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2022 | Buch | 42. Auflage

Lösungen zum Lehrbuch Steuerlehre 2 Rechtslage 2021

Mit zusätzlichen Prüfungsaufgaben und Lösungen

verfasst von: Manfred Bornhofen, Martin C. Bornhofen

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

Buchreihe : Bornhofen Steuerlehre 2 LÖ

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Über dieses Buch

Das Lösungsbuch zur Steuerlehre 2 hilft Ihnen, Ihre selbst erarbeiteten Lösungen zu den Fällen des Lehrbuchs zu überprüfen.

Um Ihnen über die Angebote des Lehrbuchs hinaus Übungsmaterial zur Verfügung zu stellen, ist die 42., überarbeitete Auflage des Lösungsbuchs um zusätzliche Prüfungsaufgaben mit Lösungen zur Vertiefung Ihres Wissens erweitert.

Ihr zusätzlicher Mehrwert: eBook inside! Die gesamte Bornhofen Edition erscheint mit eBook inside, um das digitale Arbeiten (z.B. durch Verlinkung mit weiterführenden Materialien) zu erleichtern – ein relevanter Mehrwert für alle Lehrenden und Lernenden.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Teil 1: Lösungen zum Lehrbuch

1. A. Einkommensteuer
Zusammenfassung
Sabine Krämer ist im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, weil sie eine natürliche Person ist, die im Inland einen Wohnsitz hat (§ 1 Abs. 1).
Manfred Bornhofen, Martin C. Bornhofen
2. B. Körperschaftsteuer
Zusammenfassung
Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist (§ 1 KStG greift hier nicht). Der Einzelunternehmer ist eine natürliche Person.
Manfred Bornhofen, Martin C. Bornhofen
3. C. Gewerbesteuer
Zusammenfassung
Die Gewerbesteuerpflicht des Rodener beginnt am 04.01.2021. Das Mieten der gewerblichen Räume und der Warenkauf sind nur Vorbereitungshandlungen, die noch keine Gewerbesteuerpflicht begründen.
Manfred Bornhofen, Martin C. Bornhofen
4. D. Bewertungsgesetz
Zusammenfassung
Das Grundstück ist ein gemischt genutztes Grundstück, weil es teils eigenen gewerblichen Zwecken, teils Wohnzwecken dient und weder ein Geschäftsgrundstück (die gewerbliche Nutzung ist nicht größer als 80 %) noch ein Mietwohngrundstück ist (die Nutzung zu Wohnzwecken ist nicht größer als 80 %).
Manfred Bornhofen, Martin C. Bornhofen
5. E. Erbschaftsteuer
Zusammenfassung
Der Vorgang unterliegt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Nr. 1 ErbStG als Erwerb von Todes wegen (Erbanfall) der Erbschaftsteuer.
Manfred Bornhofen, Martin C. Bornhofen

Teil 2: Zusätzliche Fälle und Lösungen

6. A. Einkommensteuer
Zusammenfassung
Der ledige 37-jährige Steuerpflichtige Herbert Dreher, Köln, ermittelt für den Veranlagungszeitraum 2021 folgende Beträge:
Manfred Bornhofen, Martin C. Bornhofen
7. B. Körperschaftsteuer
Zusammenfassung
Die Gewinn- und Verlustrechnung der A-GmbH, München, weist für das Wirtschaftsjahr 2021 einen vorläufigen handelsrechtlichen Jahresüberschuss von 233.805 € aus.
Manfred Bornhofen, Martin C. Bornhofen
8. C. Gewerbesteuer
Zusammenfassung
Luisa Bellona ist Alleininhaberin einer Pizzeria in Mainz. Für das Wirtschaftsjahr 2021, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, ergibt sich Folgendes:
Manfred Bornhofen, Martin C. Bornhofen
Metadaten
Titel
Lösungen zum Lehrbuch Steuerlehre 2 Rechtslage 2021
verfasst von
Manfred Bornhofen
Martin C. Bornhofen
Copyright-Jahr
2022
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Electronic ISBN
978-3-658-36177-8
Print ISBN
978-3-658-36176-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-36177-8