2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Medienfreiheit
verfasst von : Dr. Wolfgang Schulz
Erschienen in: Medien von A bis Z
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Als Medienfreiheit wird der verfassungsrechtliche Schutz gerade der massenmedialen Kommunikation (etwa in Abgrenzung zur Freiheit der individuellen Meinungsäußerungen) bezeichnet. Sie ist geistesgeschichtlich eine Errungenschaft der Aufklärung, die praktisch vom Bürgertum erkämpft werden musste, um in die Verfassungstexte zu gelangen. Zuvor war die → Zensur massenmedialer Kommunikation vom Staat aber auch der Kirche geübte Praxis. Der Staatsphilosoph
Thomas Hobbes
(1588–1679) bezeichnet die staatliche Meinungslenkung noch als ein normales — und effektives — Instrument der staatlichen Gesellschaftslenkung.