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05.04.2013 | Luft | Schwerpunkt | Online-Artikel

Besserer Schutz gegen Radon in Gebäuden

verfasst von: Matthias Schwincke

3 Min. Lesedauer

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Die meisten Menschen verbinden Gefahren durch Radioaktivität in erster Linie mit Kernkraftwerken oder Atomwaffentests. Es gibt allerdings auch das natürliche radioaktive Gas Radon, das aus dem Untergrund in Wohnhäuser eindringt und erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich bringen kann. Eine verbindliche Gesetzeslage mit einheitlichen Richtwerten zum Schutz gegen Radon existierte bislang nicht. Durch eine laufende Gesetzesinitiative der EU-Kommission zum Schutz der Bevölkerung gegen natürliche Radioaktivität gewinnt das Thema seit kurzem jedoch auch in Deutschland immer mehr an Bekanntheit und Bedeutung.

Seit Jahren warnen Fachleute, Baubiologen und Ärzte immer wieder vor der Gesundheitsgefährdung durch zu hohe Radonbelastungen in Gebäuden. Der Grund: Bereits 2005 konstatierte eine Studie der EU-Kommission, dass europaweit rund neun Prozent der Lungenkrebstodesfälle durch erhöhte Radonwerte in Aufenthalts- und Wohnräumen verursacht werden. Damit ist das natürliche radioaktive Edelgas nach dem Tabakrauch der zweitgrößte Risikofaktor für Lungenkrebs. In Deutschland gilt dies vor allem dort, wo die natürliche Radonkonzentration in der Bodenluft aufgrund der geologischen Situation ohnehin bereits erhöht ist wie in vielen Mittelgebirgsregionen von Sachsen, Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg. Abhängig von der Bauart und –ausführung eines Gebäudes und dem verwendetem Baumaterial sind Gesundheitsrisiken durch Radon aber auch in anderen Gegenden nicht ausgeschlossen.

Verbindliche gesetzliche Regelungen zum Schutz gegen das farb-, geruch- und geschmackslose Gas existieren in Deutschland derzeit nur für beruflich exponierte Personen, wie Mitarbeiter in Wasserwerken und Bergwerksanlagen. An dieser Situation wird sich allerdings schon bald etwas ändern. Denn die Europäische Kommission arbeitet gerade an der Revision und Konsolidierung der existierenden europäischen Strahlenschutzrichtlinien und der Richtlinie 96/29/EURATOM zur Festlegung von grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen Gefahren durch ionisierende Strahlungen. Dabei werden erstmals auch die Gefahren durch Radonbelastungen in privaten Wohn- und Aufenthaltsräumen geregelt. Die Verabschiedung des neuen Gesetzeswerkes ist für Mitte 2013 geplant. Im Rahmen einer zweijährigen Übergangsfrist soll die neue Regelung anschließend in nationales Recht umgesetzt werden.

Bewertung von Radonrisiken bei Profis schon auf der Tagesordnung

Bei professionellen Immobilieninvestoren steht das Thema ohnehin längst auf der Tagesordnung. Die Radonspezialistin Anja Landgraf-Konschak des Nürnberger Beratungsunternehmens UMR Gesellschaft für Umweltmanagement und Risiko-Service (UMR GmbH) erläutert: "Ob die Regelung in einem oder erst in zwei oder drei Jahren kommt, spielt für uns keine Rolle. Wir bieten unseren Kunden bereits heute alle technischen und gutachterlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Ermittlung und Bewertung von Radonrisiken und der daraus abzuleitenden Maßnahmen. Denn durch verschiedene Due Dilligence-Prüfungen für größere Gewerbe- und Wohnimmobilienprojekte wissen wir, dass sich der offensive Umgang mit der Radonproblematik langfristig immer auszahlt. Durch die schwer kalkulierbaren Kostenrisiken im Zusammenhang mit eventuellen Nutzungseinschränkungen, Radonschutzmaßnahmen oder Sanierungen kann nämlich unter Umständen eine ganze Projektfinanzierung in Schieflage geraten."

Im Vorfeld der neuen EU-Gesetzgebung hat inzwischen auch das von der Thematik betroffene Bundesland Bayern die Initiative ergriffen. Im Sommer 2012 gründete das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) in Kooperation mit dem Bauzentrum München das Bayerische Radon-Netzwerk. Die Kommunikations- und Kooperationsplattform für Fachleute aus der Bau- und Immobilienbranche, Gebäudebesitzer, Verbände, Behörden und Wissenschaft dient dem Austausch von Fachwissen und der Erarbeitung von Qualitätsstandards im Umgang mit Radon in Gebäuden. Beim ersten Netzwerktreffen im Januar 2013 erörterten über 70 Architekten, Baufachleute, Energieberater, Behörden- und Verbandsvertreter mit internationalen Experten Fragestellungen zur Radonsanierung, Radonvorsorge, Aussagekraft von Radonkarten sowie zu Radonmessmethoden. Zudem wurde die neue LfU-Ausbildungsinitiative zur Radon-Fachperson vorgestellt. Mit den Radon-Fachpersonen sollen zukünftig bayernweit kompetente Ansprechpartner zu Radonsanierung in bestehenden Gebäuden und zum radonsicheren Neubau von Gebäuden zur Verfügung stehen.

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