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Meldung darf nicht (mehr) zur Kündigung führen

  • 01.02.2024
  • Recht
Erschienen in:

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Auszug

Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt eine bedeutende Veränderung für die Versicherungsbranche dar, indem es den Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien gewährleistet. Kündigungen, die aufgrund von Meldungen erfolgen, sind nun nichtig, und Versicherer müssen nachweisen, dass die Kündigung nicht auf der Meldung beruht. Das Gesetz verlagert die Beweislast auf die Versicherer und schafft damit einen starken Schutzmechanismus für Hinweisgeber. Diese Neuerungen erfordern eine gründliche Anpassung der Compliance-Management-Systeme und eine sorgfältige Handhabung von Meldungen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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Titel
Meldung darf nicht (mehr) zur Kündigung führen
Verfasst von
Jürgen Evers
Publikationsdatum
01.02.2024
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Versicherungsmagazin / Ausgabe 2/2024
Print ISSN: 1616-1963
Elektronische ISSN: 2192-8622
DOI
https://doi.org/10.1007/s35128-024-2043-0