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01.01.2020 | Märkte & Vertrieb
Nachbetreuungspflichten von Versicherungsvertretern
Rückstellungen für die Nachbetreuung sind schwer durchsetzbar. Sie setzen verbindliche Abreden voraus, die trotz Vertragspraxis nicht einmal ohne Weiteres durch Nachträge bestätigt wird
Erschienen in: Versicherungswirtschaft | Ausgabe 1/2020
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