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05.01.2018 | Mifid II | Nachricht | Online-Artikel

Mifid II sorgt für Datenpannen

verfasst von: Johanna Leitherer

1:30 Min. Lesedauer

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Seit dem Jahreswechsel 2017/2018 gelten neue Vorschriften zum Anlegerschutz, kurz Mifid II. Doch trotz monatelanger Vorbereitungen stört die Informationsflut in den Handelssystemen einzelner Geldhäuser das Wertpapiergeschäft in Deutschland.

Die Finanzmarktrichtlinie Mifid II und die Verordnung für so genannte Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (Priips) sorgen für Startschwerigkeiten beim Börsenhandel hierzulande. In den ersten Tagen des Januars 2018 konnten einzelne Papiere wegen technischer Probleme nicht gekauft werden, darunter eine Daimler-Aktienanleihe. Mehrere Emittenten von strukturierten Wertpapieren sollen betroffen sein, berichten Branchenkenner. Anleger sollen aber nicht zu Schaden gekommen sein.

Ursache für die Handelspannen ist die enorme Datenflut, die gemäß Mifid II und Priips seit Jahresbeginn in der Eruopäischen Union (EU) verarbeitet werden muss. Die neuen Regelwerke erfordern eine strengere Protokollierung der Anlageberatung und sollen dem Verbaucherschutz dienen. Finanzinstitute müssen ihre Kunden fortan in detaillierten Dokumenten über ihre Produkte und die damit verbundenen Kosten aufklären. Dienstleister wie WM Datenservices stellen den dazu nötigen Pool zur Verfügung, haben aber diverse Lücken zu vermelden. Laut Medienberichten fehlt momentan noch rund ein Drittel der Informationen, um den neuen EU-Vorgaben gerecht zu werden. Insgesamt verlaufe der Umstellungsprozess jedoch weitgehend reibungslos, betonen Regulierer und Marktteilnehmer. Zurückzuführen sei das vor allem auf zahlreiche Notfallteams, die den Start von Mifid II begleitet hatten und in den ersten Handelstagen bereits kleinere technische Probleme behoben haben. 

Umsetzung zieht sich hin

Bis Mifid II in der gesamten europäischen Finanzbranche reibungslos umgesetzt werden kann, dürfte es noch einige Jahre dauern. Bislang haben erst elf der 28 Mitgliedsländer das EU-Regelwerk in nationales Recht übersetzt. Darüber hinaus haben die deutsche Finanzaufsicht Bafin und die britische FCA Ausnahmeregelungen angemeldet, mit der drei große Clearing-Häuser ihre Kunden weiterhin an sich binden dürfen. Dies begründet einen Wettbewerbsvorteil, der mit Mifid II eigentlich abgeschafft werden sollte. Ausnahmeregelungen wie diese sind allerdings noch bis Juli 2020 erlaubt.

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