2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
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Erschienen in:
Praxishandbuch der Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft
Das Schlagwort E‐Mobilität sorgt für einen massiven Anstieg von Lithiumbatterien im täglichen Gebrauch. Fast schon Standard ist die Verwendung von Lithiumakkumulatoren in Laptops, Tablets, Smartphones, Bohrschraubern, Digitalkameras oder Handys. Die Mengenentwicklung wird aber noch beschleunigt durch die Elektrifizierung der Fortbewegung mit E‐Bikes, Rollern, aber auch im Fahrzeugbereich, denn moderne Technik ist mobil und benötigt immer leistungsfähigere Energiespeicher; ein Grund dafür, warum Lithiumakkus mittlerweile den Markt für wieder aufladbare Batterien dominieren. Sie haben im Lauf der letzten Jahre konkurrierende elektrochemische Speicher wie Nickel‐Cadmium oder Nickel‐Metallhydrid verdrängt.
Die Lithiumbatterien zeichnen sich durch ihre hohe Energiedichte, geringe Selbstentladungsrate, geringe Temperaturempfindlichkeit und hohe Zellspannung aus. Zudem sind die wieder aufladbaren Lithiumakkus wegen des geringen Memory‐Effekts (Spannungsverlust) attraktiv. Weiterhin ist Lithium das leichteste feste Element, das, obwohl es ein Metall ist, auf Wasser schwimmt; im Vergleich zu Bleiakkumulatoren der ideale Rohstoff für wesentlich leichtere und leistungsfähigere Energiezellen. Dies ist ein Vorteil, von dem gerade die Elektromobilität profitiert.
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Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Gerätealtbatterien 2014; nachzulesen unter
https://www.umweltbundesamt.de/daten/abfall-kreislaufwirtschaft/entsorgung-verwertung-ausgewaehlter-abfallarten/altbatterien. Zugegriffen: 4. Januar 2017.
Amtsblatt der Europäischen Union vom 22.12.2016, C 480/3.
Multilaterale Vereinbarung M 303 vom 16.11.2016.
https://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/danger/multi/agree.wpf/M303g.pdf. Zugegriffen: 4 Januar 2017. Die für das ADR zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Elektro‐ und Elektronikgerätegesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739).
Batteriegesetz vom 25.06.2009 (BGBl. I S. 1582), das zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2015 (BGBl. I S. 2071) geändert worden ist.
§ 55 Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Art. 4 des Gesetzes vom 04.04.2016 (BGBl. I S. 569) geändert worden ist.
- Titel
- Lithiumbatterien
- DOI
- https://doi.org/10.1007/978-3-658-17045-5_23
- Autor:
-
Sandra Giern
- Sequenznummer
- 23
- Kapitelnummer
- 23