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2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

6. Misserfolg rechtzeitig erkennen und vermeiden

verfasst von : Jürgen Diehm

Erschienen in: Controlling in Start-up-Unternehmen

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Selbst wenn Sie sich tagtäglich für Ihr Unternehmen einsetzen und „krummlegen“, ist unternehmerischer Erfolg nach dem Motto „Gründung – Wachstum – Börsengang“ keine Selbstverständlichkeit. Ganz im Gegenteil: Viele Jungunternehmen scheitern innerhalb der ersten sechs Jahre nach der Gründung. Dabei hört man immer wieder, dass Gründer gar nicht verstehen konnten, wie es so weit kommen konnte, dass die Krise völlig überraschend über das Unternehmen hereingebrochen ist und es im Vorfeld keine Anzeichen für das nahende Ende gab.

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Fußnoten
1
Insbesondere die Personalkosten haben in der Krise leider meist den größten Hebel zur schnellen und effektiven Umsetzung von Kostensenkungsmaßnahmen.
 
2
Dieser sog. „zweistufige Überschuldungsbegriff“ wurde nicht willkürlich eingeführt. Man ist nur zu der Definition zurückgekehrt, die man schon aus der früheren Konkursordnung kannte.
 
3
Gemäß § 1 der Insolvenzordnung soll das Insolvenzverfahren dazu dienen, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem beispielsweise das Vermögen des Schuldners verwertet und die Gläubiger aus dem Verwertungserlös befriedigt werden.
 
4
Im Insolvenzplanverfahren können die Verfahrensbeteiligten weitgehend autonom vom Regelverfahren abweichende Vereinbarungen treffen.
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Creditreform, Insolvenzen in Deutschland – Jahr 2013 Creditreform, Insolvenzen in Deutschland – Jahr 2013
2.
Zurück zum Zitat Keitsch, D., Risikomanagement, 2004, S. 5. Keitsch, D., Risikomanagement, 2004, S. 5.
3.
Zurück zum Zitat Euler Hermes, Wirtschaft Konkret Nr. 414; Ursachen von Insolvenzen. Euler Hermes, Wirtschaft Konkret Nr. 414; Ursachen von Insolvenzen.
4.
Zurück zum Zitat Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, GründerZeiten 13 – Krisenmanagement. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, GründerZeiten 13 – Krisenmanagement.
5.
Zurück zum Zitat Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April 1998 (BGBl. I S. 786). Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April 1998 (BGBl. I S. 786).
6.
Zurück zum Zitat IDW Prüfungsstandard 340, Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 317 Abs. 4 HGB. IDW Prüfungsstandard 340, Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 317 Abs. 4 HGB.
7.
Zurück zum Zitat Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418, 2424). Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418, 2424).
8.
Zurück zum Zitat Euler Hermes, Wirtschaft Konkret Nr. 418, Rettung aus der Insolvenz, S. 7. Euler Hermes, Wirtschaft Konkret Nr. 418, Rettung aus der Insolvenz, S. 7.
9.
Zurück zum Zitat Bundesagentur für Arbeit, Merkblatt Insolvenzgeld, S. 10. Bundesagentur für Arbeit, Merkblatt Insolvenzgeld, S. 10.
10.
Zurück zum Zitat Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, BT-Drucksache 17/5712. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, BT-Drucksache 17/5712.
11.
Zurück zum Zitat Roland, Berger/Noerr/Noerr, Consulting; ESUG-Studie 2012 – Erste Praxiserfahrungen mit der neuen Insolvenzordnung. Roland, Berger/Noerr/Noerr, Consulting; ESUG-Studie 2012 – Erste Praxiserfahrungen mit der neuen Insolvenzordnung.
Metadaten
Titel
Misserfolg rechtzeitig erkennen und vermeiden
verfasst von
Jürgen Diehm
Copyright-Jahr
2014
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-03083-4_6