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2018 | Buch | 1. Auflage

Bedeutung des Wirtschaftsrechts für die volkswirtschaftliche Entwicklung

Perspektiven der ökonomischen Analyse

verfasst von: Alexander Wulf

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Über dieses Buch

Alexander Wulf betrachtet in diesem Buch mit Hilfe ökonomischer Methoden die Bedeutung des Wirtschaftsrechts für die volkswirtschaftliche Entwicklung und das Wirtschaftsleben. Um die historische und gegenwärtige Entwicklung des öffentlichen Wirtschaftsrechts, des Wirtschaftsprivatrechts und des Wirtschaftsstrafrechts zu erforschen, verwendet der Autor ökonometrische Modelle und ökonomische Fallstudien. In den vorgestellten empirischen Analysen wird deutlich, dass solche Untersuchungen einen wichtigen Beitrag zur Rechts- und Wirtschaftspolitik leisten.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Einleitung:
Die Bedeutung des Wirtschaftsrechts für die volkswirtschaftliche Entwicklung
Zusammenfassung
In diesem Buch soll mit Hilfe ökonomischer Methoden die Bedeutung des Wirtschaftsrechts für die volkswirtschaftliche Entwicklung und das Wirtschaftsleben betrachtet werden. Um die historische und gegenwärtige Entwicklung des öffentlichen Wirtschaftsrechts, des Wirtschaftsprivatrechts und des Wirtschaftsstrafrechts zu untersuchen, folgt die Untersuchung den Ansätzen der Neuen Institutionenökonomik (New Institutional Economics) und der ökonomischen Analyse des Rechts (Law & Economics), d. h. sie verwendet quantitative Verfahren, ökonometrische Modelle und ökonomische Fallstudien. In dieser Einleitung werden die Fragestellung, der Forschungsansatz und der Gang der Untersuchung entwickelt.
Alexander Wulf
Wie der Aufstieg des gelehrten Rechts im Mittelalter den wirtschaftlichen Aufstieg Europas beförderte. Eine empirische Untersuchung
Zusammenfassung
Zwischen 1200 und 1600 setzte sich die wirtschaftliche Entwicklung in Westeuropa von der in allen anderen Weltregionen ab. Gegen Ende dieser Periode lag das Pro-Kopf-Einkommensniveau deutlich höher als irgendwo sonst auf der Welt. Wir bringen diese einzigartige Entwicklung in Verbindung mit der Rezeption des römischen Rechts, dem Aufstieg des Kirchenrechts und der Entwicklung der Rechtswissenschaft als methodisch geleiteter akademischer Disziplin, die an Universitäten gelehrt wurde. Wir testen zwei konkurrierende Hypothesen über den Einfluss dieser Entwicklung auf das wirtschaftliche Wachstum im mittelalterlichen Europa. Der ersten These zufolge war die Ausbreitung des materiellen römischen Rechts dem Aufschwung des Handels und dem ökonomischen Wachstum förderlich. Nach der zweiten und konkurrierenden These war das Wachstum keine Folge der Rezeption römisch rechtlicher Normen, sondern vielmehr der rationalen, wissenschaftlichen und systemischen Eigenschaften des römischen und des Kirchenrechts sowie der Ausbildung von Juristen an den neu gegründeten Universitäten (Verwissen-schaftlichung). Das verlieh dem Recht eine ganz Westeuropa durchwirkende innovative Flexibilität, die auch das Handelsrecht (lex mercatoria) und das überkommene Gewohnheitsrecht beeinflusste. Unter Verwendung von Daten über die Einwohnerzahl in mehr als 200 europäischen Städten, die wir als groben Indikator für die Entwicklung der Pro Kopf Einkommens verwenden, stellen wir fest, dass nicht in erster Linie die Rezeption römischen Rechts in einer Region entscheidend war. Vielmehr war es die Zunahme juristischer Fakultäten an den Universitäten und das Entstehen einer rechtswissenschaftlichen Methodik durch Glossatoren und Kommentatoren und ihre Interpretation und Systematisierung der Quellen des römischen Rechts (Corpus Juris Civilis, Digesten) und des kanonischen Rechts. Die neu entstandene Fähigkeit, allgemeine normative Schlüsse aus diesen Quellen zu ziehen, führte zu Abstraktion, Methodologie und dem Aufstieg des gelehrten Rechts als akademischer Disziplin. Wo immer in Europa Rechtsfakultäten eingerichtet wurden, erlernten Juristen neue, bisher unbekannte Fähigkeiten und Fertigkeiten, die förderlich für Handel und Gewerbe waren. Dies galt in allen Regionen, wo das neue Recht gelehrt wurde unabhängig davon, ob und in welchem Umfang in der Region das römische Recht sich durchsetzte.
Hans-Bernd Schäfer, Alexander Wulf
Die Entkriminalisierung des Ausstellens von ungedeckten Schecks in der Türkei. Eine Untersuchung der Effekte von Sanktionsänderungen
Zusammenfassung
Ziel dieser Studie ist eine ökonomische Analyse der Folgen der Entkriminalisierung der Ausgabe ungedeckter Schecks in der Türkei. In unserer statistischen Analyse untersuchen wir die Rechtslage bei geplatzten Schecks in drei Phasen: vor 2009, als das Ausstellen ungedeckter Schecks mit Freiheitstrafen belegt war, zwischen 2009 und 2012, als eine teilweise Entkriminalisierung stattfand, und zwischen 2012 und 2014, als die Ausgabe geplatzter Schecks vollständig entkriminalisiert und die Strafarten auf Verwaltungsstrafen beschränkt wurden. Wir testen die Hypothese, dass partielle oder vollständige Entkriminalisierung zu einem Anstieg der Anzahl ungedeckter Schecks in der Türkei geführt hat. Es zeigt sich keine statistische Evidenz für eine Verbindung zwischen dem ersten, moderaten Schritt der Entkriminalisierung (Gesetz Nr. 5941) und der Häufigkeit des Auftretens geplatzter Schecks in der Türkei. Die vollständige Entkriminalisierung geplatzter Schecks jedoch (Gesetz Nr. 6273) führte zu einem Anstieg der Häufigkeit ungedeckter Schecks. Es zeigt sich ferner, dass die Gründung des Risikozentrums der Türkischen Bankenvereinigung dabei half, nicht-kreditwürdige Kunden zu identifizieren und zur Senkung der Häufigkeit ungedeckter Schecks beitrug. Wir schließen daraus, dass im Fall des türkischen Scheckrechts die Androhung von Freiheitsentzug effektiver vom Ausstellen ungedeckter Schecks abhielt als die administrativen und zivilrechtlichen Sanktionen, die mittlerweile in Kraft sind. Dennoch tragen auch private Überwachungs- und Kontrollbemühungen zur Förderung des angestrebten politischen Ziels bei, die Anzahl ungedeckter Schecks in der Türkei zu verringern.
Basak Babaoglu, Alexander Wulf
Der Rechtsformenmangel der öffentlichen Hand. Eine ökonomische Fallstudie zu den rechtlich-institutionellen Hindernissen in öffentlichen Unternehmen am Beispiel des Flughafens Berlin Brandenburg (BER)
Zusammenfassung
Das Kapitel untersucht die Frage des Rechtsformenmangels für Unternehmen der öffentlichen Hand anhand einer ökonomischen Fallstudie zum krisengeplagten Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Die These des Rechtsformenmangels besagt, dass es bestimmte volks- und betriebswirtschaftliche Konstellationen gibt, in denen keine der existierenden Rechtsformen für öffentliche Unternehmen die für einen profitablen Betrieb notwendigen institutionellen Rahmenbedingungen bereitstellen können. In der Fallstudie wird untersucht, ob diese These auf den Flughafen Berlin Brandenburg zutrifft. Es wird der Frage nachgegangen, ob von der Rechtsform abhängige rechtlich-institutionelle Hindernisse dem erfolgreichen Erwerbsstreben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH entgegengestanden und die problemlose Realisierung des Großbauprojekts verhindert haben. Unter Zuhilfenahme eines Vorschlages einer alternativen Rechtsform für öffentliche Unternehmen, die als gemeinwirtschaftliche Unternehmensverfassung bezeichnet wird, gilt es zu überprüfen, ob die rechtlich-institutionellen Anforderungen des untersuchten Unternehmens durch diese neue Rechtsform hätten besser erfüllt werden können. Die in der Fallstudie erarbeiteten Ergebnisse führen zu Erkenntnissen, die auch für die Rechtsformenwahl von anderen Unternehmen der öffentlichen Hand in Deutschland von Bedeutung sind.
Alexander Wulf
Rechtskompetenz als Teil unternehmerischer Führungsqualität Reformvorschläge für ein Studium des Rechts in den Wirtschaftswissenschaften
Zusammenfassung
Das Studium der Rechtswissenschaften ist als eigenständiger Bestandteil in den meisten deutschen Studiengängen der Wirtschaftswissenschaft fest verankert. Dieses Kapitel hat zum Ziel, die Inhalte und Lehrmethoden kritisch zu prüfen, die mehrheitlich in den juristischen Pflichtveranstaltungen im Wirtschaftsstudium verwendet werden. Sowohl Inhalte als auch Methoden der Lehre werden in der Regel aus der Ausbildung der Volljuristen übernommen. Ob aber Verfahren der Lehre, die für die Ausbildung von Juristen entwickelt worden sind, uneingeschränkt auch für Wirtschaftswissenschaftler geeignet sind, wurde im deutschsprachigen Raum bisher kaum diskutiert. Im Weiteren wird gezeigt, zu welchen Problemen die unreflektierte Übernahme von Lehrinhalten und Lehrmethoden ohne zielgruppengerechte Anpassung führt. Auf dieser Basis wird ein Vorschlag für die praxisorientierte Lehre rechtswissenschaftlicher Inhalte entwickelt. Es gilt, die in den Rechtswissenschaften bewährten Konzepte der Lehre den Bedürfnissen der Wirtschaftswissenschaftler/innen anzupassen und weiterzuentwickeln. Danach werden der rechtliche Lebenszyklus eines Unternehmens und Management-Fallstudien zu rechtlichen Problemen als didaktische Modelle vorgestellt und praktische Fragen der Lehre diskutiert. Ziel ist es, die Studierenden für die rechtlichen Probleme zu sensibilisieren, die in der betrieblichen Praxis von Bedeutung sind, und ihnen Kompetenzen zu vermitteln, mit deren Hilfe sie die in ihrem späteren beruflichen Alltag auftretenden Probleme erfolgreich bewältigen können.
Alexander Wulf
Ausblick: Der Beitrag von ökonomischen und institutionenökonomischen Analysen zum Verständnis der Bedeutung des Wirtschaftsrechts für die volkswirtschaftliche Entwicklung
Zusammenfassung
Auf der Grundlage der vorgestellten Untersuchungen sollen nun die Möglichkeiten des Beitrages der Institutionenökonomik und der ökonomischen Analyse des Rechts zum Verständnis der Bedeutung des Wirtschaftsrechts für die volkswirtschaftliche Entwicklung im deutschsprachigen Raum und in Europa diskutiert werden. In den vorgestellten empirischen Analysen wurde deutlich, dass ökonomische Untersuchungen einen Beitrag zu einer evidenzbasierten Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftspolitik leisten können. Im Umkehrschluss wurde auch gezeigt, dass komplexe volkswirtschaftliche Prozesse nur angemessen erforscht werden können, wenn auf die Erkenntnisse der für die Volkswirtschaftslehre relevanten „Hilfswissenschaften“ in den hier vorgestellten Beispielen also insbesondere auf die Rechtswissenschaften zurückgegriffen wird.
Alexander Wulf
Erratum zu: Bedeutung des Wirtschaftsrechts für die volkswirtschaftliche Entwicklung
Alexander Wulf
Backmatter
Metadaten
Titel
Bedeutung des Wirtschaftsrechts für die volkswirtschaftliche Entwicklung
verfasst von
Alexander Wulf
Copyright-Jahr
2018
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Electronic ISBN
978-3-658-22034-1
Print ISBN
978-3-658-22033-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-22034-1