Zusammenfassung
Als zentrale Kodifikation des europäischen Gewässerschutzrechts steht die Wasserrahmenrichtlinie derzeit vor ihrer erstmaligen grundsätzlichen Evaluation durch die Kommission. Auch wenn kaum mit einer revolutionären Neuorientierung des von ihr gebildeten Ordnungsrahmens der EU-Wasserpolitik zu rechnen sein sollte, haben sich gerade in jüngerer Zeit nicht nur randständige Defizite offenbart, die der Nachsteuerung bedürfen. Hierzu zählen insbesondere Konzeption und Verwirklichung der materiellen Zieltrias, des iterativen Bewirtschaftungsansatzes und des planerischen Instrumentariums der Richtlinie.
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Reinhardt, M. Reform der Wasserrahmenrichtlinie . NuR 40, 289–296 (2018). https://doi.org/10.1007/s10357-018-3335-0
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