Skip to main content

2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

13. Merchandising, Sponsoring, Werbung und Co

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Zusammenfassung

Fundraising, Merchandising, Charity-Shopping, Sponsoring und verschiedene andere Geschäftsfelder als mögliche zusätzliche Einnahmequellen stellen im von der gesetzlichen Krankenversicherung dominierten Gesundheitssystem mit seinen deutlichen regulatorischen Ausprägungen ein besonders sensibles Gebiet für die Erschließung von Zusatzeinnahmen für das Krankenhaus dar. Während die erstgenannten Handlungsfelder insbesondere bei der Art der Adressatenansprache und der Vertriebspartner- und Produktauswahl Sensibilität und Beachtung ethischer Standards erfordern, gelten zumindest für weitere Handlungsfelder, insbesondere das Sponsoring, dazu noch deutlich weiter reichende Regelungen der Sozialgesetzgebung. In diesem Kapitel sollen alle potenziellen – nicht unmittelbar mit Gesundheitsdienstleistungen verbundenen – Einnahmequellen mit Ausnahme des Fundraisings genauer beleuchtet werden. Dabei wird das Fundraising als traditionelles System des Spendensammelns in verschiedenen Dimensionen detailliert im nachgehenden Kapitel beleuchtet. Darüber hinaus bieten die übrigen, hier dargestellten Finanzierungsquellen noch eine Vielzahl von Möglichkeiten, Zusatzeinnahmen für den Krankenhausbetrieb zu generieren. Der Ort „Krankenhaus“ ist für den Handel und die werbetreibende Wirtschaft ein potenziell ausgezeichnet nutzbarer Raum für unterschiedliche Formen von Zielgruppenansprachen auf unterschiedlichsten Kanälen für die verschiedensten Produkte und Dienstleistungen – und damit ist die Bereitstellung des Krankenhaus-„Raumes“ für Handel und Werbung eine Einnahmequelle, deren Erlöse ein mögliches Spendenaufkommen sogar deutlich überschreiten können. Deutlich schwieriger ist allerdings, das Handlungsfeld „Sponsoring“ erfolgreich zu gestalten. Statt „wen können wir gewinnen, um was finanziert zu bekommen?“ ist für das Sponsoring die erste Frage „wen dürfen wir ansprechen, um was finanziert zu bekommen?“ Und ob die erlaubten potenziellen Sponsoren dann auch noch einen Nutzen für sich erkennen können, steht noch auf einem anderen Blatt. Trotzdem bietet auch das Sponsoring eine Reihe von Möglichkeiten, Zusatzeinnahmen für den Krankenhausbetrieb zu generieren. Hierbei ist die Identifikation der infrage kommenden Zielgruppen des Sponsors für den Erfolg entscheidend. Die in diesem Kapitel genauer betrachteten Handlungsfelder bieten einen Orientierungsrahmen, zu dem was möglich ist und dazu wird jeweils ein Entwurf vorgestellt, wie konkrete Umsetzungsprojekte zu den jeweiligen Einzelaspekten realisiert werden können.

Sie haben noch keine Lizenz? Dann Informieren Sie sich jetzt über unsere Produkte:

Springer Professional "Wirtschaft+Technik"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Wirtschaft+Technik" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 102.000 Bücher
  • über 537 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Automobil + Motoren
  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Elektrotechnik + Elektronik
  • Energie + Nachhaltigkeit
  • Finance + Banking
  • Management + Führung
  • Marketing + Vertrieb
  • Maschinenbau + Werkstoffe
  • Versicherung + Risiko

Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Springer Professional "Wirtschaft"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Wirtschaft" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 67.000 Bücher
  • über 340 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Finance + Banking
  • Management + Führung
  • Marketing + Vertrieb
  • Versicherung + Risiko




Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Fußnoten
1
Die weibliche Form ist der männlichen Form in diesem Beitrag gleichgestellt; lediglich aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wurde in Teilen dieser Ausarbeitung die männliche Form gewählt.
 
2
Wirtschaftsrecht – in einigen Studiengängen auch „Recht der Wirtschaft“ genannt – unterscheidet im Wesentlichen zwischen dem regulatorischen Recht, welches als Wirtschaftsverwaltungsrecht den Handlungsrahmen für alle wirtschaftlich Tätigen setzt und dem auf die Leistungsbeziehungen ausgerichteten Rechtsrahmen, der hauptsächlich vom Bürgerlichen Gesetzbuch und den Einzelgesetzen des Handels- und Gewerberechts geprägt wird.
 
3
Eine sichtbare Ausnahme im Krankenhausbetrieb ist das Universitätsklinikum in Hamburg-Eppendorf (UKE). Dort werden Merchandisingprodukte auf dem Krankenhausgelände direkt verkauft und die Kollektion wird zusätzlich im Internet zumindest präsentiert, auch wenn diese dort nicht verkauft wird (UKE 2017a).
 
4
Angefangen von der Übernahme städtischer „Reklameverwaltungen“ durch Unternehmen wie WALL GmbH oder Ströer hat sich der Bereich der Werbung im öffentlichen Raum aus dem Zeitalter der Litfaßsäule inzwischen zu einem multimedialen Ereignis weiter entwickelt und kann auch für den „halböffentlichen“ Raum, wie Krankenhäuser genutzt werden (Ströer 2017; Wall 2017).
 
Literatur
Zurück zum Zitat Bruhn, M. (2017). Sponsoring – Systematische Planung und integrativer Einsatz. Wiesbaden: Gabler. Bruhn, M. (2017). Sponsoring – Systematische Planung und integrativer Einsatz. Wiesbaden: Gabler.
Zurück zum Zitat Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG) (Hrsg.). (2016). Geschäftsbericht 2015. Berlin: Eigenverlag. Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG) (Hrsg.). (2016). Geschäftsbericht 2015. Berlin: Eigenverlag.
Zurück zum Zitat Fenger, H., & Göben, J. (2004). Sponsoring im Gesundheitswesen. Zulässige Formen der Kooperation zwischen medizinischen Einrichtungen und der Industrie. München: Beck. Fenger, H., & Göben, J. (2004). Sponsoring im Gesundheitswesen. Zulässige Formen der Kooperation zwischen medizinischen Einrichtungen und der Industrie. München: Beck.
Zurück zum Zitat KHG. (2016). Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG) vom 29.06.1972 in der Fassung vom 19.12.2016. KHG. (2016). Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG) vom 29.06.1972 in der Fassung vom 19.12.2016.
Zurück zum Zitat KorrBekG. (2015). Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 20.11.2015 in aktueller Fassung. KorrBekG. (2015). Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 20.11.2015 in aktueller Fassung.
Zurück zum Zitat KorrBekG. (2016). Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vom 30.05.2016 in aktueller Fassung. KorrBekG. (2016). Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vom 30.05.2016 in aktueller Fassung.
Zurück zum Zitat SGB V. (2017). Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung vom 20.12.1988 in der Fassung vom 04.04.2017. SGB V. (2017). Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung vom 20.12.1988 in der Fassung vom 04.04.2017.
Metadaten
Titel
Merchandising, Sponsoring, Werbung und Co
verfasst von
Rolf Kaestner
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-17350-0_13