Nach der Aufdeckung eines Compliance-Verstoßes ist die Aufregung im Unternehmen groß. Nicht zuletzt aufgrund zunehmender Reputationsverluste und Strafhöhen nimmt die Unternehmensleitung regen Anteil, die Rechtsabteilung bemüht sich um die Eingrenzung des Schadens, die Interne Revision um die exakte Ermittlung und die zukünftige Vermeidung entsprechender Vorfälle. Dabei kommt dem Strafmaß eine große Bedeutung zu, für den Betroffenen, noch mehr für die Unbeteiligten, welche nur dann zukünftig Compliance-Verstöße melden, wenn sie das Strafmaß als gerecht ansehen. Wie dieses Strafmaß bestimmt wird, zeigt der weitere Text auf. Seinen Abschluss findet der Vorgang im Umgang mit dem Deliquenten, wo ebenfalls Verhältnismäßigkeit vor Unerbittlichkeit stehen sollte.
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