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Misst die BaFin mit zweierlei Maß?

  • 01.05.2025
  • Hinterfragt
Erschienen in:

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Auszug

Der Artikel untersucht die unterschiedlichen Regulierungen und Haftungsfragen, denen Versicherungsvermittler und Finfluencer unterliegen. Während Versicherungsvermittler strengen Regulierungen unterliegen und für ihre Empfehlungen haften, werden Finfluencer von der BaFin nicht in die Pflicht genommen. Versicherungsvermittler müssen eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung vorweisen, sich ins Vermittlerregister eintragen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Zudem sind sie verpflichtet, ihre Kunden umfassend zu beraten und diese Beratung zu dokumentieren. Fehlt eine dieser Komponenten oder unterläuft ihnen ein Fehler, haften sie für die daraus resultierenden Schäden. Finfluencer hingegen fallen laut BaFin nicht unter die Definition der Anlageberatung, da ihre Inhalte nicht auf eine Prüfung der persönlichen Umstände gestützt oder als für den Anleger geeignet dargestellt werden. Sie benötigen keine Erlaubnis, keine Registrierung und unterliegen keiner Beratungsdokumentation. Der Artikel hinterfragt die Gleichbehandlung und die rechtlichen Grundlagen der Anlageberatung und regt zur kritischen Auseinandersetzung mit den aktuellen Regulierungen an.

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Titel
Misst die BaFin mit zweierlei Maß?
Verfasst von
Bastian Kunkel
Publikationsdatum
01.05.2025
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Versicherungsmagazin / Ausgabe 5/2025
Print ISSN: 1616-1963
Elektronische ISSN: 2192-8622
DOI
https://doi.org/10.1007/s35128-025-2642-4