Zusammenfassung
Zum Jahreswechsel wurde das neue Raumordnungsgesetz verkündet, zur Jahresmitte wird das Gesetz in vollem Umfang in Kraft treten. Trotz mancher Verbesserungen im Detail ist es dem Gesetzgeber jedoch nicht gelungen, die rudimentäre Rolle des Bundes in der Raumentwicklungspolitik nennenswert aufzuwerten. Insgesamt bestätigt das in völligem Konsens von Bund und Ländern ausgehandelte Gesetz die Befürchtung, dass die durch die Föderalismusreform 2006 geschaffenen Länderabweichungsrechte die föderalen Verantwortlichkeiten keineswegs entflechten, sondern vielmehr bereits im Gesetzgebungsverfahren einen kompromisshaften Konsens von Ländern und Bund erzwingen.
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Durner, W. Das neue Raumordnungsgesetz . NuR 31, 373–380 (2009). https://doi.org/10.1007/s10357-009-1677-3
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