Zusammenfassung
Die FFH-Richtlinie feiert dieses Jahr ihren 20. Geburtstag. Mögen inzwischen die an die FFH-Verträglichkeitsprüfung gestellten Anforderungen weitgehend geklärt sein, so gibt es jedenfalls mit Blick auf die Abweichungsmöglichkeit nach Art. 6 Abs. 4 FFH-RL und dort insbesondere die Alternativenprüfung noch einige offene Enden. Dies hat gerade die jüngere Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Verkehrsflughafen Münster/Osnabrück vor Augen geführt. Dem spürt der Beitrag nach. Ausgehend hiervon wird eine Systematisierung der Alternativenprüfung vorgenommen und werden praxisrelevante Fallgruppen aufgezeigt.
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Füßer, K., Lau, M. Die Alternativenprüfung nach Art. 6 Abs. 4 FFH-RL: Rechtsdogmatik, Detailfragen und Perspektiven nach der Münster/Osnabrück-Rechtsprechung . NuR 34, 448–458 (2012). https://doi.org/10.1007/s10357-012-2263-7
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-012-2263-7