2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Mitbestimmung im öffentlichen Dienst
verfasst von : Werner Dörr
Erschienen in: Die öffentliche Verwaltung in der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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„Die Beteiligungsrechte des Personalrats stellen in der Bundesrepublik eine gewachsene Einrichtung dar. Sie besitzen eine Tradition und werden allgemein anerkannt.“ (Böhme 2001: 252). Diese Aussage, die in dieser pauschalen Form sicherlich zutreffend ist, wirft unmittelbar die Frage nach dem Zusammenhang von Beteiligungsrechten der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und der demokratischen politischen Ordnung auf. Ist die Arbeitnehmermitbestimmung für den privatwirtschaftlichen Bereich inzwischen zu einer Selbstverständlichkeit geworden, so wird sie für den öffentlichen Sektor dagegen noch immer von manchen Autoren als Ausnahmetatbestand behandelt. Dies steht zum einen mit der Allgemeinwohlbindung staatlichen Handelns und zum anderen mit der Demokratiekonzeption des Grundgesetzes in Verbindung, wonach nahezu jede staatliche Tätigkeit sich auf den Willen des Gesetzgebers zurückführen lassen muss (Böckenförde 1992). Nicht zuletzt aus diesen Gründen hat sich zur Vermeidung unnötiger Auseinandersetzungen um die Rechte der Personalräte die Praxis herausgebildet, sogenannte „Mitbestimmungstatbestände“ mit genauer Definition der Reichweite des Personalratshandelns zu versehen.