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2007 | Buch

Handbuch Verkehrsunfallrekonstruktion

Unfallaufnahme — Fahrdynamik — Simulation

herausgegeben von: Heinz Burg, Andreas Moser

Verlag: Vieweg

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Über dieses Buch

Vorwort Das vorliegende Buch tritt die Nachfolge des Handbuchs der Verkehrsunfallrekonstruktion unter der Herausgeberschaft Burg/Rau an. Dieses Buch erschien im Jahr 1981. In der Z- schenzeit hat sich die Verkehrsunfallrekonstruktion fast schon zu einer eigenen wissenschaft- chen Disziplin entwickelt. Immer mehr Personen forschen auf diesem Gebiet, machen Ver- che oder entwickeln Berechnungsverfahren und -programme. Obwohl die Verkehrsunfälle mit getöteten und schwer verletzten Personen ständig abnehmen, ist die Unfallrekonstruktion immer wichtiger geworden. Die Unfälle mit nicht ganz so schw- wiegenden Personenschäden oder mit Sachschäden nehmen zu und der Streit um insbesondere die zivilrechtliche Haftungsverteilung ist heftiger geworden. Man kann dafür verschiedenste Gründe aufführen, ohne dass konkrete Belege für deren Bedeutung oder Einfluss genannt w- den können. In der zweiten, jetzt vorliegenden Auflage des Handbuchs der Verkehrsunfallrekonstruktion wurde der oben erwähnten Entwicklung Rechnung getragen. Die Unterteilung in die Haupt- pitel A bis D wurde beibehalten, Daten wurden aktualisiert, zwischenzeitlich erschienene V- öffentlichungen und Bücher wurden berücksichtigt. Erweiterungen betreffen die Simulatio- programme und die Unfallforschung. Für das zweite Buch konnten Autoren gewonnen werden, die sich durch besondere Leistungen bei der Forschung, der Grundlagenentwicklung und der praktischen Arbeit hervorgetan haben. Ihnen gilt mein besonderer Dank. Die eigene langjährigen Forschung und Lehre im Fachgebiet der Verkehrsunfallrekonstruktion und meine Erfahrungen als Gutachter in gerichtlichen V- fahren haben ebenfalls Eingang gefunden. Dieses Buch soll mehr ein Nachschlagewerk für die Praxis sein als ein Grundlagenbuch.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Grundlagen

Frontmatter
A1. Allgemeine Anmerkungen zum Sachverständigenwesen

In dem Buch „Ein Bild des Sachverständigen in Geschichte und Gegenwart“ von Sanner [

1

] ist der folgende Satz zu finden: „Die Gerechtigkeit ist die Mutter des Staates und der Sachverständige ist die Wurzel der Gerechtigkeit“.

Heinz Burg
A2. Unfallaufnahme und Datenerhebung

Unfälle ereignen sich in unterschiedlichen Schweregraden. Man unterscheidet zwischen Unfälle mit nur Sachschaden und in Unfälle mit Personenschaden. Gemäß Statistik [

1

] machten in Deutschland im Jahr 2005 Unfälle mit Personenschaden (336.619) etwa 15% der Gesamtanzahl der polizeilich erfassten Unfälle (2.253.992) aus. In den amtlichen Statistiken sind nur polizeilich erfasste Unfälle enthalten. Eine größere Zahl von Unfällen, insbesondere leichtere Unfälle, wird offensichtlich polizeilich nicht gemeldet. Mit den Daten der Versicherungswirtschaft wird die Anzahl der Kfz-Schäden pro Jahr in Deutschland mit 8.673.000 angegeben [

2

].

Klaus-Dieter Brösdorf, Andreas Moser, Jürgen Burg
A3. Messtechnik

Mit der allgemeinen Verringerung der Kosten elektronischer Bauteile sind auch Messgeräte in Preiskategorien gerutscht, die es dem Sachverständigen ermöglichen, sich solche Messgeräte anzuschaffen. Das bringt viele Vorteile mit sich, denn es ist jetzt leicht möglich geworden, auch komplizierte Fahrmanöver nachzufahren und messtechnisch zu erfassen.

Heinz Burg, Andreas Moser, Hermann Steffan
A4. Systematik der Fahrzeugtechnik

In dem Kraftfahrtechnischen Taschenbuch, das von der Firma Robert Bosch GmbH herausgegeben wird, ist eine Gliederung der Kraftf ahrzeuge vorgenommen worden, die international verbreitet und anerkannt ist. Diese Systematik ist nachstehend wiedergegeben und wird in diesem Buch weitgehend verwendet.

Heinz Burg, Andreas Moser
A5. Kinematik

Für die rechtliche Beurteilung eines Unfalls ist das Geschehen bis zur Kollision bedeutsam. Und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem die den Unfall herbeiführenden Umstände vorliegen, wie z. B. ein Überholbeginn, ein Abbiegebeginn oder das Auftauchen des Unfallgegners im Sichtbereich. Nicht die Kollision selbst ist für die rechtliche Beurteilung wichtig, sondern die Umstände, die dazu führten und diese liegen im Zeitraum davor. Im Anschluss an eine durchgeführte Kollisionsanalyse ist es daher notwendig, den relevanten davor liegenden Zeitraum zu analysieren.

Werner Gratzer
A6. Kinetik

Die

Dynamik (Kinetik)

ist ein Teilgebiet der Mechanik und beschreibt im Gegensatz zur Statik und Kinematik die Änderung der Bewegungsgrößen (Weg, Geschwindigkeit und Beschleunigung) unter Einwirkung von Kräften im Raum.

Hermann Steffan, Andreas Moser, Heinz Burg
A7. Informationsaufnahme beim Kraftfahrer

Ein äußerst wichtiger Aspekt bei der Unfallrekonstruktion ist die Festlegung des Punktes, an dem ein Kraftfahrer eine Gefahr, die von einem anderen Verkehrsteilnehmer ausgeht, wahrnehmen kann oder wahrnehmen muss. Im Allgemeinen wird bisher ein aus Plausibilitätsüberlegungen gewonnener Wert für eine Mindeststrecke oder eine Mindestzeit angenommen, über welche sich ein Objekt/Verkehrsteilnehmer bewegt haben muss, damit er wahrgenommen werden kann. Meist wurde eine globale Abschätzung dieses Punktes in der Art vorgenommen, dass z. B. für die Erkennbarkeit eines sich seitlich in den Fahrkanal herein bewegenden Verkehrsteilnehmer eine zurückgelegte Wegstrecke von 0,5 bis 1 m oder ein bestimmtes Zeitintervall angenommen wurde. Eine Verifizierung dieser Annahmen bezogen auf einen konkreten Einzelfall war bisher in der forensischen Praxis kaum möglich.

Werner Gratzer
A8. Vermeidbarkeitsbetrachtungen

Wenn sich ein Unfall ereignet hat und der Sachverständige eine Rekonstruktion durchgeführt hat, dann tauchen die Fragen danach auf, wie denn der Unfall hätte vermieden werden können. Diese Fragen sind für die juristische Bewertung der Verantwortlichkeiten der Beteiligten oder für die Haftungsverteilung von großer Bedeutung. Teilweise ist es aus technischer Sicht durchaus schwierig und problematisch, eine sinnvolle Antwort zu geben. Eher unproblematisch ist die Beurteilung dann, wenn einer der Beteiligten zu schnell gefahren ist, und es wird die Frage gestellt, ob der Unfall bei Einhaltung der maximal zulässigen oder der angemessenen Geschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre. Schwierig ist es, wenn ein Beteiligter eine Vollbremsung gemacht hat und die Frage gestellt wird, ob der Unfall zu vermeiden gewesen wäre, wenn der Fahrer zusätzlich ausgewichen wäre. Daran schließt sich oft die Frage an, nach welcher Seite er hätte ausweichen können, um den Unfall zu vermeiden. Es kann auch so sein, dass ein Unfallbeteiligter auf einer Straße mit Gegenverkehr wegen eines seine Fahrspur kreuzenden Linksabbiegers ausgewichen und dann mit dem Gegenverkehr kollidiert ist. In einem solchen Fall könnte man fragen, ob der Unfall zu vermeiden gewesen wäre, wenn der Fahrer dem Rechtsfahrgebot folgend eine Vollbremsung gemacht hätte und auf seiner Fahrspur geblieben wäre. Solche Fragestellungen werden z. B. von den parteien eines Rechtsstreits aufgeworfen und können dann auch beantwortet werden. Unter Umständen wird die Frage gestellt, wie wahrscheinlich es ist, dass nur gebremst oder gebremst und ausgewichen wird und gegebenenfalls nach welcher Seite.

Heinz Burg
A9. Kollisionsmechanik

Die Kollisionsrechnung spielt in der Unfallrekonstruktion eine zentrale Rolle und ist von besonderer Bedeutung. Über die Kollisionsrechnung erfolgt die Verknüpfung von Einlaufphase und Auslaufphase also der Bewegung der Fahrzeuge vor und nach der Kollision. Abhängig von der verwendeten Berechnungsmethode erfolgt diese Verknüpfung entweder von bekannten Daten nach der Kollision rückwärts in die Vorkollisionsphase (Rückwärtskollisionsrechnung) oder ausgehend von bekannten Daten vor der Kollision vorwärts in die Nachkollisionphase (Vorwärtskollisionsrechnung).

Heinz Burg, Werner Gratzer, Andreas Moser, Hermann Steffan
A10. Fußgägerunfälle

Fußgänger können auf sehr verschiedene Arten verunfallen. Fußgänger können ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer stürzen, sie können wegen Unebenheiten stolpern oder gegen Hindernisse laufen. Auch Fußgänger/Fußgänger-Kollisionen oder Fußgänger/Fahrrad-Kollisionen haben unter Umstäanden ernsthafte Folgen. Meistens sind jedoch von den Sachverständigen die Kollisionen von Fußgängern mit Kraftfahrzeugen zu rekonstruieren. Allgemein kann unter einem Fußgängerunfall jeder Körperkontakt eines Fußgängers mit unbewegten oder bewegten Hindernissen verstanden werden. Dabei können verschiedensten Formen auftreten, die durch die in der

Tabelle A10.1

aufgeführten Merkmale beschrieben werden können:

Tabelle A10.1

Merkmale von Fußgängerunfällen

Jörg Ahlgrimm, Heinz Burg, Jürgen Dettinger, Andreas Moser
A11. Unfälle mit Zweirädern

Das Fahren mit Zweiradfahrzeugen ist sehr stark mit den fahrerischen Fähigkeiten und mit fahrpraktischer Übung verbunden. Eine solch starke Abhängigkeit zwischen Fahrzeug und Mensch ist bei keinem anderen Fahrzeug vorhanden. Es ist deshalb wichtig, die wissenschaftliche Erklärung des Phänomens zu kennen und bei der Unfallanalyse zu beachten.

Johannes Priester, Gustav Kasanicky, Stephan Schlosser
A12. Pkw-Pkw-Unfälle

Den Pkw-Pkw-Unfällen ist der Hauptumfang dieses Buches gewidmet. Was nur in geringem Maße besprochen wird, das ist der Straßenverkehr mit allen seinen Facetten, insbesondere aber das Unfallgeschehen auf unseren Straßen. Es werden deshalb hier einige wichtige Daten und Fakten aus der Amtlichen Unfallstatistik und aus anderen Quellen wiedergegeben. Die jeweils aktuellen Daten der Unfallstatistik sind per Internet unter www.destatis.de abrufbar.

Klaus-Dieter Brösdorf, Heinz Burg, Andreas Moser, Matthias Martinsohn
A13. Unfälle mit Nutzfahrzeugen

Die Rekonstruktion von Nutzfahrzeugunfällen ist eine sehr komplizierte Angelegenheit. Nutzfahrzeuge haben eine aufwändigere Technik als Personenwagen, sie haben eine Ladung, die sehr verschieden sein kann und sehr unterschiedliche Effekte erzeugen kann. Die Reifenspuren, sofern es welche gibt, sind schwer zu deuten, Verzögerungen sind nur in großen Toleranzen abzuschätzen. Kollisionen sind mit den derzeit vorhandenen Modellen nicht besonders gut zu analysieren.

Heinz Burg
A14. Unfälle mit land- order forstwirtschaftlichen Fahrzeugen

Unfälle mit land- oder forstwirtschaftlichen (lof-) Fahrzeugen im Straßenverkehr sind eher selten. Die Folgen solcher Unfälle sind dagegen meist erheblich. Das liegt auch an der aggressiven äußeren Gestaltung, an der sich allerdings kaum etwas ändern lassen wird, denn es handelt sich um Arbeitsmaschinen, bei denen auf Partnerschutz und Unfallsicherheit auf der Straße nur wenig Rücksicht genommen werden kann. Welchen Entwicklungsstand diese Maschinen im Sinne der Sicherheit beim Arbeitseinsatz haben, wird hier nicht behandelt.

Heinz Burg
A15. Überschlagsunfälle
Heinz Burg, Jürgen Gugler, Andreas Moser, Hermann Steffan
A16. Schienenfahrzeuge/Straßenbahnen

Die ersten Straßenbahnen wurden von Pferden gezogen. Sie waren das Mittel, um mit dem mit der Industrialisierung gestiegenen Personentransportbedarf fertig zu werden. Der geringe Rollwiderstand der Räder auf den Schienen erleichterte den Transport ganz erheblich. Berlin bekam 1865 eine Pferdebahn. Probleme entstanden in vielen Städten mit dem Pferdekot. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Pferdeantriebe durch Elektroantriebe ersetzt. Etwa um 1925 wurde die Netzspannung für Straßenbahnen mit 550 bis 600 V festgelegt, für Überlandbahnen mit 750 bis 1.500 V. Die Spurweiten sind meist 1.000 mm (Meterspur) oder 1.435 mm (Regelspur).

Heinz Burg, Jörg Arnold
A17. Schadenaufklärung

Nicht jeder Schadenfall, bei dem verschiedene Aspekte für ein manipuliertes Schadenereignis sprechen, ist ein manipulierter Verkehrsunfall. Aber auch nicht jeder Schadenfall, der bei oberflächlicher Betrachtung als realer Schadenfall erscheint, ist auch tatsächlich ein Verkehrsunfall.

Klaus-Dieter Brösdorf, Klaus Depré, Jörg Göritz
A18. Insassensimulation

Neben der Rekonstruktion der Bewegungen der Fahrzeuge vor und nach der Kollision sind in der Rekonstruktion eines Verkehrsunfalls oft weitere Fragestellungen hinsichtlich der Insassen zu beantworten. Zur Beantwortung dieser Fragestellungen werden eigene Insassensimulationsmodule meist Mehrkörpersimulationsmodule wie Adams, Madymo, ATB und das Insassenmodul in PC-Crash eingesetzt. In der Automobilindustrie werden die Mehrköpersimulationsprogramme von der Finite Elemente (FE)-Berechnung abgelöst (Nastran, PAM Crash, Radioss, Dyna3D u. a.), auf Grund der hohen Rechenzeit und der zeitaufwändigen Handhabung sind diese Modelle jedoch derzeit in der Unfallrekonstruktion noch nicht in der Praxis brauchbare Mittel.

Andreas Moser, Hermann Steffan
A19. Biomechanik

Die Biomechanik befasst sich mit Funktionen und Strukturen von Bewegungsapparat und Belastungen von biologischen Systemen. Die Wahl der Methoden beschränkt sich hierbei nicht nur auf die Darstellung mechanischer Eigenschaften (äußere Biomechanik), sondern befasst sich auch zunehmend mit sensomotorischen Regelungsprozessen (innere Biomechanik).

Heinz Burg, Bertram C. Geigl, Florian Kramer, Andreas Moser, Hermann Steffan
A20. Simulation und Animation

In zunehmendem Maße werden bei der Rekonstruktion und Analyse von Straßenverkehrsunfällen komplexe Rechenprogramme eingesetzt. Damit in Verbindung stehen neue Fachbegriffe und Verständigungsprobleme zwischen den Experten und den Empfängern von Gutachten.

Heinz Burg, Andreas Moser, Hermann Steffan

Fallbeispiele

Frontmatter
B1. Unfälle mit Tieren

Über Unfälle mit Tieren gibt es relativ wenige Unterlagen. Es sind solche Unfälle auch eher selten zu begutachten. Meist handelt es sich um Alleinunfälle mit Wildtieren, bei denen es dann um die Regulierung durch die Kaskoversicherung geht, also eher nicht um Unfallrekonstruktion. In solchen Fällen kann der Wildschadenkatalog von Kruse [

1

] helfen.

Heinz Burg
B2. Unfälle mit Fußgängern

Auf einer gut ausgebauten straße im innerörtlichen Bereich wurde eine Fußgängerin von einem Pkw erfasst. Die Fußgängerin kam für den Pkw von links. Nach Aussage einer Zeugin lief sie hinter einem Brückenpfeiler hervor auf die Fahrbahn, vermutlich um einen Bus zu erreichen. Die Kollisionsstelle war am Pkw vorne rechts, in der Frontscheibe rechts unten war eine Beschädigung, die wegen Haaranhaftung einem Kopfaufprall zugeordnet werden konnte. Vom Pkw waren Bremsspuren entstanden. Die Endlage der Fußgängerin und die Endlagen von Gegenständen konnten markiert und vermessen werden. Von der Polizei war ein Sachverständiger an die Unfallstelle gerufen worden. Er fand den Pkw in Endstellung und die auf der Fahrbahn liegenden Teile vor. Die Fußgängerin war bereits abtransportiert worden, der Pkw-Fahrer ebenfalls (Schock). Der Pkw-Fahrer hatte seinen Wagen abgesperrt.

Heinz Burg
B3. Unfälle mit Zweiradfahrzeugen

Auf einer außerörtlichen Bundesstraße kam es in einem Baustellenbereich zum frontalen Anprall eines Pkw Ford Fiesta an die rechte Flanke eines Fahrrads, welches durch einen Fußgänger von links nach rechts, bezüglich der Fahrtrichtung des Pkw, geschoben wurde. Das Fahrrad und der Fußgänger wurden auf den Vorbau des Pkw aufgeladen und etwa 15 m weit geworfen. Der Fußgänger verstarb noch an der Unfallstelle.

Christian Tschirschwitz
B4. Unfälle mit motorisierten Zweirädern

Der Fahrer eines Pkw Opel Astra überquerte mit seinem Pkw von einer untergeordneten Einmündung kommend eine außerörtliche Bundesstraße in gerade Richtung. Dabei kam es zur Kollision mit einem sich von rechts vorfahrtsberechtigt annähernden Krad Suzuki RGV250. Der Anprall des Krades erfolgte mit dem Heck an die rechte Pkw-Flanke zwischen vorderem Radausschnitt und Fahrzeugecke. Der Krad-Fahrer, welcher sofort tot war und das Zweirad verklemmten sich am Pkw und verblieben relativ zu selbigem annähernd in Kollisionsstellung.

Christian Tschirschwitz
B5. Unfälle mit Pkw

Der Verkehrsunfall ereignete sich innerorts auf einer Kreuzung mit rechts vor links Regelung. Es galt dort die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h. Zur Unfallzeit war es hell und trocken. Die Fahrbahn hatte eine Schwarzdecke.

Heinz Burg
B6. Unfälle mit Kleintransportern

Auf einer außerörtlichen Bundesstraße geriet ein mit vier Personen besetzter Pkw Toyota Corolla aus letztlich nicht vollständig geklärten Gründen ins Schleudern. Nachdem sich das Fahrzeug beträchtlich entgegen dem Uhrzeigersinn ausgedreht hatte, prallte ein entgegenkommender Kleintransporter VW T4 frontal an die rechte Flanke des Toyota. Der Transporter wurde gedreht, ausgehoben und durch einen Pkw Ford Escort unterfahren. Alle Fahrzeuge kamen in Kollisionsortnähe zum Endstand. Die vier Toyota-Insassen wurden getötet. Aus den anderen Fahrzeugen wurden sechs Personen überwiegend schwer verletzt. Unbeteiligte Zeugen waren nicht vorhanden.

Christian Tschirschwitz
B7. Unfälle mit Nutzfahrzeugen
Reisebus kippt beim Abbiegen auf linke Seite

Nach Verlassen einer Autobahn befuhr der Fahrer eines Busses einen längeren Autobahnzubringer, welcher innerorts auf eine Bundesstraße mündet. Die Einmündung war ampelgeregelt. Zu dem Zeitpunkt, als der Bus die Einmündung erreicht hatte, war die Hauptfahrtrichtung (Bundesstraße) frei gegeben. Anhand der Spurlage war nachzuvollziehen, dass der Busfahrer mit Überschussgeschwindigkeit in die Einmündung einfuhr und hierbei ein starkes Lenkmanöver nach rechts entsprechend dem Fahrbahnverlauf durchführte. Dadurch kippte der Bus um und rutschte auf der linken Flanke in die Endlage. Während des Umkippens kam es zur Kollision mit mehreren Pkw, welche teilweise stark deformiert wurden. Zwei Businsassen erlitten tödliche Verletzungen, zahlreiche weitere Fahrgäste wurden zum Teil schwer verletzt. Die Insassen der Pkw trugen überwiegend nur leichte Verletzungen davon.

Christian Tschirschwitz
B8. Unfälle mit land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen

Der Unfall ereignete sich außerorts auf einer Landesstraße. Es galt dort die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung. Zur Unfallzeit war es hell und trocken. Die Fahrbahn hatte eine Schwarzdecke.

Heinz Burg
B9. Unfälle mit Schienenfahrzeugen

Auf einer viel befahrenen Kreuzung ereignete sich in der Winterzeit und gegen Mitternacht eine Kollision zwischen einer Straßenbahn (roter Pfeil) und einem Polizeifahrzeug (blauer Pfeil). Die Straßenbahn hat als schienengebundenes Fahrzeug gegenüber dem sonstigen Verkehr ein Vorrecht. Das Polizeifahrzeug war auf einer Einsatzfahrt zu einem Wohnungsbrand und hatte insoweit auch ein Vorrecht, da unstreitig Blaulicht und Signalhorn eingeschaltet waren. Das Gutachten war in einem Zivilprozess zu erstatten. Nach dem Gerichtsauftrag sollte zu folgenden Parteibehauptungen Stellung genommen werden:

Heinz Burg
B10. Alleinunfälle

Bei Alleinunfällen erfolgt die Untersuchung des Unfalls im Zusammenhang mit der Frage, ob andere, am Unfall nicht beteiligte Fahrzeug oder Personen gefährdet wurden und ob statt der üblichen Fahrlässigkeit allenfalls Vorsatz bei der Begehung der Übertretungen im Spiel waren oder nicht.

Jörg Arnold
B11. Überschlagunfälle
Pkw kollidiert mit einem Geländewagen

Der Unfall fand auf einer Schnellstraße im Bereich der Mündung einer Autobahnausfahrt statt. Die Unfallzeit war August an einem Feiertag um etwa 17:30 Uhr, bei klarem Wetter und trockener Fahrbahn. Der Fahrbahnbelag war Asphalt. Der Expressweg war die Vorfahrtstraße und es galt ein Geschwindigkeitslimit von 90 km/h.

Dirk Christiaens
B12. Beispiele zu Insassenverletzungen
Beweissicherung und Rekonstruktion von Straßenverkehrsunfällen mit unklarer Sitzposition

Straßenverkehrsunfälle mit unklarer Sitzposition stellen sowohl Polizeibeamte als auch technische und medizinische Sachverständige vor eine große Herausforderung. Einerseits besteht ein hohes öffentliches Aufklärungsinteresse beispielsweise dann, wenn im Rahmen des Unfallgeschehens Todesopfer zu beklagen sind. Andererseits bedarf es einer lückenlosen Beweiskette, um einer Person den Vorwurf zu machen, dass sie zum Zeitpunkt des Unfalls am Steuer gesessen hat.

Christian Tschirschwitz, Jan Dreßler

Sonderthemen

Frontmatter
C1. Aktive und passive Sicherheit

Im Bereich der Fahrzeugsicherheit wird mit dem Begriff „Sicherheit“ eine Situation beschrieben, bei der das erzielbare Risiko kleiner ist als das größte noch vertretbare Risiko (Grenzrisiko) eines bestimmten technischen Vorgangs oder Zustands. Dabei wird das Risiko durch eine Wahrscheinlichkeitsaussage beschrieben, d.h. durch die zu erwartende Häufigkeit des Eintritts eines zum Schaden führenden Ereignisses

und

das beim Ereigniseintritt zu erwartende Schadensausmaß. Auf Straßenverkehrsunfälle übertragen bedeutet dies beispielsweise die erwartete Häufigkeit von Unfällen nur mit Sachschäden oder die mit Personenschäden. Die Wahrscheinlichkeitsaussage ist die erwartete Häufigkeit von Unfällen und das Schadensausmaß der Sachbzw. der Personenschäden. Es ist nahe liegend, dass das Risiko, einen Unfall mit Sachschaden zu erleiden, ungleich höher ist als das Risiko für Unfälle mit Personenschaden. So wurden im Jahr 2005 in Deutschland insgesamt 1.917.373 Unfälle nur mit Sachschäden, jedoch nur 336.619 Unfälle mit Personenschäden registriert.

Florian Kramer
C2. Sicherheitsgurte

Spätestens seit Einführung der Bußgeld-Bewehrung für das Nicht-Angurten im August 1984 gilt unbestritten, dass das Gurtsystem eine wesentliche Sicherheitsverbesserung brachte. Dies kann abgelesen werden anhand des sprunghaften Anstiegs der Gurtanlege-Quote in Pkw von etwa 65% vor Einführung auf mehr als 90% danach. Damit einher ging der Rückgang von 11.732 Getöteten im Jahr 1983 auf 8.400 im Jahr 1985; das entspricht einer Reduzierung der Unfallopfer von 28,4%. Im gleichen Zeitraum stieg infolge dessen die passive Sicherheit, gemessen am Sicherheitsindex PaSiX, sogar um 37,6% 1. Die Gurtanlege-Quote in Pkw liegt heute bei 89,4% bei Fahrern und auf der Beifahrer-Seite bei 87,8% 2

C3. Airbag-Systeme

Heutige Pkw sind zum Schutz der Insassen bei Frontalkollisionen zu etwa 90% fahrerseitig und zu ca. 70% auf der Beifahrerseite mit Airbags ausgestattet, während die Seiten-Airbags zum Schutz des Kopfes und des Thorax von Insassen bei Seitenkollisionen nur mit ungefähr 40 bis 50% vertreten sind [

1

]. Weitere Schutzmaßnahmen wie Fuß- und Fond-Airbags befinden sich im Entwicklungsstadium, ihr Einsatz in der Serie ist umstritten und wird sich, wenn überhaupt, nur in Einzelfällen durchsetzen. In Bild C3-1 sind Airbags dargestellt, die heute serienmäßig in Pkw anzutreffen sind.

Florian Kramer
C4. Schutzhelme

Bei Verkehrsunfällen mit Zweirädern (Fahrräder, Motorräder) ist die Untersuchung der Schutzhelme im Zusammenhang mit der Frage bedeutsam, ob und wie der Helm beim Unfall getragen wurde.

Jörg Arnold
C5. Reifen und Räder

Bei Verkehrsunfällen erfolgt die Untersuchung von Rädern und Reifen primär im Zusammenhang mit der Frage, ob die Räder/Reifen als Unfallfolgen beschädigt wurden oder ob unfallursächliche Schäden an den Rädern/Reifen vor dem Unfall vorhanden gewesen sein könnten.

C6. Glühlampen

Bei Verkehrsunfällen erfolgt die Untersuchung von Beleuchtungssystemen im Zusammenhang mit der Frage, ob ein an einem Unfall beteiligtes Fahrzeug (z. B. Zweirad, Personenwagen oder Nutzfahrzeug) oder ein feststehendes Objekt (z. B. Kandelaber) beleuchtet war oder ob einzelne Statusanzeigelampen wie Blinker, Bremslichter o. Ä. im Kollisionsmoment aktiviert waren oder nicht.

Jörg Arnold
C7. Fahrzeugschlüssel

Schlüsseluntersuchungen werden meist von Versicherungen oder Staatsanwaltschaften im Zusammenhang mit der Entwendung von Fahrzeugen in Auftrag gegeben. Neben der Aufgabe, die sichergestellten oder vom Versicherungsnehmer eingereichten Fahrzeugschlüssel auf Vollständigkeit des Schlüsselsatzes zu überprüfen, stellt sich meist die Frage, ob weitere Schlüssel durch Kopieren der Originalschlüssel für das betreffende Fahrzeug hergestellt wurden. Für die Regulierung eines Schadens kann es von Interesse sein, ob die vom Halter angegebene Laufleistung nachvollziehbar ist. Im Einzelfall können je nach Ausführung der Schlüssel weitere Feststellungen getroffen werden.

Juergen Garbe, Matthias Martinsohn
C8. Mikrospuren, Mikrospurensicherung, Mikrospurenauswertung

Bei Verkehrsunfällen erfolgt die Untersuchung von Mikrospuren primär im Zusammenhang mit der Frage, ob es zwischen den am Unfall Beteiligten (Fahrzeuge, Zweiradfahrer, Fußgänger, Hindernisse oder feststehende Objekte etc.) zu einem spurenkundlich belegbaren Kontakt kam.

Jörg Arnold
C9. Elektronik im Kraftfahrzeug

In den vergangen Jahren ist der Anteil von elektronischen Systemen und Komponenten in Kraftfahrzeugen stark angestiegen. Dies betrifft neben den herkömmlichen Systemen wie Motor- und Getriebesteuerung insbesondere auch Systeme der Sicherheits- und Komfortelektronik. In Luxusfahrzeugen steuern heute bis zu 70 elektronische Steuergeräte, verbunden durch Bussysteme, die Wünsche des Fahrers. Der Anteil von Elektronikkomponenten im Fahrzeug beträgt bereits 20 bis 30% der Herstellkosten und der Wertschöpfung. In den nächsten Jahren wird dieser Anteil nach Schätzungen von Experten die Marke von 40% erreichen.

Jürgen Gallus
C10. Zukünftige Methoden bei der Spurensicherung

Bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen werden seit Jahrzehnten photogrammetrische Methoden eingesetzt, um aus Bildern maßstäbliche Pläne herstellen zu können. Heute stehen zusätzlich die Lasertechnik zur Unfallstellenvermessung sowie 3D-Scanner und 3D-Photogrammetrie für die Unfallrekonstruktion zur Verfügung

Jörg Arnold, Marcel Braun
C11. Biomechanische Daten

Die Analyse von Verkehrsunfällen mit Personenbeteiligung erfordert eine umfassende Behandlung, bei der mehrere wichtige Gesichtspunkte berücksichtigt werden müssen. Bei Verkehrsunfällen beteiligte Personen sind meistens Fahrzeuginsassen, im geringeren Maße auch Fußgänger oder Benutzer anderer Verkehrsmittel.

Ivan Prebil
C12. Bemerkbarkeit von Kleinkollisionen

Kleinkollisionen entstehen insbesondere bei Park-, Rangier-, Passier- oder Wendevorgängen mit geringen Fahrgeschwindigkeiten wenn der Fahrer abgelenkt ist, oder wenn die Raumverhältnisse nicht ausreichend sind. Die Beschädigungen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge werden oftmals auf den ersten Blick als geringfügig eingeschätzt, oder sind mit dem Auge auf den ersten Blick nicht erkennbar. Der Geschädigte steht nun vor der Aufgabe, den Unfallverursacher und dessen Fahrzeug zu ermitteln. Im günstigsten Fall hat ein Zeuge den Unfallhergang beobachtet und das Kennzeichen des stoßenden Fahrzeugs notiert, oder dieses Fahrzeug befindet sich noch in der danebenliegenden Parklücke. In vielen Fällen sind jedoch nur wenige oder gar keine Anknüpfungstatsachen vorhanden, die auf die Spur des Verursachers führen. Wird der Verursacher ernittelt, dann ist in der Regel zu klären, ob der Tatbestand nach § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) erfüllt ist.

Jürgen Gallus, Thomas Gut, Bernd Wolfer
C13. Dunkelheitsunfälle

Die visuellen Aufgaben beim Führen eines Kfz lassen sich wie folgt einteilen (1 zitiert nach 2):

■ visuelle Aufmerksamkeit,

■ visuelles Wahrnehmen (Detektion),

■ visuelles Erkennen (Diskrimination),

■ Treffen der Entscheidung,

■ visuell gerichtete Reaktion.

Begriffe, Formeln, Tabellen

Frontmatter
D1. Fachbegriffe nach DIN 75204 Straßenfahrzeuge
D2. Begriffe und Abkürzungen
D3. Medizinische Fachausdrücke
Backmatter
Metadaten
Titel
Handbuch Verkehrsunfallrekonstruktion
herausgegeben von
Heinz Burg
Andreas Moser
Copyright-Jahr
2007
Verlag
Vieweg
Electronic ISBN
978-3-8348-9412-0
Print ISBN
978-3-8348-0172-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8348-9412-0

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