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Entwicklungen politisch motivierter Gewalt im Vergleich der Bundesländer, 1996–2013

Comparing the changes in politically motivated violence in the German states, 1996–2013

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Zusammenfassung

Ziel des Artikels ist eine Exploration regionaler Aktivitätsschwerpunkte rechts- und linksextremistischer Gewalttäter. Für rechte Gewalt wird die Hypothese eines signifikanten Unterschieds zwischen ‚alten‘ und ‚neuen‘ Bundesländern geprüft, für linke Gewalt die einer signifikanten Prävalenz in den Stadtstaaten. Untersucht werden die regionalen Häufigkeitsunterschiede mit Daten aus dem polizeilichen Deliktbereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) auf Ebene der 16 Bundesländer. Mit explorativen Analysemethoden wird für den Zeitraum 1996 bis 2013 nach der Angemessenheit einer einfachen Ost-West-Konstrastierung für rechte Gewalt und einer Prävalenz linker Gewalt in den Stadtstaaten gefragt und nach alternativen Gruppierungsmöglichkeiten der Bundesländer gesucht. Im Ergebnis zeigt sich, dass für rechte Gewalt eine Nordost-Südwest-Kontrastierung der Bundesländer angemessener ist und für linke Gewalt Berlin im Vergleich der Stadtstaaten noch eine Ausreißerposition einnimmt, wenn auch mit sinkender Tendenz.

Abstract

The article aims to explore key regional areas of activity of right-wing and left-wing extremist violent offenders. It is tested whether there is still a significant difference with regard to right-wing politically motivated violence between eastern and western states in Germany. Concerning left-wing violent activities, it is analyzed whether there is a significant prevalence in the city states. Each of the hypotheses is tested by studying regional differences in frequencies based on data for each of the 16 states from the annual reports of the Federal Office for the Protection of the Constitution. Furthermore, by using cluster analysis to study the time period from 1996 to 2013, the article questions whether it is appropriate to simply contrast the eastern and western states with regard to right-wing violence and to assume a prevalence of left-wing violence in the city states. It then seeks to discern alternative state clusters. Concerning right-wing violence, the results indicate that it is more appropriate to speak of a northeast vs. southwest cluster. As for left-wing violence, Berlin continues to be a deviant case among the other city states, albeit with a declining trend.

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Notes

  1. Z. B. Arzheimer 20082009; Arzheimer und Carter 2006; Dülmer und Ohr 2008; Falk et al. 2011; Golder 2003a, b; Kitschelt 1995; Lubbers et al. 2002; Swank und Betz 2003; Westle und Niedermayer 1992.

  2. Zwischen 1990 und 2013 wurden nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums mindestens 63 Personen von Rechtsextremisten getötet. Die Einschätzungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen sind allerdings deutlich höher und reichen bis zu 184 Fällen seit 1990 (Schmid 2013, S. 6).

  3. In diesem Sinne argumentiert z. B. Mannewitz (2013) ‚kohärenztheoretisch‘, Unterscheidungsmerkmal für politischen Extremismus (gegenüber demokratischen Einstellungen) sei die Unfähigkeit der Extremisten auf beiden Seiten, mit Widersprüchen bzw. Inkohärenzen in Lebenswelt und Politik angemessen umgehen zu können.

  4. Vergleichende Extremismusforschung (Backes 2010, Backes und Jesse 2005) ist eher rudimentär ausgeprägt und theoretisch orientiert.

  5. Neben einer Reihe sozioökonomischer Variablen wie z. B. (Jugend) Arbeitslosigkeit müssten auch politische Merkmale wie etwa Wahlergebnisse einbezogen werden.

  6. Die Vielschichtigkeit des Gewaltbegriffs (z. B. als Staatsgewalt, höchste Gewalt, Gewaltenteilung) kann an dieser Stelle nicht ausführlich erörtert werden; im Zusammenhang mit politisch motivierter Gewalt umfasst er jedoch zumindest die absichtliche physische Schädigung von Menschen oder Sachen, gleichgültig, ob die dabei anvisierten Ziele erreicht werden oder nicht. Für eine ausführliche Diskussion sei auf Imbusch (2002) verwiesen, für eine vergleichende Untersuchung parteipolitischer Haltungen von Landesregierungen auf Birkel (2008).

  7. Das Beispiel illustriert zugleich, wie ein allgemeiner Extremismusbegriff aus einer Merkmalsbeschreibung primär rechtsextremistischer Täter gewonnen wird. Für linksextremistische Täter ist dagegen eher von einer Abkunft aus der Mittelschicht mit einem höheren Bildungsniveau auszugehen.

  8. Della Porta (2002) unterscheidet einen ‚Breakdown Approach‘ (Zusammenbruch politischer Ordnung), eine strukturfunktionalistischen Ansatz, relative Deprivation und einen Ressourcenmobilisierungsansatz zur Erklärung politischer Gewalt. Des Weiteren ist ein politökonomischer Ansatz zu unterscheiden, der terrorisische Gewalt als rationale Wahlhandlung der Täter(gruppen) analysiert; vgl. hierzu grundlegend Becker (1968), sowie Enders und Sandler (2006) Frey (2004, 2008), Frey und Luechinger (2008) und Burgoon (2006) für aktuelle Anwendungen.

  9. Vgl. http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte/geschichte-der-raf/49305/die-opfer-der-raf.

  10. Speziell zu Gewalt durch Neuen Sozialen Bewegungen (NSB) betont Rucht (2002, S. 468), dass deren Prävalenz auch von der Responsivität des politischen Systems für die Bewegungsanliegen abhängt. Gewalt durch NSB tritt in Verbindung mit „Konflikten um städtische Infrastruktur und Baumaßnahmen […], Jugendzentren, technisch-industrielle Großprojekte (vor allem atomare Anlagen), Straßenbauten, Gentechnik, Tierschutz, militärische Anlagen und Rituale (z. B. Rekrutenvereidigungen), Tagungen von internationalen Institutionen wie Weltbank und Internationaler Währungsfonds, ethische Probleme sowie dem Kampf gegen den Rechtsradikalismus“ auf (Rucht 2002, S. 469).

  11. Diese sind in den §§ 80–83, 84−86a, 87–91, 94−100a, 102−104a, 105−108e, 109−109h, 129a, 129b, 234a oder 241a des Strafgesetzbuches (StGB) normiert.

  12. Im Verfassungsschutzbericht 1995 wird für den Bereich Rechtsextremismus auf Länderebene nur die Gesamtzahl der „Straftaten mit erwiesenem oder zu vermutendem rechtsextremistischen Hintergrund“ aufgeführt. 1994 wurden auf Länderebene nur die Anzahl der „Gesetzesverletzungen mit erwiesenem oder zu vermutendem fremendenfeindlichen Hintergrund“ aufgelistet. Diese Kategorie umfasst aber auch den deutlich größeren Anteil nicht-gewalttätiger Vergehen; andererseits fehlen die Kategorien der Gesetzesverletzungen mit antisemitischem Hintergrund und gegen politische Gegner sowie jene mit sonstigen Zielrichtungen, die zusammen den Phänomenbereich rechtsextremistische Kriminalität ausmachen (vgl. BMI 1995, S. 79). Im Bericht 1993 werden linksextremistische Gewalttaten auf Länderebene lediglich mit einem Balkendiagramm ohne Angabe der genauen Werte dargestellt und im Bereich Rechtsextremismus lediglich fremdenfeindlich motivierte Gesetzesverletzungen auf Länderebene in Zahlen aufgeführt. Im Bericht 1992 werden zwar die Zahlen der rechtsextremen Gewalttaten auf Länderebene berichtet, nicht jedoch die mit linksextremistischem Hintergrund. Bis einschließlich 1991 fand keine Aufschlüsselung nach Bundesländern statt und seit 2012 findet keine Umrechung auf die Bevölkerung der Länder mehr statt. Dies wurde für den Datensatz dieser Studie manuell ergänzt.

  13. Auch wenn die Staatsschutzdienststellen sich bemühen, die Straftaten nach der politischen Motivation der Täter zu klassifizieren, ist von einer erheblichen Definitionsmacht der Polizei in diesem Prozess auszugehen, etwa wenn „die politische Motivation der Täter nicht oder nicht eindeutig erkennbar und eine entsprechende organisationsbezogene Zuordnung durch die Polizeibeamten nur bedingt oder aber nicht eindeutig möglich [ist]“. Dies führt zu einem hohen Anteil nicht klassifizierbarer Staatsschutzdelikte. Aber auch bei vorhandenen Informationen über Täter und Motive „können gleich gelagerte Delikte durchaus von Polizeidienststelle zu Polizeidienststelle, von Bundesland zu Bundesland jeweils unterschiedlich kategorisiert werden, weil die entsprechenden Zuordnungskriterien zu ungenau sind und keine einheitliche Handhabung gewährleisten.“ Auch unter ‚Opportunitätsgesichtspunkte‘ müsse davon ausgegangen werden, „dass die Zuordnungsprozesse erheblich voneinander abweichen können“. (Bundesministerium des Innern/Bundesministerium der Justiz 2001, S. 266).

  14. So wurde etwa der Übergriff auf eine Gruppe von Indern im sächsischen Mügeln im August 2007 und die anschließende stundenlange Belagerung einer Pizzaria, die die die Angegriffenen geflüchtet waren („mob attack of Mügeln“), von der sächsischen Staatsregierung nicht als rechtsradikaler Übergriff bewertet „und auch im Verfassungsschutzbericht tauchten sie nicht auf“ (FAZ 18.06.2014, S. 4).

  15. Im Zuge des Syrien-Konfliktes sind bis November 2014 nach Einschätzung des Verfassungsschutzes ca. 400 deutsche Staatsbürger als Jihadisten nach Syrien oder in den Irak gereist; für Frankreich wurden bis November 2014 etwa 700 und für Grossbritannien 500 ausgereiste Jihadisten geschätzt; vgl. http://de.euronews.com/2014/11/04/aus-diesen-landern-kommen-die-meisten-europaischen-dschihadisten/.

  16. Der NSU hatte seine ‚Heimatbasen‘ meist in Sachsen und beging anfangs die Banküberfälle zur Finanzierung seiner Aktivitäten im nahen Umfeld seines Unterschlupfs, etwa sechs Banküberfälle in der Region Chemnitz während des dortigen Aufenthalts von 2000–2002. Im Laufe der Zeit wurde der Aktionsradius jedoch ausgeweitet und die Mordanschläge wurden in Großstädten der westlichen Bundesländer (Hamburg, Dortmund, Kassel, Köln, Nürnberg und München) verübt, mit Ausnahme einer relativ ‚späten‘ Tat in Rostock 2004 (vgl. Busch 2013).

  17. So wurde etwa im Februar 2013 „ein Brandanschlag auf ein Fahrzeug der Deutschen Bahn AG in Berlin verübt und u. a. mit der Tätigkeit der Bahn-Tochter DB Schenker für die Bundeswehr begründet“ (BMI 2014, S. 157).

  18. Die Ost-West-Unterschiede werden von der Wirtschaftsforschung v. a. durch die Kleinteiligkeit der ostdeutschen Wirtschaftsstruktur und die Abwesenheit von wertschöpfungsintensiven Konzernzentralen erklärt, „ebenso wie durch die vorwiegend auf Zulieferprodukte ausgerichtete Industrie sowie eine geringere unternehmensgetragene Forschungsstruktur.“ (BMI 2013, S. 9).

  19. In diese Periode fällt z. B. die Hetzjagd einer Gruppe von Inder durch Rechtsradikale auf dem Altstadtfest in Mügeln (Nordsachsen) in 2007, die in eine Pizzaria flohen, die wiederum stundenlang von Rechten belagert wurde, ehe die Bereitschaftspolizei eintraf und die Lage unter Kontrolle brachte. Da der Vorfall auch internationale Aufmerksamkeit erregte, bemühten sich Lokal- und Landespolitiker, die Ereignisse ‚umzudeuten‘: Nach Sachsens Regierungschef Milbradt habe es keine Hetzjagd in Mügeln, sondern ‚eine Hetzjagd auf Mügeln‘ gegeben, der von einer unerträglichen Stigmatisierung eines ganzen Ortes bzw. Landstrichs sprach (Winter 2014, S. 49).

  20. Ein Anstieg der Deliktzahlen auf einer Seite (z. B. rechts) korreliert signifikant mit einem Rückgang der Deliktzahlen auf der anderen Seite (im Beispiel: links). Dieser theoretisch schwer zu erklärende Zusammenhang könnte möglicherweise auf Probleme in der Codierung der Gewalttaten als ‚rechts‘ oder ‚links‘ hinweisen.

  21. Die fehlende Normalverteilung und die hohe Standardabweichung auf der linken Seite können auch Hinweise auf Probleme in der richtigen Klassifikation der Gewalttaten als links motiviert sein.

  22. Die deutlich niedrigeren t-Test Werte für den kürzeren Zeitraum erklären sich durch die niedrigere Fallzahl. Für diesen Zeitraum zeigt sich über die drei Varianten hinweg ein ansteigender Wert, der gegen eine Sonderstellung Berlins im jüngsten Zeitraum spricht. Mögliche Ursachen dieser Entwicklung werden im Schlusskapitel erörtert.

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Krumm, T. Entwicklungen politisch motivierter Gewalt im Vergleich der Bundesländer, 1996–2013. Z Vgl Polit Wiss 9, 19–47 (2015). https://doi.org/10.1007/s12286-015-0242-0

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