei der Bewertung von Risiken, der bundesweiten Koordinierung von Maßnahmen und in Zulassungsverfahren werden Einrichtungen des Bundes tätig. Das Vorsorgeprinzip im gesundheitlichen Verbraucherschutz verlangt die regelmäßige Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Verwendung unterschiedlicher, auch verbraucherwissenschaftlicher Erkenntnisse hat deshalb maßgeblichen Einfluss auf die Organisation der Zulassungsverfahren. Vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesgerichtshof werden Gerichtsverfahren, die Auswirkungen auf die Verbraucherpolitik haben, nur selten verhandelt, sodass dort nur in wenigen Einzelfällen auf Erkenntnisse der Verbraucherwissenschaften zurückgegriffen wird. Mit der Vergabe von Gutachten und Stellungnahmen, der Förderung des Netzwerks Verbraucherforschung und eines Lehrstuhls für Verbraucherrecht sowie die Einbeziehung verbraucherpolitischer Überlegungen in die Hightech-Strategie 2020 der Bundesregierung setzen die Ressorts der Bundesregierung auch Impulse für die Verbraucherforschung.

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Fußnoten
1
Die Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Beirats Verbraucher- und Ernährungspolitik waren auf der Internetseite des BMELV eingestellt worden. Auf der Internetseite des BMEL sind sie nicht mehr abrufbar.
 
2
Die 2010 von Böhm, Lingenfelder und Voit, Universität Marburg, erstellte Studie war auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingestellt worden. Sie ist dort jetzt nicht mehr abrufbar.
 
3
Der Bericht über die Untersuchung von Oertel, Schimke, Ulmer und Karig, IZT – Institut für Zukunftsforschung und Technologiebewertung, Berlin, wurde unter Mitwirkung von Peschkow und Renn, Stuttgart, erstellt und dem Deutschen Bundestag im Mai 2010 als Anlage zum Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der Evaluierung des Verbraucherinformationsgesetzes vorgelegt.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. (1988). Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 12 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist. Berlin: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. (1988). Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 12 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) geändert worden ist. Berlin: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Zurück zum Zitat Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. (1996).Gebührenordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 1996 (BGBl. I S. 210), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320) geändert worden ist. Berlin: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. (1996).Gebührenordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 1996 (BGBl. I S. 210), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320) geändert worden ist. Berlin: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Zurück zum Zitat Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. (2003). Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Februar 2015 (BGBl. I S. 162) geändert worden ist. Berlin: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. (2003). Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Februar 2015 (BGBl. I S. 162) geändert worden ist. Berlin: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Zurück zum Zitat Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. (2005). Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254) geändert worden ist. Berlin: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. (2005). Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254) geändert worden ist. Berlin: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Zurück zum Zitat Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. (2006). EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 51 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist. Berlin: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. (2006). EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 51 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist. Berlin: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Zurück zum Zitat Kenning, P., & Wobker, I. (2013). Ist der „mündige Verbraucher“ eine Fiktion? Ein kritischer Beitrag zum aktuellen Stand der Diskussion um das Verbraucherleitbild in den Wirtschaftswissenschaften und der Wirtschaftspolitik. Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik, 14(2), 282–300. Kenning, P., & Wobker, I. (2013). Ist der „mündige Verbraucher“ eine Fiktion? Ein kritischer Beitrag zum aktuellen Stand der Diskussion um das Verbraucherleitbild in den Wirtschaftswissenschaften und der Wirtschaftspolitik. Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik, 14(2), 282–300.
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Zurück zum Zitat Schnauder, F. (2015). Die Rückabwicklung eines Realkreditvertrags nach Verbraucherwiderruf. Neue Juristische Wochenschrift, 37, 2689 ff. Schnauder, F. (2015). Die Rückabwicklung eines Realkreditvertrags nach Verbraucherwiderruf. Neue Juristische Wochenschrift, 37, 2689 ff.
Metadaten
Titel
Die Perspektive des Bundes
verfasst von
Christian Grugel
Copyright-Jahr
2017
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-10926-4_22