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2009 | Buch

Die Bilanzierung von wirtschaftlichem Eigentum in der IFRS-Rechnungslegung

Eine vergleichende Analyse von Abbildungsregeln für ausgewählte Rechtsinstitute

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einführung
Die Diskussion über die Internationalisierung der Rechnungslegung hat sich seit dem Börsengang der Daimler Benz AG an die New York Stock Exchange im Jahr 1993 explosionsartig verstärkt.1 Insbesondere die wachsende Kapitalbeschaffung auf internationalen Märkten zwingt immer mehr deutsche Unternehmen zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsvorschriften. Hier sind neben den US-GAAP vor allem die Regelungen des IASB von wesentlicher Bedeutung. Die aktuellen Entwicklungen, insbesondere die sog. IASVerordnung der EU vom 19. Juli 2002, der zufolge die IFRS seit 2005 bzw. 2007 in den Konzernabschlüssen aller kapitalmarktorientierten Gesellschaften in der EU verpflichtend anzuwenden sind,2 dokumentieren, dass sich die IFRS zum Weltstandard der Rechnungslegung entwickeln.3 Eine intensive Beschäftigung mit dem Regelwerk des IASB, insbesondere in Abgrenzung zum deutschen Handelsbilanzrecht, ist daher unumgänglich.
Sigrun Scharenberg
2. Das IASB im Internationalisierungsprozess der Rechnungslegung
Das IASC wurde am 29. Juni 1973 als unabhängige privatrechtliche Organisation gegründet.39 Gründungsmitglieder waren sich mit der Rechnungslegung befassende Berufsverbände aus Australien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien mit Irland, Japan, Kanada, Mexiko, den Niederlanden und den USA.40 Bis kurz vor der Restrukturierung im Jahre 2001 war der Mitgliederkreis auf 143 Mitglieder aus 104 Staaten weltweit angewachsen.41 Die offizielle Zielsetzung des IASC bestand in der Formulierung und Veröffentlichung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie deren weltweiter Verbreitung und der Verbesserung und Harmonisierung von Rechnungslegungsregeln.42
Sigrun Scharenberg
3. Methodische Grundlagen und ihre Anwendung auf die IFRS-Rechnungslegung
Für die Frage, wie der Inhalt von Rechnungslegungsregeln sinnvoll auszulegen und zu ermitteln ist, ist es grundsätzlich nicht von Bedeutung, ob diese GoB, US-GAAP oder IFRS heißen, wie im Folgenden zu zeigen sein wird. Maßgebend ist der Zielbeitrag zu einer zweckgerechten Lösung innerhalb des jeweiligen Systems. Der „zentrale und ursprünglich existenzbegründende Aspekt der Rechnungslegung“150 ist die Abbildung und informative Aufarbeitung von Tatsachen und Sachverhalten. Jedes Rechnungslegungssystem besteht demnach aus Regeln, nach denen zu verfahren ist, um Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen und diese – insbesondere im Jahresabschluss – sachgerecht und zweckadäquat darzustellen.151 Charakter, Ausprägung und Ausgestaltung von Rechnungslegungssystemen ergeben sich in erster Linie aus den Zwecken, die dem Jahresabschluss – als weltweit anerkanntem zentralen Instrument externer betrieblicher Rechnungslegung152 – vom ökonomischen Umfeld zuerkannt werden.153 Die Zwecke der Rechnungslegung bedingen somit auch die Auslegung und Ermittlung von Rechnungslegungsnormen.
Sigrun Scharenberg
4. Das System der IFRS-Rechnungslegung
Die fallweise Regelung von speziellen Themenkomplexen in einzelnen IFRS soll sich idealerweise an einem übergeordneten System von Definitionen und Prinzipien – dem Rahmenkonzept (Framework) – orientieren. Das Regelwerk der IFRS-Rechnungslegung ist dreistufig.254
Sigrun Scharenberg
5. Sachverhaltsübergreifende Lösungskonzepte für die subjektive Zuordnung von Vermögenswerten in der Bilanz
Die subjektive Zuordnung von Vermögenswerten wirft im Bilanzrecht, insbesondere bei komplexen Sachverhaltsgestaltungen, immer wieder Probleme auf. Ursächlich dafür ist, dass die mit einem Vermögenswert verbundenen, typischerweise dem formalrechtlichen Eigentümer bzw. Rechtsinhaber zustehenden Rechte und Pflichten vertraglich auf mehrere Parteien verteilt sein können. Im Interesse wirtschaftlich sinnvoller Bilanzinhalte ist es jedoch notwendig, die Verteilung der Rechte und Pflichten bei der Abbildung des Sachverhaltes im Jahresabschluss angemessen zu berücksichtigen. Zur Lösung dieser Problematik sind prinzipiell zwei sachverhaltsübergreifende Konzeptionen vorstellbar, die sich vom Grundgedanken her nahezu diametral gegenüberstehen.599 Ausgehend vom Ergebnis der Zuordnung in Bezug auf den ursprünglich betrachteten (originären) Vermögenswert können die Lösungsansätze als all-or-nothing approach und components approach bezeichnet werden.
Sigrun Scharenberg
6. Ausgewählte Rechtsinstitute in Deutschland sowie ihre Bilanzierung in der IFRS-Rechnungslegung
Das im heutigen Verständnis aus den USA stammende Factoring768 ist ein international typisches und – insbesondere vor dem Hintergrund von Basel II – zunehmend bedeutendes Rechtsinstitut.769 Im Folgenden wird ausschließlich auf das nationale Factoring eingegangen. Das internationale Factoring770 wird vernachlässigt, da es von vergleichsweise geringer Bedeutung771 ist und zudem in den für die Untersuchung notwendigen Belangen keine relevanten Unterschiede zum nationalen Factoring aufweist. Factoring ist in Deutschland – wie in den meisten Ländern772 – nicht eigens Gegenstand von gesetzlichen Regelungen.773 Beim Factoring handelt es sich zwar um einen verkehrstypischen, aber nicht normierten Vertragstyp, einen sog. Innominatvertrag.774 Folglich gibt es auch keine gesetzliche Definition des Factoring.775 Zahlreiche Erscheinungsformen776 erschweren eine allgemein anerkannte Definition des Factoring außerhalb des Gesetzes.777 Es gibt jedoch ein grundlegendes einheitliches Konzept, das im Folgenden aufgezeigt wird.778
Sigrun Scharenberg
7. Ableitung einer sachverhaltsübergreifenden Abbildungsregel für die IFRS-Rechnungslegung
Das Ziel der Arbeit ist die Ableitung von IFRS-konformen Abbildungsregeln für Sachverhalte, bei denen formalrechtliches Eigentum an einem Vermögenswert und wirtschaftlicher Gehalt auseinanderfallen. Aufbauend auf einem Vergleich der Zuordnungskonzeptionen für einzelne Rechtsinstitute soll eine sachverhaltsübergreifende und sachgerechte Systematik entwickelt werden, die in der IFRS-Rechnungslegung zu einer systemkonformen und konsistenten Bilanzierung führt und auf künftig neu entstehende Sachverhaltsgestaltungen übertragbar ist.
Sigrun Scharenberg
8. Zusammenfassung und Ausblick
Das Ziel der Arbeit war die Ableitung von IFRS-konformen Abbildungsregeln für Sachverhalte, bei denen formalrechtliches Eigentum an einem Vermögenswert und wirtschaftlicher Gehalt des Sachverhaltes auseinanderfallen. Die Analyse der ausgewählten Rechtsinstitute hat gezeigt, dass in der IFRS-Rechnungslegung sowohl der all-or-nothing approach als auch der components approach für Zwecke der subjektiven Zuordnung von Vermögenswerten verwendet werden. Ein einheitliches, sachverhaltsübergreifendes Konzept fehlt jedoch. Dieser Status Quo kann nur als unbefriedigend empfunden werden. Zum einen ist das bestehende Nebeneinander von all-or-nothing approach und components approach insbesondere aus konzeptioneller Sicht nicht tragbar. Zum anderen ergeben sich aus den herrschenden Zuordnungsregeln für bestimmte Sachverhaltsgestaltungen unzutreffende bilanzielle Abbildungslösungen. Weiterhin hat die Analyse der derecognition-Regelungen des IAS 39 (rev. 2003) deutlich gezeigt, dass eine zu starke Kasuistik vermieden werden sollte, da eine konsistente Bilanzierungskonzeption so nicht gewährleistet werden kann.
Sigrun Scharenberg
Backmatter
Metadaten
Titel
Die Bilanzierung von wirtschaftlichem Eigentum in der IFRS-Rechnungslegung
verfasst von
Sigrun Scharenberg
Copyright-Jahr
2009
Verlag
Gabler
Electronic ISBN
978-3-8349-8197-4
Print ISBN
978-3-8349-1448-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8197-4