Der Beitrag untersucht die Struktur der Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG (UHRL) und analysiert den Gesetzentwurf zu deren Umsetzung, den das Bundesumweltministerium (BMU) am 4.3.2005 vorgelegt hat. Er ergänzt den Beitrag von Führ/Lewin/Roller NuR 2006, 67 ff., der den auf die Biodiversität bezogenen Aspekten der Richtlinie gewidmet war. Es werden die zentralen Regelungen der Richtlinie beleuchtet, namentlich die Definition des Umweltschadensbegriffs, die Vermeidungsund Sanierungsvorschriften und ihr Verhältnis zu der Kostentragungspflicht des Betreibers sowie die Ausnahmetatbestände des Art. 8 Abs. 3, 4. Vor dem Hintergrund dieser strukturellen Analyse wird der Gesetzentwurf des BMU untersucht. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf grundsätzlich geeignet ist, die Umwelthaftungsrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen, regt aber Verbesserungen an und unterbreitet Empfehlungen für die ergänzende Umsetzung durch die Länder.
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Duikers, J. EG-Umwelthaftungsrichtlinie und deutsches Recht – Struktur der Richtlinie und Hinweise für die Umsetzung –. Natur und Recht 28, 623–631 (2006). https://doi.org/10.1007/s10357-006-1117-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-006-1117-6