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2018 | Buch

Ärztliche Dokumentationspflicht und Einsichtsrecht in Patientenakten

Eine Untersuchung zu den §§ 630f und 630g BGB mit Bezügen zum nationalen sowie europäischen Datenschutzrecht

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Über dieses Buch

Dieses Buch analysiert die Rechtslage in Bezug auf Patientenakten in Deutschland. Es behandelt schwerpunktmäßig die ärztliche Dokumentationspflicht, das Einsichtsrecht des Patienten in seine Behandlungsunterlagen sowie Fragen zur gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrung und Archivierung. Die Darstellung orientiert sich dabei sowohl am neuen Behandlungsvertragsrecht der §§ 630a ff. BGB als auch an den standesrechtlichen Vorgaben der ärztlichen Berufsordnungen. Daneben diskutiert es Lösungsvorschläge für bisher noch offene Rechtsfragen im Bereich des postmortalen Einsichtsrechts der Erben und Angehörigen sowie zum Umgang mit sensiblen Inhalten, die einer Einsichtnahme durch den Patienten im Einzelfall entzogen sind. Ein weiterer Abschnitt behandelt wesentliche Schnittstellen zum nationalen und europäischen Datenschutzrecht, insbesondere zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO. Erwähnung finden ferner die sozialrechtlichen Regelungen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
A. Einleitung
Zusammenfassung
Mit dem „Patientenrechtegesetz“ vom 26. Februar 2013 wurde die Pflicht des Behandelnden zur Dokumentation aller wesentlichen medizinischen Tatsachen erstmals im Rahmen des Bürgerlichen Rechts normiert und hat nunmehr im Behandlungsvertragsrecht in der Vorschrift des § 630f BGB ihren Niederschlag gefunden. Daran anknüpfend findet sich in § 630g BGB das mit der Dokumentationspflicht eng verknüpfte Recht des Patienten auf Einsichtnahme in seine Patientenakte, dessen Normierung insoweit ein bisher bestehendes „Vollzugsdefizit“ bei der Informationsgewinnung des Patienten beseitigen soll.
Thomas Bayer
B. Historische Entwicklung
Zusammenfassung
Ein Querschnitt durch die Rechtsprechung der freien Dienstleistungsberufe höherer Art macht deutlich, dass die Frage nach dem Bestehen einer Dokumentationspflicht zunächst ausschließlich im Zusammenhang mit dem Arzthaftungsrecht eine Rolle spielte und erst von dort im weiteren Verlauf von der Rechtsprechung auf andere Berufsgruppen ausgedehnt wurde. Jedoch durchlebte gerade auch die ärztliche Dokumentationspflicht selbst von der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bis zum heutigen § 630f BGB eine höchst unstete und wenig einheitliche Entwicklung.
Thomas Bayer
C. Bestimmung der Akteure: Behandelnder und Patient
Zusammenfassung
Mit dem PatRG hat der Gesetzgeber im Kontext des Behandlungsvertrages die Begriffe „Behandelnder“ und „Patient“ neu in das BGB eingeführt und in § 630a Abs. 1 BGB den Versuch einer Legaldefinition unternommen. Im Folgenden sollen die Begrifflichkeiten insbesondere im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Dokumentationspflicht (§ 630f BGB) sowie das Einsichtsrecht (§ 630g BGB) näher betrachtet werden.
Thomas Bayer
D. Anwendungsbereich der §§ 630f und 630g BGB
Zusammenfassung
Typischerweise finden die in den §§ 630f und 630g BGB geregelten Rechte und Pflichten auf die Parteien eines Behandlungsvertrages Anwendung, welcher – in Abgrenzung zur Veterinärmedizin – die Behandlung eines Menschen zum Vertragsgegenstand hat. Dabei ist zunächst der klassische „Arztvertrag“ über eine ambulante Behandlung, z. B. mit einem niedergelassenen Arzt oder einem MVZ, sowie der Krankenhausvertrag zu nennen. Dabei kommt es aufgrund des § 630a Abs. 1 BGB – entgegen der Auffassung des Bundessozialgerichts – nicht darauf an, ob der Patient privat oder gesetzlich versichert ist.
Thomas Bayer
E. Dokumentationspflicht
Zusammenfassung
Dokumentationspflichten ergeben sich im Rahmen einer medizinischen Behandlung primär aus dem Behandlungsvertrag. Zunächst als vertragliche Nebenpflicht von der Rechtsprechung anerkannt, ist sie vom Gesetzgeber nunmehr ausdrücklich in § 630f BGB normiert worden. Daneben sollen auch „deliktsrechtliche Grundlagen in Betracht“ kommen, wobei diesem – teilweise kritisierten – Ansatz heute keine allzu umfangreiche eigenständige Bedeutung mehr zukommen dürfte, wenn man zu Recht von einer auch auf das Deliktrecht durchschlagenden Wirkung des Pflichtenkatalogs der §§ 630a ff. BGB (u. a. mit seinem § 630f BGB) ausgeht.
Thomas Bayer
F. Aufbewahrungspflicht
Zusammenfassung
Nach § 630f Abs. 3 BGB trifft den Behandelnden die Pflicht zur Aufbewahrung der Patientenakte. Die Relevanz der Aufbewahrungspflicht besteht vor allem darin, die Wirkung der Dokumentationszwecke über einen bestimmten Zeitraum aufrechtzuerhalten, indem der Zugriff auf die Unterlagen sichergestellt wird. Denn die errichtete Behandlungsdokumentation kann ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn sie auch nach dem Abschluss der Behandlung weiterhin verfügbar bleibt. Dies betrifft zum einen die weitere Therapie des Patienten, aber auch die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts, da sie als Garant des Einsichtsrechts nach § 630g BGB fungiert.
Thomas Bayer
G. Einsichtsrecht
Zusammenfassung
Das Einsichtsrecht in die Patientenakte folgt seit Inkrafttreten des PatRG am 26. Februar 2013 nunmehr primär aus der behandlungsvertraglichen Regelung des § 630g Abs. 1 BGB. Die Norm knüpft sowohl inhaltlich als auch gesetzessystematisch an ihre „Nachbarregelung“ § 630f BGB an, wonach der Behandelnde zur Dokumentation in Form einer Patientenakte verpflichtet ist.
Thomas Bayer
H. Schlussbetrachtung
Zusammenfassung
1. Die §§ 630f und 630g BGB sind sowohl auf gesetzlich als auch auf privat Versicherte unmittelbar anwendbar, da in beiden Fällen ein privatrechtlicher Behandlungsvertrag geschlossen wird. Darüber hinaus kommt, soweit dort spezialgesetzliche Vorschriften fehlen, eine analoge Anwendung der §§ 630f und 630g BGB auf Verträge über Heim- und Pflegeleistungen in Betracht. Im außervertraglichen Kontext, insbesondere bei der Geschäftsführung ohne Auftrag, im Notarzt- und Rettungsdienst sowie im Rahmen öffentlich-rechtlicher Unterbringung ist ebenfalls eine analoge Anwendung in Betracht zu ziehen.
Thomas Bayer
Backmatter
Metadaten
Titel
Ärztliche Dokumentationspflicht und Einsichtsrecht in Patientenakten
verfasst von
Thomas Bayer
Copyright-Jahr
2018
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-57489-8
Print ISBN
978-3-662-57488-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-57489-8