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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

8. Konzepte, Handlungsmöglichkeiten, Perspektiven

verfasst von : Jürgen Schwark

Erschienen in: Sportgroßveranstaltungen

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die Durchführung von Sportgroßveranstaltungen bedarf inzwischen einer weitaus umfassenderen und intensiveren Begründung und vor allem diskursiven Legitimation. Insofern werden im abschließenden Kapitel Kriterien, konzeptionelle Orientierungen sowie sport- und wirtschaftspolitische Strategien für eine gelingende Daseinsvorsorge und eine begründete Perspektive für Sportgroßveranstaltungen aufgezeigt. In Erweiterung der formulierten Handlungsempfehlungen zur kommunalen Sportpolitik, erfolgen abschließend Hinweise auf eine alternative Wirtschaftspolitik, die über eine bloß verbesserte Verteilungsfrage hinausgehen und die notwendige Diskussion auf eine alternative Art des Wirtschaftens richtet.

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Fußnoten
1
Ergänzend ist anzumerken, dass die Stadt Regensburg exemplarisch für zahlreiche andere Städte mit vergleichbarer Orientierung steht, und demzufolge lediglich ein typischer, nicht jedoch als verantwortlich zu machender Vertreter diskutiert wird.
 
2
Für den Kunstbereich ist im positiven Sinn auf die Stadt Münster zu verweisen, die zusätzlich zum laufenden Kunstbetrieb in Abständen von zehn (!) Jahren (bislang 1977, 1987, 1997, 2007, 2017) die inzwischen einer breiten globalen Öffentlichkeit bekannt gewordenen „Skulptur Projekte Münster“ umsetzt.
 
3
Freiburg, Karlsruhe und Kaiserslautern hatten bspw. ihre Bewerbung um die Austragung von Spielen zur UEFA-Fußball-EM 2024 der Männer zurückgezogen. Auch im Fall der Hamburger Olympia-Werbung konnten gegenüber dem Innenministerium keine zufriedenstellenden Verhandlungsergebnisse erzielt werden.
 
4
Die Fördermittel des Bundes für internationale Sportgroßveranstaltungen fallen, gemessen an den medialen Äußerungen öffentlichkeitswirksam auftretender BundespolitikerInnen eher karg aus: „Für Welt- und Europameisterschaften in Olympischen Disziplinen können grundsätzlich bis zu 150.000 Euro, für sonstige Sportveranstaltungen grundsätzlich bis zu 75.000 Euro und für Welt- und Europameisterschaften in Olympischen Disziplinen in Nicht-Olympischen Sportarten nicht mehr als ein Drittel der Beträge für Welt- und Europameisterschaften in Olympischen Disziplinen oder Sportgroßveranstaltungen Fördermittel bewilligt werden.“ (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 2019, S. 5).
 
5
Erb (2018) stellt das sehr anschaulich und aufklärend zur Stadt Kaiserslautern und zum dortigen Profi-Fußballclub dar.
 
6
Erstmals hat Berlin das 2. Deutsches Turn- und Jubelfest 1861 ausgetragen.
 
7
Bspw. waren an der Gründung des Deutschen Ruderverbandes 1883 von 34 Rudervereinen neun Vereine aus Hamburg beteiligt, die damit die mit Abstand größte Gruppe aus einer Stadt stellten (www.​rudern.​de).
 
8
Die konzeptionelle Nähe zur marketingorientierten Bewerbung einer so genannten „Kreativen Klasse“ wird offensichtlich.
 
9
Mit Güldenpfennig (2017, S. 92) ist darauf hinzuweisen, dass der Slogan „Sport für alle“, im Abgrenzung zum „Zugang für alle“, als sportpolitisches Ziel eine „unvertretbare Bevormundung“ beinhaltet.
 
10
Die Diskussion ist nicht neu, sondern wird an den immer noch „typischen“ Stadtrundfahrten bzw. Stadtrundgängen deutlich. Im Gegensatz dazu ist auf die konzeptionell-thematischen Zugänge von „Stattreisen – Forum Neue Städtetouren“ hinzuweisen (www.​stattreisen.​org/​staedte.​html). Im Übrigen ist mit dem Hinweis auf die Einbeziehung von Räumen mit „differenziert-ambivalenter“ Ausrichtung nicht eine Art von Lauf durch deprivierte Stadtteile im Sinn eines soft-slum-tourism intendiert.
 
11
Grundsätzlich ändert daran auch ein FIS Skilanglauf-Sprint Weltcup (2019, 2020) nichts, der in Anlehnung an die in den 2000er durchgeführten Veranstaltungen am Düsseldorfer Rheinufer nun ebenfalls mit künstlichem Schnee aber geringerer Zuschauerzahl durchgeführt wird. Bevor an dieser Stelle jedoch Missverständnisse auftreten, ist darauf zu verweisen, dass die kultur- und sportpolitische Ausrichtung selbstverständlich innerhalb der Autonomie der (unterschiedlich) agierenden Stadtakteursgruppen liegt. Darüber hinaus sind die Anmerkungen nicht mit einer Kritik an den bestehenden Sport(groß)veranstaltungen verbunden.
 
12
Zur weiteren Diskussion um Nachhaltigkeit siehe auch Schwark (2016, S. 273–294). Insbesondere ist auf die gleichzeitige und damit problematische Verwendung des Begriffs durch Akteure mit völlig divergierenden Interessenlagen zu verweisen, sodass dieser „Containerbegriff“ mit etlichen Fehlinterpretationen belegt wird: a) Nachhaltigkeit wird mit Langfristigkeit gleichgesetzt; b) Ökologie ist der zähmende Gegenspieler der Ökonomie unter Vernachlässigung des Sozialen; c) Nachhaltigkeit wird als gesellschaftliche Anforderung zu einem überwiegend privat zu lösenden Problem übertragen; d) Nachhaltigkeit könne durch Selbstverpflichtungen der Wirtschaft erreicht werden; e) Nachhaltigkeit sei mit technischen Verbesserungen und Einsparungen möglich; f) Nachhaltigkeit sei mit einem grüneren Kapitalismus möglich (S. 275 ff.).
 
13
Entgegen des Umweltkonzeptes Green Goal des DFB für die FIFA WM 2006 wurde das Zentralstadion Leipzig, in dem der Fünftligist (!) FC Sachsen Leipzig seine Oberligaspiele austrug, mit 87 Mio. € Steuergeldern und 34 Mio. privaten Mitteln ausgebaut (Weinreich und Hartmann/www.​berliner-zeitung.​de 2004). Ein Unternehmen, das taurinhaltige Limonade herstellt, unterstützte dann im Jahr 2016 den Stadionkauf in Höhe von insgesamt 70 Mio. € um darin (weiterhin) die Angestellten der RasenBallsport Leipzig GmbH spielen zu lassen (Roth und Schäfer/www.​lvz.​de 2016).
 
14
Siehe dazu auch die so genannte „Berliner Erklärung“ die am 30.05.2013 auf der 5. UNESCO-Weltkonferenz der Sportminister (MINEPS V) in Berlin verabschiedet wurde, insbesondere S. 12–13.
 
15
Das Schiff wurde 1995 gebaut, verfügt daher über einen Diesel-Antrieb und wird mit Marine Rückstandsöl (Schweröl) betrieben, was die „gute Idee“ (siehe bereits Athen 2004) durch An- und Abfahrt ökologisch beschädigt, obwohl seit 2018 bereits einige Schiffe mit Flüssigerdgas in Betrieb genommen worden sind.
 
16
Siehe u. a. Selle (2006) und Müller (2015).
 
17
Frielinghaus (2016) hat dazu sehr plastisch die „Erweiterung sowie Behinderung von Handlungsmöglichkeiten der Subjekte in Stadtteilkämpfen“ offengelegt.
 
18
Die Diskussion kann an dieser Stelle lediglich ansatzweise geführt werden. Umfassender zum Thema Sport und Ethik siehe Grupe und Mieth (1998) und Franke (2011).
 
19
Das Thema Tiere im Sport greift Müller (1998, S. 562 ff.) bereits auf und unterteilt in die Kategorien „Sport mit Tieren“, „Stellvertretersport mit Tieren“ sowie „Sport gegen Tiere“.
 
20
So erweist sich bspw. der Slogan „Weltstadt mit Herz“ im Kontext ökonomischer und sozialer Auseinandersetzungen um das Mietniveau Münchens als geradezu absurd.
 
21
Eine derart verkürzte und ahistorische Sicht vernachlässigt u. a. die bedeutenden sektoralen und damit verbundenen räumlichen Verschiebungen. Alleine ein Blick in die Historie des Länderfinanzausgleichs kann das auf drastische Weise verdeutlichen. Nordrhein-Westfalen gehörte mit seiner damals ausgeprägten und florierenden Schwerindustrie bis Anfang der 1980er Jahre zu den Geberländern, während das frühere Agrarland Bayern sich parallel industrialisieren konnte und bis 1987 zu den Nehmerländern zählte (siehe www.​bundesfinanzmini​sterium.​de). Als Treppenwitz der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik erweist sich daher die 2016 eingereichte Klage Bayerns gegen die vormals fütternde Hand des Länderfinanzausgleichs.
 
22
Jahrestagung 2017 der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter vom 26.–28. April 2017 in der Landeshauptstadt Stuttgart, S. 10. Referentin: Anke Precht, stellvertretende Sportamtsleiterin, Freie Hansestadt Bremen. Wie eine optimierte Preispolitik bspw. der Bremer Bäder aussieht, verdeutlichen die Ermäßigungen für „Schüler, Studenten, Arbeitslose, ALGII-Empfänger, Schwerbehinderte“. Deren Bedürfnisse meint man insoweit erkannt zu haben, als dass ihnen ein um 16,38 % reduzierter Preis für die ersten 2,5 h offeriert wird (von 5,50 € auf 4,60 €) und für jede weitere Stunde ein Rabatt von 11,1 % (von 1,80 auf 1,60) (www.​bremer-baeder.​de).
 
23
Dennoch werden nach wie vor permanent Forderungen nach Steuersenkungen in den Raum gestellt (z. B. DIHK).
 
24
Der Elitenforscher Hartmann (2018) hat jüngst nicht nur die unternehmerischen, sondern auch die individuellen Praktiken der Steuervermeidung und -hinterziehung thematisiert sowie deren psychische Verarbeitung. Siehe insbesondere S. 154–177.
 
25
Offiziell: Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967.
 
26
Bspw. haben bereits 1990 die Grünen einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes mit der „Förderung der umwelt- und sozialverträglichen Entwicklung der Wirtschaft“ vorgelegt.
 
27
Weitere Hinweise finden sich bei Butterwegge (2017, S. 284 ff.).
 
28
Als drastisches Beispiel kann die Verlagerung des italienischen Ligapokalfinales (16.01.2019) in das saudi-arabische Dschidda nur als weitere ökonomisch motivierte sportkulturelle Entgleisung bezeichnet werden.
 
29
Diese parlamentarische Bedeutungs- und Machtarmut führt auch Güldenpfennig (2013, S. 103) an. Demnach ist die „Fraktion Sport“ vielmehr eine „Fraktion Wünsch dir was vom Sport“. „Ihre fraktionsübergreifende Einmütigkeit gründet somit weniger in dem, was sie dem Sport anbieten, sondern mehr in dem, was sie bei ihm nachfragen, ja ihm abfordern, damit er sich mit außersportlich-gesellschaftlichen Zusatzleistungen die Anerkennung und Förderungswürdigkeit seiner kulturellen Eigenleistung überhaupt verdienen kann.“ (S. 104).
 
Metadaten
Titel
Konzepte, Handlungsmöglichkeiten, Perspektiven
verfasst von
Jürgen Schwark
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-28303-2_8