2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Mankohaftung
verfasst von : Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in: 333 Keywords Arbeitsrecht
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Haftung des Arbeitnehmers für Fehlbestände in einer von ihm geführten Kasse oder in einem von ihm verwalteten Lager. Hinsichtlich der erforderlichen Verschuldens des Arbeitnehmers gelten die allg. Regelungen zur privilegierten Arbeitnehmerhaftung. Vollen Schadensersatz kann der Arbeitgeber also nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangen; keinen Schadensersatz schuldet der Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit; bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden nach Zumutbarkeitskriterien aufgeteilt.