Wirtschaftsbetriebe sind ohne finanzielle Sicherheitsreserven kaum denkbar. Kapitalgesellschaften müssen ein Mindestkapital nachweisen können, um geschäftsfähig zu sein, und auch Personengesellschaften haben ohne finanzielle Rücklagen nur beschränkte Entwicklungsmöglichkeiten. Für Nonprofit-Organisationen in der Rechtsform des Vereins, der Genossenschaft oder der Stiftung sind solche Sicherheiten nicht gesetzlich geregelt.
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugang zu diesem Inhalt zu erhalten