Eine Reihe von Unternehmen, Verbänden und Wissenschaftler hat die Entwicklung eines Leitfadens für die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen im Rahmen einer Basis-Finanzanalyse in Privathaushalten vorangetrieben. Nun liegt der Entwurf vor.
Das Deutsche Institut für Normung, kurz DIN, hat den Entwurf eines Leitfadens vorgelegt, der Teil der ganzheitlichen DIN-Norm 77230 "Basis-Finanzanalyse in Privathaushalten" werden, aber auch davon losgelöst anwendbar sein soll. Die an der Initiative beteiligten Banken, Versicherungskonzerne, Vermögensverwalter, Makler sowie Verbraucherschützer und andere Institutionen gehen davon aus, dass die Haltung zu ESG-Faktoren (Environment, Social, Governance) Einstellungen und Verhalten von Menschen beeinflussen und deshalb einen Teil der Lebenssituation des analysierten Privathaushalts ausmachen.
"Verbraucher werden sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden", betont Klaus Möller, der Obmann des zuständigen DIN-Ausschusses und Vorstand beim Defino Institut für Finanznorm.
ESG-Modul soll Verbraucher schützen
Das geplante ESG-Modul soll Verbraucher vor manipulativer Abfrage schützen und ihnen ermöglichen, sich weitgehend unbeeinflusst über ihre Präferenzen in Sachen Nachhaltigkeit klarzuwerden. Die diverse Zusammensetzung des Ausschusses gewährleistet laut DIN, "dass bei der Entwicklung des für die Abfrage geplanten ESG-Leitfadens die Entwicklung sowohl der deutschen als auch der europäischen Regulatorik im Blick gehalten wird".
Die Einführung des Moduls war nötig geworden, weil die EU-Gesetzesvorlage in der Beratungspraxis durch die einzelnen Finanzdienstleister aufgrund ihrer Komplexität kaum umzusetzen war. Nach aktuellen Plänen der EU-Kommission werden Berater und Vermittler ab dem 2. August 2022 einer Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen unterliegen.
Das ESG-Modul dient ihnen künftig als Instrument, "das im Beratungsalltag einfach und flexibel zu handhaben sein wird und den Beratenden wie auch den Verbrauchern die Sicherheit einer gesetzeskonformen Finanzberatung gibt", heißt es beim DIN. Es definiert hierfür einen klar strukturierten, verständlichen Abfrageprozess, mit dem die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden. Bis Juli 2022 soll seine endgültige Fassung vorliegen, so dass der geplante Leitfaden rechtzeitig im August 2022 verfügbar ist.
Standard für Finanz- und Versicherungsanlagen
Für einen späteren Zeitpunkt ist zudem eine Standardisierung der Deklaration von Nachhaltigkeitsfaktoren in Finanz- und Versicherungsanlageprodukten geplant. Diese soll die Vergleichbarkeit von Produktbeschreibungen in Bezug auf ESG-Kriterien unterstützten und damit die Transparenz für Verbraucher verbessern, so das Ziel.
Der Entwurf des ESG-Moduls kann bis zum 6. Juli 2022 eingesehen und ensprechende Stellungsnahmen eingereicht werden. Anschließend gibt es noch die Möglichkeit etwaige Optimierungen einzuarbeiten.