Die Lohnbuchhaltung muss sich mit den sozialversicherungsrechtlichen Änderungen zum Jahreswechsel befassen, denn bei der Lohnabrechnung sind nicht nur steuerliche Abzüge, sondern auch Beiträge zur Sozialversicherung zu ermitteln. Viele Werte werden jährlich neu angepasst, einige bleiben gleich.