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03.12.2021 | M&A-Management | Gastbeitrag | Online-Artikel

Post-M&A-Disputes erfolgreich schlichten

verfasst von: Daja Apetz-Dreier, Dr. Andreas Jürgens

3:30 Min. Lesedauer

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M&A-Transaktionen sind rechtlich wie wirtschaftlich komplex und oft grenzüberschreitend. Nach Abschluss drohen Streitigkeiten,  sogenannte Post-M&A-Disputes. Dieser Beitrag erläutert typische Konfliktfelder sowie geeignete Mechanismen, den Streit beizulegen.
 

Konflikte zwischen Fusionspartner entstehen, wenn die Erwartung einer Partei bei der Abwicklung des Kaufvertrags enttäuscht wird. Die Ursachen sind naturgemäß vielfältig: Sei es, dass im Rahmen der Due Diligence bestimmte wertmindernde Sachverhalte übersehen wurden, Vertragsklauseln nicht so klar formuliert wurden, dass die Parteien ein eindeutiges gemeinsames Verständnis hierzu entwickelt haben oder der Käufer nach einer Möglichkeit sucht, einen vermeintlich zu hohen Kaufpreis nachträglich zu reduzieren.  

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Anlässe für Auseinandersetzungen bei Fusionen

Am häufigsten entstehen dabei Konflikte in den folgenden Bereichen:

  • Oft vereinbaren die Parteien keinen festen Kaufpreis, sondern dieser wird nach Abschluss des Vertrags anhand der Bilanzpositionen eines Zwischenabschlusses der Zielgesellschaft ermittelt. Dabei eröffnet die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände nicht selten einen Gestaltungs- und Interpretationsspielraum, der dann zum Streit führt. Ganz ähnlich verhält es sich, wenn ein Teil des Kaufpreises durch einen Earn-Out von der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens abhängig gemacht wird.
  • Ein weites Feld für Streitigkeiten bieten zudem die Garantien, die der Verkäufer bei Abschluss des Vertrags in Bezug auf die verkauften Geschäftsanteile oder Vermögensgegenstände sowie das operative Geschäft abgibt. Solche Garantieregelungen bergen naturgemäß ein hohes Konfliktpotential, da Käufer- und Verkäuferseite den jeweils vereinbarten Soll-Zustand sowie mögliche Abweichungen davon aufgrund der divergierenden Interessenlagen unterschiedlich interpretieren und bei Abschluss des Vertrags ein erhebliches Informationsgefälle besteht, das sich durch eine Due Diligence nicht immer ausgleichen lässt.
  • Weitere konfliktträchtige Aspekte von M&A-Transaktionen sind auch Freistellungsverpflichtungen, welche die Verkäuferpartei im Unternehmenskaufvertrag für im Vorfeld identifizierte Risiken übernimmt. Beispiele dafür sind Umweltrisiken oder Steuerzahlungen sowie oder auch die Verletzung vereinbarter Wettbewerbsverbote und Kundenschutzklauseln.

In all diesen Bereichen empfiehlt sich eine besonders sorgfältige und klare Formulierung der entsprechenden Regelungen des jeweiligen Kaufvertrags, da die hieraus resultierenden Rechtsstreitigkeiten oftmals auf begrifflichen Unklarheiten und Auslegungsschwierigkeiten beruhen.

Konflikte bei M&A-Transaktionen lösen

Im Allgemeinen vereinbaren die Parteien im Kaufvertrag, dass Streitigkeiten entweder vor den staatlichen Gerichten auszutragen sind oder sie treffen eine Schiedsvereinbarung, wonach Streitigkeiten durch ein Schiedsgericht entschieden werden. Im Einzelfall kann es zudem vorteilhaft sein zu vereinbaren, dass vor Einleitung eines solchen Streitverfahrens die Parteien versuchen müssen, den Konflikt zunächst im Rahmen eines Mediationsverfahren zu lösen.

Schiedsverfahren sind anders als Verfahren vor staatlichen Gerichten nicht öffentlich, was die Wahrung der Vertraulichkeit einer Transaktion beziehungsweise eines möglichen Rechtsstreits erleichtern kann. Zudem ermöglichen sie generell eine flexiblere Handhabung des Rechtsstreits, da sie anders als staatliche Gerichte nicht strikt an das jeweilige Prozessrecht gebunden sind.

Vor- und Nachteile Schiedsverfahren

So kann im Rahmen von Schiedsverfahren der Ort ebenso frei bestimmt werden wie die Verfahrenssprache. Die Parteien haben überdies Einfluss auf die prozessualen Regeln eines Verfahrens und benennen im Regelfall auch selbst Schiedsrichter. Dies ist insbesondere dann ein Vorteil, wenn die Entscheidung des streitigen Sachverhalts besonderes Know-how erfordert. Außerdem werden Schiedsverfahren in erheblich kürzerer Zeit abgeschlossen als vergleichbare Verfahren vor staatlichen Gerichten. Schließlich können Schiedssprüche im internationalen Kontext dank des New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche leichter zu vollstrecken sein als staatliche Gerichtsurteile.

Auf der anderen Seite birgt die Flexibilität von Schiedsverfahren auch ein gewisses Risiko für die Parteien. Insbesondere kann es an Rechtssicherheit hinsichtlich verfahrensrechtlicher Fragen fehlen, da Schiedsgerichte hier regelmäßig wesentlich größeren Entscheidungsspielraum haben als gesetzlich gebundene staatliche Richter. Außerdem erhöht die kürzere Verfahrensdauer die Gefahr von Fehlentscheidungen im Schiedsverfahren und es gibt keine Berufungsmöglichkeit.

Auch die sich hartnäckig haltende Annahme, Schiedsverfahren seien kostengünstiger als ein Verfahren vor staatlichen Gerichten, ist ein Irrtum. Ferner sind in jüngerer Zeit auch staatliche Gerichte darum bemüht, gerade in grenzüberschreitenden Konstellationen eine stärker an den Interessen der Parteien orientierte Konfliktlösung anzubieten um nicht ganze Wirtschaftsbereiche dauerhaft an die Schiedsgerichtsbarkeit zu verlieren. In der deutschen Gerichtsbarkeit haben deshalb beispielsweise die Landgerichte Bonn, Frankfurt am Main, Hamburg, und Mannheim/Stuttgart Kammern für Handelssachen eingerichtet, vor denen in englischer Sprache mündlich verhandelt werden kann. Weitere Reformen in diesem Bereich sind zu erwarten.

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