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Erschienen in: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft 5/2010

01.12.2010 | Abhandlung

Implikationen der Vertriebswegeentwicklung in der Versicherungswirtschaft

verfasst von: Hartmut Nickel-Waninger

Erschienen in: Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft | Ausgabe 5/2010

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Zusammenfassung

Neben Markteinflüssen beeinflussen insbesondere regulatorische Eingriffe die Entwicklung der einzelnen Vertriebswege der Versicherungswirtschaft. Dürften sich die letzten Eingriffe (VVG-Reform, Informationspflichtenverordnung, Vermittlerrichtlinie) noch gar nicht voll in ihrer Wirkung im Vermittlermarkt abgebildet haben, stehen neue Eingriffe zur Diskussion. Der Aufsatz setzt sich mit der Entwicklung der einzelnen Vertriebswege auseinander und untersucht deren Bedeutung in Theorie und Praxis. Im Weiteren wird analysiert, wie sich die Regulierung der Vermittlervergütung durch die Einführung der Honorarberatung, Offenlegung der Vermittlervergütung oder die Begrenzung der Höhe der Abschlussprovisionen auf die Versicherungsnachfrage, die Vermittler und die Versicherer auswirken würden.

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Fußnoten
1
Vgl. hierzu: Reets (2009), Aigner und Rossbach (2010), Thieltges (2010), o. V. (2009).
 
2
Vgl. Farny (2006), S. 660 f.; Kurtenbach et al. (1990), S. 17, 165 ff.
 
3
Vgl. zu dem Einsatz der Instrumente des Marketing: Kotler und Bliemel (2001), S. 29 ff.
 
4
Siehe hierzu die Angaben in Fußnote 2 und die dort angegebene Literatur.
 
5
Zu behaupten, solche „Besonderheiten“ gäbe es nur beim Absatz von Versicherungen, hält der Verfasser für falsch. So gilt der Absatz von Plätzen in einem Seniorenstift ebenfalls als schwierig. Jüngere Menschen dazu zu bewegen, sich einen solchen Platz frühzeitig zu sichern, gelingt praktisch nicht. Der Platz wird dann gekauft, wenn der Pflegefall eingetreten ist. Vgl. hierzu Nickel-Waninger (1987), S. 173 ff.
 
6
Drommert (2008), Jeske (2008), S. 89 ff., Plapp (2004), Romeike (2006).
 
7
Vor diesem Hintergrund kann man auch erklären, weshalb viele Nachfrager ihr Bedürfnis nach Versicherung nicht kennen werden. Sie können es gar nicht analysieren. Auch das Verdrängen des Bedarfs lässt sich verhaltenswissenschaftlich erklären. Es gibt Situationen, an denen man nichts Grundlegendes ändern kann. In denen sich auch kein Dritter findet, der das Risiko zu tragbaren Kosten übernimmt. Dann muss man es eben selbst tragen. Dies fällt am leichtesten, wenn man es einfach verdrängt (siehe hierzu die Literaturangaben in Fußnote 5).
 
8
Vgl. hierzu ähnlich: Beenken und Schradin (2010), S. 361. Anzumerken ist, dass es streng genommen auch eine Phase nach dem Versicherungsverkauf gibt, welche normalerweise ebenfalls vom Versicherungsvermittler abgedeckt wird. Dabei geht es um die Betreuung während der Vertragslaufzeit. So ist ein Makler verpflichtet, die Risiken seiner Kunden auch nach dem Abschluss zu beobachten und ihnen auf mögliche Risikoveränderungen hinzuweisen bzw. solche bei den Kunden nachzufragen. Dies ist anders als beispielsweise beim Absatz von Automobilen. Hier endet die Tätigkeit für den Verkäufer tatsächlich mit der Übergabe des Fahrzeuges. Anschließend kümmert sich die Werkstatt um den Wagen.
 
9
Gegebenenfalls ist man bei der Wahl des Selbstbehaltes noch einmal gezwungen zu überprüfen, ob man einen Teil des Risikos nicht doch selbst trägt. Man würde dann quasi in die Phase der Versicherungsberatung zurückkehren.
 
10
§7 VVG, VVG-InfoV.
 
11
Vgl. Farny (2006), S. 712 ff.
 
12
Diese Vorgehensweise hat nach der Einführung der Vermittlerrichtlinie schon zu erheblichen Diskussionen geführt, weil dem Kunden oft gar nicht deutlich wurde, in welcher Rolle der Händler auftritt bzw. ob der Versicherungsantrag mit dem „Kauf“ im Geschäft bereits gestellt ist.
 
13
Vgl. Kotler und Bliemel (2001), S. 1073 ff.
 
14
Hieran ändert auch die Tatsache grundsätzlich nichts, dass in manchen Fällen dem Vermittler Zeichnungsvollmachten gegeben werden. In diesem Fall handelt der Vermittler ebenfalls im Auftrage des Versicherers. Die Vollmachten können jederzeit widerrufen werden.
 
15
Vgl. hierzu: GDV (2009a, 2010), fs (2009), Knospe (2009), S. 1179, VW (2010), Wyman (2009).
 
16
Vgl. Brandauer (2008) und zur Diskussion bei den Kreditinstituten zum „Beipackzettel“ vgl. Aigner und Rossbach (2010).
 
17
Man geht beispielsweise für eine Vollkosten-Krankenversicherung von ca. 50 Seiten aus. Deswegen haben einige Vermittler damit begonnen, CDs oder pdf-Dateien ihren Kunden zur Verfügung zu stellen. Vgl. Beenken und Schradin (2010), S. 361 ff., epo (2010), S. 239, Gedeke und Stempel (2009), S. 357, keinen spürbaren Mehraufwand sehen Schulenburg/Lohse in einer Untersuchung im Auftrag des BVK, vgl. o. V. (2010).
 
18
Vgl. hierzu die im Auftrag des Bundesministeriums Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellte Studie: Habschick und Evers (2008).
 
19
Es ist darauf hinzuweisen, dass derzeit noch weitere Veränderungen der Rahmenbedingungen zur Diskussion stehen. Diese würden additiv wirken. Zu nennen wäre der Wegfall des Provisionsabgabeverbotes und die Erhebung von Umsatzsteuer auf Tätigkeiten der Vermittler, die nicht der unmittelbaren Vermittlung von Versicherungsprodukten zuzurechnen sind. Zu den vermittlungsfremden Tätigkeiten werden bzw. könnten das reine Führen von Vermittlern (dies würde insbesondere Vertriebsgesellschaften treffen), das zur Verfügung stellen von Dienstleistungen beim Einkauf oder bei der IT (hier wären insbesondere die Maklerpools betroffen), wie auch das Ausfertigen von Versicherungsgeschäft (wird traditionell insbesondere von Maklern durchgeführt) oder auch die Schadenregulierung gerechnet werden. Da, wie die Beispiele zeigen, die einzelnen Vertriebswege nicht gleichmäßig betroffen wären, ist zu erwarten, dass auch dieser Eingriff Einfluss auf die Entwicklung der Anteile der Vertriebswege bei der Vermittlung von Versicherungen haben würde. Vgl. Evers (2008, 2009).
 
20
Vgl. zu diesem Abschnitt: Baier und Hillenbrand (2009), Eickenberg (2009), Jenssen (2009), M.S. (2009), Pohl (2009). Hierbei soll es schon Versuche gegeben haben, eine Vergütung sowohl vom Kunden als auch vom Versicherer zu erhalten. Kommt Letzteres vor, so wird zumindest erwartet, dass der Vermittler die vom Versicherer erhaltene Vergütung dem Kunden gegenüber offen legt.
 
21
Vgl. z. B. die Position des VDVM in Görsdorf-Kegel (2009).
 
22
Vgl. Görsdorf-Kegel (2009), S. 622, die Beratungspflicht während der Vertragslaufzeit ergibt sich aus § 6 Abs. 4 VVG. Zur Haftung vgl. Michaelis (2010).
 
23
Vgl. M.S. (2009).
 
24
Bezahlt wird der Vermittler im Übrigen – auch darüber sollte man sich keinen Illusionen hingeben – in erster Linie für den Verkauf; vgl. Beck (2010).
 
25
Diese Lebensplanung wäre dann im Beratungsprotokoll festzuhalten. Für den dann haftenden Vermittler bleibt zu wünschen, dass sein Kunde überhaupt eine solche besitzt. Vgl. als Beispiel hierzu: Weinmann (2009), der aufzeigt, welche Faktoren bei einer Bedarfsermittlung zu beachten sind. Vgl. hierzu auch Habschick und Evers (2008), S. 114.
 
26
Der Bundesverband der Versicherungsberater (gemäß § 34 e GewO) zählt heute circa 150 Mitglieder. Sie beraten ihre Kunden gegen Honorar neutral. Sie dürfen keine Versicherungen gegen Provisionen vermitteln. Dass es in Deutschland nicht mehr Versicherungsberater gibt, kann als Indiz dafür gesehen werden, dass es nicht so einfach ist, die Vorstellung einer neutralen Honorarberatung gegen Entgelt am Markt umzusetzen.
 
27
vgl. lie (2010).
 
28
Vgl. ht (2009) und hierzu ausführlich Nickel-Waninger (1987), S. 85 ff.
 
29
Zu einem gegenteiligen Ergebnis kommt eine Studie der Honorar-Konzept GmbH, gemeinsam mit der Universität Mainz. Vgl. Mebesius (2010), S. 84; hiernach können sich 70 % der Privatkunden eine Beratung gegen Honorar vorstellen. Unsere gegenteilige Auffassung wird vielleicht auch dadurch bestätigt, dass viele beratende Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten usw.) offenbar auf stattliche Gebührenordnungen angewiesen sind. Vgl. zu Architekten, sfu (2009).
 
30
Dies umso mehr als viele Verbraucher den Unterschied zwischen der Leistung eines Maklers und der eines Ausschließlichkeitsagenten gar nicht kennen.
 
31
Vgl. Pohl (2009).
 
32
Dies wird teilweise auch heute schon so gehandhabt. Vgl. Baier und Hillenbrand (2009), S. 34 f.
 
33
Vgl. Habschick und Evers (2008), S. 90 ff.
 
34
Zum Beispiel könnte der Versicherer dem von ihm beauftragten Vermittler keine Anreize für die Zeichnung ertragreichen Geschäfts mehr gewähren. Vgl. Eickenberg (2009), S. 1004.
 
35
Vgl. Comes und Sandler (1996), S. 415 ff.
 
36
Vgl. Habschick und Evers (2008), S. 131–132, 153.
 
37
Vgl. Habschick und Evers (2008), S. 71–73.
 
38
Vgl. Erdmann (2009), S. 76 ff., M.S. (2010), S. 132 und Thieltges (2010). Neben den Missständen sei aber auch erwähnt, dass die Kundenzufriedenheit in Deutschland mit den Versicherern am höchsten in Europa ist. Vgl. GDV (2009b), 14.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Aigner, A., Rossbach, H.: „Kundengeld darf nicht noch einmal vernichtet werden“. FAZ 09.03 (2010) Aigner, A., Rossbach, H.: „Kundengeld darf nicht noch einmal vernichtet werden“. FAZ 09.03 (2010)
Zurück zum Zitat Baier, M., Hillenbrand, M.A. (Hrsg.): Honorarmodelle für Versicherungsvermittler. Würzburg (2009) Baier, M., Hillenbrand, M.A. (Hrsg.): Honorarmodelle für Versicherungsvermittler. Würzburg (2009)
Zurück zum Zitat Beck, H.: Finanzberater sind Verkäufer und werden dafür bezahlt/Ökonomisch betrachtet ist der Anleger selbst verantwortlich für das, was er kauft. FAZ 05.01 (2010) Beck, H.: Finanzberater sind Verkäufer und werden dafür bezahlt/Ökonomisch betrachtet ist der Anleger selbst verantwortlich für das, was er kauft. FAZ 05.01 (2010)
Zurück zum Zitat Beenken, M., Schradin, H.R.: Sourcingstrategien von Vermittlern im regulierten Markt. Versicherungswirtschaft, 361–363 (2010) Beenken, M., Schradin, H.R.: Sourcingstrategien von Vermittlern im regulierten Markt. Versicherungswirtschaft, 361–363 (2010)
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Zurück zum Zitat Erdmann, M.: Qualität in der Finanzvermittlung – was ist das? ZfV, 76–79 (2009) Erdmann, M.: Qualität in der Finanzvermittlung – was ist das? ZfV, 76–79 (2009)
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Zurück zum Zitat Evers, J.: Die Last der Leistungen. Versicherungswirtschaft, 196–198 (2009) Evers, J.: Die Last der Leistungen. Versicherungswirtschaft, 196–198 (2009)
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Zurück zum Zitat Michaelis, S.: Die „Eigenhaftung“ des Versicherungsvertreters nach den §§61 ff. VVG: Neben §6 VVG überflüssig? ZfV, 215–218 (2010) Michaelis, S.: Die „Eigenhaftung“ des Versicherungsvertreters nach den §§61 ff. VVG: Neben §6 VVG überflüssig? ZfV, 215–218 (2010)
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Zurück zum Zitat Plapp, T.: Wahrnehmung von Risiken aus Naturkatastrophen. Karlsruhe (2004) Plapp, T.: Wahrnehmung von Risiken aus Naturkatastrophen. Karlsruhe (2004)
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Zurück zum Zitat Reets, H.: Mehr Durchblick gegen Entgelt. FTD 13.10 (2009) Reets, H.: Mehr Durchblick gegen Entgelt. FTD 13.10 (2009)
Zurück zum Zitat Romeike, F.: Der Risikofaktor Mensch – Die vernachlässigte Dimension im Risikomanagement. ZVersWiss, 287–309 (2006) Romeike, F.: Der Risikofaktor Mensch – Die vernachlässigte Dimension im Risikomanagement. ZVersWiss, 287–309 (2006)
Zurück zum Zitat sfu: Praxistest für die neue Honorarordnung. FAZ 11.09 (2009) sfu: Praxistest für die neue Honorarordnung. FAZ 11.09 (2009)
Zurück zum Zitat Thieltges, H.-W.: Vermittler im Überlebenskampf. Welt am Sonntag 21.02 (2010) Thieltges, H.-W.: Vermittler im Überlebenskampf. Welt am Sonntag 21.02 (2010)
Zurück zum Zitat VW: Ausschließlichkeit dominiert die Schadenversicherung. Versicherungswirtschaft, 136 (2010) VW: Ausschließlichkeit dominiert die Schadenversicherung. Versicherungswirtschaft, 136 (2010)
Zurück zum Zitat Weinmann, H.: Priorisierung von Versicherungsrisiken durch den Versicherungsmakler. Versicherungswirtschaft, 503–508 (2009) Weinmann, H.: Priorisierung von Versicherungsrisiken durch den Versicherungsmakler. Versicherungswirtschaft, 503–508 (2009)
Zurück zum Zitat Wyman, O. (Hrsg.): Totgesagte leben länger. Zürich (2009) Wyman, O. (Hrsg.): Totgesagte leben länger. Zürich (2009)
Metadaten
Titel
Implikationen der Vertriebswegeentwicklung in der Versicherungswirtschaft
verfasst von
Hartmut Nickel-Waninger
Publikationsdatum
01.12.2010
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Zeitschrift für die gesamte Versicherungswissenschaft / Ausgabe 5/2010
Print ISSN: 0044-2585
Elektronische ISSN: 1865-9748
DOI
https://doi.org/10.1007/s12297-010-0108-0

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