Zum Inhalt

Maßnahmen gegen Kreditgefährdungen

  • 2021
  • OriginalPaper
  • Buchkapitel
Erschienen in:
loading …

Zusammenfassung

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein formularmäßig durchgeführter, abgekürzter Zivilprozess, der dem Gläubiger (Antragsteller) schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel verschafft. Der Vollstreckungstitel berechtigt den Gläubiger zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners (Antragsgegner). Grundsätzlich ist das Amtsgericht des Gläubigers für das Mahnverfahren zuständig. Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids können auch im Wege des Datenträgeraustauschs eingereicht werden. Bei einem streitigen Verfahren (Widerspruch, Einspruch) ist das Gericht, bei dem der Antragsgegner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, örtlich zuständig.

Sie sind noch kein Kunde? Dann Informieren Sie sich jetzt über unsere Lizenzmodelle:

Einzelzugang

Starten Sie jetzt Ihren persönlichen Einzelzugang. Erhalten Sie sofortigen Zugriff auf mehr als 170.000 Bücher und 540 Zeitschriften - pdf-Downloads und Neu-Erscheinungen inklusive.

Jetzt 90 Tage mit der Mini-Lizenz testen!                                        

Hier klicken und sofort starten!

Zugang für Unternehmen

Nutzen Sie Springer Professional in Ihrem Unternehmen und geben Sie Ihren Mitarbeitern fundiertes Fachwissen an die Hand. Fordern Sie jetzt Informationen für Firmenzugänge an.

Erleben Sie, wie Springer Professional Sie in Ihrer Arbeit unterstützt!

Beraten lassen
Titel
Maßnahmen gegen Kreditgefährdungen
Verfasst von
Wolfgang Grundmann
Rudolf Rathner
Copyright-Jahr
2021
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-33815-2_8
    Bildnachweise
    Salesforce.com Germany GmbH/© Salesforce.com Germany GmbH, IDW Verlag GmbH/© IDW Verlag GmbH, Diebold Nixdorf/© Diebold Nixdorf, Ratiodata SE/© Ratiodata SE, msg for banking ag/© msg for banking ag, C.H. Beck oHG/© C.H. Beck oHG, Governikus GmbH & Co. KG/© Governikus GmbH & Co. KG, Horn & Company GmbH/© Horn & Company GmbH, EURO Kartensysteme GmbH/© EURO Kartensysteme GmbH, Jabatix S.A./© Jabatix S.A., Doxee AT GmbH/© Doxee AT GmbH