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2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

4. Mediation im förmlichen Verwaltungsverfahren der Bauleitplanung

verfasst von : Ilse Erzigkeit

Erschienen in: So funktioniert Mediation im Planen + Bauen

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Charakteristisch für Mediation in öffentlichen Verwaltungsverfahren ist die große Anzahl von Parteien, die beteiligt werden müssen. Diese kann bei 20 Personen, aber auch bei über 100 Personen liegen. Des Weiteren werden in der Mediation im öffentlichen Bereich keine Entscheidungen getroffen, sondern Grundlagen für die Beschlüsse der politischen Gremien vorbereitet. Die Wirkungsgrenzen von Bürgerbeteiligung im Rahmen von Planverfahren liegen vor allem darin, dass die gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten im föderalen System durch Bürgermitwirkungsprozesse nicht ausgehebelt werden können. Bei städtebaulichen Planvorhaben hat die Kommune die Planungshoheit.

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Fußnoten
1
Troja / Meurer, S. 219, 224 mwN.
 
2
bekanntestes Beispiel, der Ausbau des Wiener Flughafens: www.​viemediation.​at
 
3
Troja / Meurer, S. 222
 
4
BauGB, § 1 Abs. 7
 
5
Ilse Erzigkeit, Prozessbegleitende Mediation bei der Ansiedlung eines Einkaufszentrums, in: Spektrum der Mediation Nr. 21
 
6
BauGB, § 1 Abs. 7
 
7
Dienel, Peter, Partizipation an Planungsprozessen als Aufgabe der Verwaltung, in: Die Verwaltung 4, H. 2
 
8
Antje Kanngießer, Mediation zur Konfliktlösung bei Planfeststellungsverfahren, S. 58
 
9
ebenda, S. 34
 
10
Horst Zilleßen (Hrsg.), Mediation – Kooperatives Konfliktmanagement in der Politik, S. 61
 
11
Horst Zilleßen (Hrsg.), Mediation – Kooperatives Konfliktmanagement in der Politik, S. 31
 
12
Stuttgart 21 ist ein im Bau befindliches Verkehrs- und Städtebauprojekt zur Neuordnung des Eisenbahnknotens Stuttgart. Kernstück ist die Umwandlung des Stuttgarter Hauptbahnhofs in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof. Die Zulaufstrecken werden in Tunnel verlegt und die freiwerdenden Gleisflächen der Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt. Das Projekt ist seit Jahren umstritten. Am Protest gegen Stuttgart 21 beteiligten sich zehntausende Bürger.
 
13
Glasl, Friedrich, Selbsthilfe in Konflikten, S. 115
 
14
ebenda
 
15
Horst Zilleßen (Hrsg.), Mediation – Kooperatives Konfliktmanagement in der Politik
 
16
Erzigkeit Ilse, Mediation in Planen und Bauen, in: Trenczek, Berning, Lenz (Hrsg.), Mediation und Konfliktmanagement, Baden-Baden 2013.
 
17
Prof. Dr. Holznagel, Prof. Dr. Ramsauer, Mediation im Verwaltungsrecht in: Haft / Schlieffen, Handbuch Mediation, S. 1124 ff
 
18
ebenda, S. 1134
 
19
Viets, Integration mediativer Elemente in den öffentlichen Prozess der Bauleitplanung, Masterarbeit 2005
 
20
Ilse Erzigkeit, Die Bürger sind frühzeitig über die Ziele der Planung zu unterrichten, in von unten – von oben, Hrsg.: Achim Schüssler
 
21
Siehe ▶ Kap. 5
 
22
Die Rechtslage ist in den Bundesländern verschieden. So hat NRW die zunächst nur befristete Abschaffung des Vorverfahrens auch im Baurecht bestätigt, Gesetz vom 2010–11-16, GV NRW 2010, S. 593
 
23
Ortloff, Handbuch Mediation, § 29 RN 71
 
Metadaten
Titel
Mediation im förmlichen Verwaltungsverfahren der Bauleitplanung
verfasst von
Ilse Erzigkeit
Copyright-Jahr
2014
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-05108-2_4