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28.04.2015 | Management + Führung | Schwerpunkt | Online-Artikel

Betriebsräte unterstützen den Unternehmenserfolg

verfasst von: Anja Schüür-Langkau

2:30 Min. Lesedauer

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Ein gut funktionierender Betriebsrat kann entscheidend dazu beitragen, dass Mitarbeiter die Veränderungen in den Unternehmen mittragen. Voraussetzung dafür ist eine faire und wertschätzende Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung und Arbeitnehmervertretung.

Betriebsräte haben in deutschen Unternehmen eine große Akzeptanz bei der Belegschaft. Im Durchschnitt liegt die Beteiligung an Betriebsratswahlen bei 76, 7 Prozent. Dies geht aus der IW-Betriebsratswahlbefragung des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln hervor. Insgesamt nahmen an der Befragung rund 1.600 Unternehmen mit rund 845.000 wahlberechtigten Beschäftigten teil. Die große Mehrheit ist männlich und zwischen 46 und 59 Jahre alt. Dabei scheint Kontinuität den Wahlberechtigen sehr wichtig zu sein, denn zwei Drittel der Betriebsräte werden wiedergewählt.

Gute Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat

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Die Situation in deutschen Unternehmen zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen der Unternehmensführung und dem Betriebsrat in der Regel gut funktioniert und dies für die Geschäftsleitung ein großer Vorteil ist. „Das wirtschaftliche Umfeld in Deutschland ist seit Jahren geprägt von durchgreifenden Unternehmens- und Konzernumstrukturierungen, sowohl organisatorischer wie gesellschaftsrechtlicher Art, von Übernahmen, Abspaltungen und Fusionen. Im internationalen Vergleich ist es schon bemerkenswert, wie lautlos und reibungslos diese Prozesse in Deutschland in der Regel über die Bühne gegangen sind, was zu einem ganz wesentlichen Teil der befriedenden Wirkung der Mitbestimmung zu danken ist,“ schreibt Springer-Autor Ulrich Goldschmidt in seinem Beitrag „Mitbestimmung als Teil der Unternehmenskultur und des unternehmerischen Erfolgs“ (Seite 254).

Druck auf Betriebsräte steigt

Diese Mitbestimmung ermögliche es, die Arbeitnehmer über ihre gewählten Vertretungen an diesen Gestaltungs- und Veränderungsprozessen zu beteiligen. Generell gehe es beim Thema Mitbestimmung immer um „Interessensvertretung gepaart mit Konfliktlösung“ (Seite 257). Doch es gibt viele Konflikte, die sich nicht über einen Konsens lösen lassen. Die Springer-Autoren Rainer Dombois und André Holtrup beschreiben in ihrem Beitrag „Machtzentren der Mitbestimmung“ die Situation der Betriebsräte so: „„Betriebsräte sind immer stärker damit konfrontiert, widersprüchlichen Anforderungen gerecht werden zu müssen. Durch die sich in den letzten beiden Jahrzehnten verschärfenden Wettbewerbsbedingungen von Unternehmen geraten sie unter wachsenden Druck, ihre Interessenpolitik auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens abzustimmen" (Seite 216).

Fairness und Wertschätzung als Voraussetzung

Vor diesem Hintergrund betont Ulrich Goldschmidt, dass beiderseitige „Fairness“ und „Wertschätzung“ die Voraussetzung für eine konstruktive Zusammenarbeit ist. Zudem sei die Unternehmensleitung gut beraten, wenn sie die Arbeitnehmervertretung „nicht nur als personalpolitisches Instrument, sondern als Angebot eines aktiven Co-Managements“, nutzen würde (Seite 60). Seine Erkenntnisse fasst der Autor in folgendem Fazit zusammen (Seite 262): "Die aktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung und den Arbeitnehmervertretungen

  • unterstützt das strategische wie operative Management des Unternehmens,
  • stärkt die Mitwirkung der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen in Veränderungsprozessen und im betrieblichen Tagesgeschäft,
  • erhöht die Verantwortung und Bedeutung von Betriebsrat und Sprecherausschuss und schafft damit Vorteile für alle Beteiligten."

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