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2022 | OriginalPaper | Buchkapitel

18. Mindestrezyklateinsatzquoten

verfasst von : Jens Loschwitz, Stefan Kopp-Assenmacher

Erschienen in: Praxishandbuch der Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die zum Jahreswechsel 2019/2020 in Wuhan (VR China) beginnende – durch den Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste – Covid19-Pandemie (nachfolgend: Coronakrise) hatte auch in der EU und in ihren Mitgliedstaaten gravierende Auswirkungen auf Lieferketten und Versorgung. Die Abhängigkeit des (regelmäßig auf sog. just-in-time-Lieferungen basierenden) Produktionsstandorts Deutschland von Rohstoffen und Materialien (häufig aus Drittstaaten) war so für jedermann deutlich sichtbar. Die Rohstoffversorgung des Industriestandorts Deutschland basiert bisher auf drei Säulen: heimische Rohstoffe, Importrohstoffe sowie Recyclingrohstoffe. Während es sich bei den ersten beiden Säulen um Primärmaterial (sog. „virgin material“) handelt, sind Recyclingrohstoffe „Altmaterialien“; es handelt sich bei Recyclingrohstoffen also um – vereinfacht – bereits gebrauchtes Material, das aufgrund professioneller Behandlung mittels einer (Recycling-)Technologie weiterhin im Wirtschaftskreislauf bleiben kann.

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Fußnoten
1
Im Jahr 2010 hatte die deutsche Bundesregierung ihre erste Rohstoffstrategie verabschiedet. Auf ihr baut auch die neue Strategie aus 2020 auf. Sie enthält Maßnahmen in den drei Säulen der Rohstoffversorgung: heimische Rohstoffe, Importe sowie Recycling, vgl.: https://​www.​bmwi.​de/​Redaktion/​DE/​Pressemitteilung​en/​2020/​20200115-altmaier-industrie-und-exportland-deutschland-braucht-eine-sichere-nachhaltige-und-verantwortungsvo​lle-rohstoffversorgu​ng.​html.
 
4
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, https://​www.​gesetze-im-internet.​de/​krwg/​KrWG.​pdf.
 
5
Vgl. § 24 Ziffer 3 KrWG-RefEntw. 2019: Zur Festlegung von Anforderungen nach § 23 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass bestimmte Erzeugnisse nur in bestimmter, das Recycling fördernder Weise in Verkehr gebracht werden dürfen, insbesondere unter dem Einsatz von sekundären Rohstoffen, insbesondere Rezyklaten, https://​www.​bmu.​de/​fileadmin/​Daten_​BMU/​Download_​PDF/​Glaeserne_​Gesetze/​19.​_​Lp/​krwg_​novelle/​Entwurf/​krwg_​novelle_​refe_​bf.​pdf.
 
6
KrWG-RefEntw 2019, S. 3 oben.
 
7
KrWG-RefEntw 2019, S. 66 Mitte.
 
9
Weitergehend noch die Frage die nach der Kreislauffähigkeit: Gibt es einen Markt und welche Produkte können aus „recyclingfähigen“ Produkten gewonnen werden?; beim Design for Recycling geht es auch um die Vermeidung von Verbundstoffen, wozu in jüngerer Zeit z. B. auch die Kombination von Kunststoffen mit Papier gehört.
 
12
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen, https://​www.​gesetze-im-internet.​de/​verpackg/​VerpackG.​pdf.
 
14
Gute Übersicht: Schlotter, Woher, Wohin – Kunststoffabfälle in Deutschland, Müll und Abfall (4) 2021, 184 (185).
 
15
Produktdesign (Design for recycling), insbesondere Vermeidung von Verbundstoffen, kommt perspektivisch eine besonders große Rolle zu, um das (werk)stoffliche Recycling zu stärken; es gilt, neben I4R https://​i4r-platform.​eu/​ für Elektro- und Elektronikgeräte auch weitere Identifizierungsinstrumente zu nutzen (z. B. Fluorenzmarker, Wasserzeichen, Barcodes etc.), um eine spätere Sortierung von unterschiedlichen Materialien zu ermöglichen, oder auch Chancen von sog. Digitalen Zwillingen auszuleuchten.
 
19
Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung; https://​www.​bmu.​de/​fileadmin/​Daten_​BMU/​Download_​PDF/​Glaeserne_​Gesetze/​19.​_​Lp/​mantelverordnung​/​Entwurf/​mantelverordnung​_​bf.​pdf.
 
21
Vgl. Seite 4 CEAP, wobei es sich in der Allgemeinheit um einen Prüfauftrag handelt.
 
22
Vgl. Seite 9 CEAP.
 
23
Vgl. Seite 10 CEAP unten.
 
24
Vgl. Seite 13 CEAP.
 
25
Vgl. Seiter 15 CEAP.
 
27
Richtlinie des EP und des Europäischen Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG, https://​eur-lex.​europa.​eu/​legal-content/​DE/​TXT/​PDF/​?​uri=​CELEX:​32006L0066&​from=​DE.
 
28
Mitteilung der KOM an das EP, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft, https://​eur-lex.​europa.​eu/​resource.​html?​uri=​cellar:​2df5d1d2-fac7-11e7-b8f5-01aa75ed71a1.​0002.​02/​DOC_​3&​format=​PDF.
 
34
Regulierung in der Ökodesign-Richtlinie, damit Geräte u. a. auf Recycling ausgelegt werden.
 
35
Vgl. Anhang zu CEAP (Schlüsselmaßnahmen), Seite 1 unten.
 
36
Richtlinie (EU) 2019/904 des EP und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, https://​eur-lex.​europa.​eu/​legal-content/​DE/​TXT/​PDF/​?​uri=​CELEX:​32019L0904&​from=​EN.
 
37
Es stellt sich dabei auch die Frage, warum die KOM ausgerechnet „Vorzeigebranchen“ der Nachhaltigkeit, wie Windkraft und Solarenergie bisher bei dem Thema Mindesteisatzquoten ausklammert. Das ganze Thema Design for Recycling scheint bei Kernsektoren der Energiewende noch nicht richtig angekommen zu sein.
 
41
Vgl. Anhang zu CEAP (Schlüsselmaßnahmen), Seite 1 unten.
 
42
Vgl. https://​www.​plastverarbeiter​.​de/​84366/​wenn-der-rezyklat-einsatz-zum-wettbewerbsvorte​il-wird/​; z. B. Rezyklateinsatz bei BMW: https://​www.​7-forum.​com/​news/​BMW-iX-Nachhaltigkeit-in-Produkt-Produk-10101.​html; BMW Sustainable Value Report 2001/2002 (!): „(…) Zurzeit beträgt der Kunststoffanteil in BMW Fahrzeugen rund 12 Prozent. Davon bestehen je nach Baureihe zwischen 14 und 15 Prozent aus Rezyklaten. Ziel ist es, diesen Anteil in Abhängigkeit von den Marktbedingungen und der technischen Machbarkeit schrittweise zu steigern. (…)“, vgl. S 31 https://​www.​bmwgroup.​com/​content/​dam/​grpw/​websites/​bmwgroup_​com/​responsibility/​downloads/​de/​2001/​2001-BMW-Group-Sustainable-Value-Report-2001-2002.​pdf.
 
45
Großes Ziel ist die Abkehr vom Verbrauch von Rohstoffen hin zum Gebrauch von Rohstoffen, so dass auch in Zukunft mit (gebrauchten) Rohstoffen neue Produkte produziert werden. Es geht also um die Subsituierung von (endlichen, erstmalig eingesetzten) Primärressourcen durch gebrauchte und wiederaufbereitete Ressourcen.
 
47
Davon zu unterscheiden sind sog. ‚Soft Commodities‘ (weiche Rohstoffe), die i. d. R. aus der Landwirtschaft stammen. Dabei handelt es sich um nachwachsende Rohstoffe, die weder abgebaut noch extrahiert werden. Weiche Rohstoffe sind meist nur saisonal verfügbar und häufig verderblich.
 
48
Soweit dieses Gesetz keine abweichenden Vorschriften enthält, sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz, mit Ausnahme von § 54, und die auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes oder des bis zum 31. Mai 2012 geltenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
 
49
Vgl. BT-Drs. 19/27634, S. 78: Gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 [KrWG] sind darunter jedoch Rezyklate im Sinne von § 3 Absatz 7b KrWG zu verstehen, wobei es sich um Rezyklate aus Kunststoff im Sinne von § 3 Absatz 21 [VerpackG] handeln muss.
 
50
Vgl. BT-Drs.19/19373 (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union), S. 46, https://​dserver.​bundestag.​de/​btd/​19/​193/​1919373.​pdf.
 
51
Verwertung im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verfahren, als dessen Hauptergebnis die Abfälle innerhalb der Anlage oder in der weiteren Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie entweder andere Materialien ersetzen, die sonst zur Erfüllung einer bestimmten Funktion verwendet worden wären, oder indem die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen. Anlage 2 enthält eine nichtabschließende Liste von Verwertungsverfahren.
 
52
Fußnote [2] zu der Anlage: Dies schließt Vergasung und Pyrolyse unter Verwendung der Bestandteile als Chemikalien ein.
 
53
So ist unter Recycling ausweislich des KrWG nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind, zu verstehen. Dennoch wird die energetische Verwertung gelegentlich als „thermisches Recycling“ oder „wertstoffliches Recycling“ bezeichnet.
 
54
Umsetzung von Art. 3 Ziffer 17 AbfallRRL: „Recycling“ jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind; https://​eur-lex.​europa.​eu/​legal-content/​DE/​TXT/​PDF/​?​uri=​CELEX:​02008L0098-20180705&​from=​EN.​
 
55
COM-Guidance on the interpretation of key provisions of Waste Frame Work Directive (WFD)Von Karl Falkenberg (2012), 1.4.6 What is meant by ‚recycling‘?
The definition of ‚recycling‘ under Article 3(17) WFD is: ‘any recovery operation by which waste materials are reprocessed into products, materials or substances whether for the original or other purposes. It includes the reprocessing of organic material but does not include energy recovery and the reprocessing into materials that are to be used as fuels or for backfilling operations.
(…)specific waste management activities that are classed as recycling under the WFD include (but are not limited to): •Recycling of materials: e. g. plastic granulated and pelletised for extruding or moulding; crushed waste glass graded for blasting, sorting of waste paper to meet end-of-waste criteria; (…) http://​waste-prevention.​gr/​waste/​wp-content/​uploads/​2015/​10/​2012_​Guidance%20​interpretation%20​Directive%20​98-2008-EC_​EN.​pdf.
 
56
Umsetzung von Art. 6 AbfallRRL: Die Mitgliedstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Abfälle, die ein Recyclingverfahren oder ein anderes Verwertungsverfahren durchlaufen haben, nicht mehr als Abfälle betrachtet werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: (…); https://​eur-lex.​europa.​eu/​legal-content/​DE/​TXT/​PDF/​?​uri=​CELEX:​02008L0098-20180705&​from=​EN.
 
58
Z. B. Reinigungsmethode: Kaltwäsche oder Heißwäsche der Kunststoffflakes?
 
59
Loschwitz, AbfallR (5) 2020, 210 (218), der darauf hinweist, dass auch „Virgin“-Qualität zunehmend hinterfragt wird.
 
60
Loschwitz, aaO.
 
61
Guter Überblick zu Quoten (z. B. auch Circular Material Userate, CMU, und Substitutionsquote): Brunn, Mit besseren Quoten zur Kreislaufwirtschaft, in Recycling magazin (5) 2021, Seiten 26 ff.
 
62
Loschwitz, aaO.
 
63
Z. B. RAL Gütezeichen Recyclingkunststoff (2018): https://​ral-rezyklat.​de/​wp-content/​uploads/​2019/​10/​RAL-GZ-720-Ausgabe-10.​18_​final.​pdf; aktuell: Norm-Entwurf E DIN SPEC 91446 Klassifizierung von Kunststoff-Rezyklaten durch Datenqualitätslevels für die Verwendung und den (internetbasierten) Handel (2021).
 
64
Ausführlich dazu Wittstock, Nicht nur, sondern auch, Entsorga (2) 2021, Seiten 18 ff.; zu laufender FEI z. B. Fraunhofer IMWS in Recyclin magazin (5) 2021, Seite 16.
 
65
Vgl. z. B. Roth, Chemisches Recycling von Kunststoffabfällen, Müll und Abfall 4 (4) 2021, Seiten 208 ff, der auch die beiden Haupttypen des chemischen Recyclings und ihren jeweiligen Fokus erläutert (Seite 209 aaO: chemische Depolymerisation (PET, PU, PA, PLA) und thermische Depolymerisation (PE, PP, PS, Plexiglas).
 
66
Vgl. dazu Roth, Chemisches Recycling von Kunststoffabfällen, Müll und Abfall 4 (4) 2021, 208 ff. (208, rechte Spalte, Mitte).
 
67
Vorstellbar ist z. B. NIR-Technik mit KI-Systemen (selbstlernende Systeme) zu verknüpfen und lasergestützte Sortierung (Tracer-basierte Sortierung, TBS) einzusetzen; vgl. zu TBS z. B. Moesslein/ Woidasky (2019) https://​www.​hs-pforzheim.​de/​fileadmin/​user_​upload/​uploads_​redakteur/​Forschung/​INEC/​Dokumente/​Publikationen/​sk190510_​ICT_​Symposium_​Manuskript_​MaReK.​pdf.
 
68
Z. B. bei Kunststoffen Additiv- und Kontaminationsanalytik, vgl. https://​www.​plastverarbeiter​.​de/​88363/​analytik-fuer-ein-besseres-recycling/​.
 
69
Loschwitz, aaO.
 
70
Loschwitz, aaO.
 
71
Loschwitz, aaO.
 
75
Vgl. CEAP, Seite 11 unten.
 
83
 
84
U. a. unterschieden nach Anzahl der Lieferanten (z. B. Single Sourcing, Dual Sourcing, Multiple Sourcing), Ort der Beschaffung (z. B. Local Sourcing, National Sourcing, Global Sourcing) und Art der beschafften Güter (z. B. Unit Sourcing, Modular Sourcing, System Sourcing); vgl. z. B. https://​www.​bwl-lexikon.​de/​wiki/​beschaffungsstra​tegien/​.
 
85
Z. B. auch Design for Recycling, Förderung neuer Technologien des werkstofflichen Recyclings, intelligente CO2-Bepreisung etc.
 
86
Vgl. CEAP Seite 16.
 
Metadaten
Titel
Mindestrezyklateinsatzquoten
verfasst von
Jens Loschwitz
Stefan Kopp-Assenmacher
Copyright-Jahr
2022
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-36262-1_18