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28.01.2020 | Nachhaltigkeit | Schwerpunkt | Online-Artikel

Taxonomie macht nachhaltige Investments transparenter

verfasst von: Barbara Bocks

3 Min. Lesedauer

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Nachhaltige Investments haben sich zum großen Trend in der Finanzbranche entwickelt. Mit ihrer neuen Taxonomie will die EU den Markt nun transparenter machen. Doch nicht alle Nachhaltigkeitsaspekte wurden dabei gleich stark berücksichtigt.

Wenig beschäftigt die EU derzeit so intensiv als das Thema Nachhaltigkeit. So hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Mitte Januar einen Plan gegen den Klimawandel vorgestellt. Er sieht laut Medienberichten vor, dass bis zum Jahr 2030 zusätzliche öffentliche und private Investitionen in Höhe von einer Billion Euro in klimafreundliche Projekte fließen. 100 Milliarden Euro davon sind bis 2027 für den Kohleausstieg gedacht. Ob dieser Plan genauso umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Bei der lang erwarteten Taxonomie für nachhaltige Investments ist die EU-Kommission allerdings schon einen Schritt weiter und hat sich kurz vor Jahresende mit dem EU-Parlament und dem Rat geeinigt.

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Die Nachhaltigkeitstaxonomie der Europäischen Union

Um nachhaltiges Wirtschaften und vor allem dessen Bewertbarkeit und Vergleichbarkeit zu fördern, wird die Europäische Union (EU) mehr Systematik in diesen Bereich bringen und im Hinblick auf Green Financing mehr Standards setzen. Dazu entwirft die EU mit ihrer sogenannten Taxonomie ein umfassendes Regelwerk für klimabezogene, umwelt- und sozialpolitisch nachhaltige Tätigkeiten.

Im Juni vergangenen Jahres hatte die Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) der Europäischen Kommission zur Vorbereitung der Taxonomie erste Ergebnisse geliefert, erklärt Bankmagazin-Autorin Anita Kluck in dem Beitrag "Nachhaltigkeit beweisbar machen" in der Dezember Ausgabe. Ihr zufolge ist es ein wichtiges Ziel, neben der Installierung eines einheitlichen Klassifizierungssystems für nachhaltige Investments einen EU-Green-Bond Standard sowie Methoden für die Messung von Abgasemissionen und Vorgaben zu etablieren. Diese bestimmen, welche Angaben Firmen in Geschäftsberichten bezüglich der Umweltbelastung ihrer Geschäftsmodelle offenlegen müssen.

Taxonomie fördert nachhaltiges Handeln

"Aktuell berücksichtigen lediglich 4,5 Prozent aller Fonds und Mandate in Deutschland konkrete ESG-Kriterien und verfolgen explizite Nachhaltigkeitsstrategien bei der Anlage", sagt Anne-Marie Gloger, Referentin beim Forum Nachhaltige Geldanlagen, gegenüber springerprofessional.de. Das Ziel mit dem EU-Aktionsplan mehr Mittel in nachhaltige Investitionen fließen zu lassen, ist aus ihrer Sicht deshalb wünschenswert. "Mit der Taxonomie wurde ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan", so Gloger. Gemeinsam mit der Ausweitung der ESG-Offenlegungspflichten sorgt die Taxonomie laut der Expertin für eine bessere Orientierung und Vergleichbarkeit bei Anlage-Entscheidungen. Gloger geht von einer breiten Anwendung aus, weil alle Marktteilnehmer bei ihren in der EU angebotenen Finanzprodukte offenlegen müssen, wie und in welchem Umfang die Taxonomie zur Nachhaltigkeitsbeurteilung herangezogen wurde oder warum das nicht der Fall ist.

Allerdings spielen neben den Klima- und Umweltkriterien soziale und Governance-Aspekte aus Sicht von Gloger "leider nur eine marginale Rolle". Zu begrüßen sei dennoch, dass zur Beurteilung der Berücksichtigung sozialer Mindeststandards an Stelle der Kernarbeitsnormen der ILO (International Labour Organization) nun die strengeren Richtlinien der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) sowie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte gerückt seien. "Wünschenswert wäre ebenso eine Entscheidung bezüglich der Taxonomie-Konformität von Atomkraft gewesen", so Gloger weiter.

Nutzerhandbuch gibt einen Überblick

Einen ersten guten Überblick zur Anwendung der Taxonomie bietet der Nachhaltigkeitsexpertin zufolge das Nutzerhandbuch der so genannten TEG. Banken sollten sich laut Gloger mit ihren externen ESG (Environment Social Governance)-Datenprovidern austauschen, ob und wie diese die Taxonomie in die ESG-Bewertung aufnehmen und prüfen, ob diese mit den eigenen Ansprüchen übereinstimmen. "Die Compliance-Abteilungen sollten sich außerdem mit der bereits im Rahmen des EU-Aktionsplanes erlassenen Offenlegungsverordnung auseinandersetzen", erklärt die Expertin. Denn diese erläutert, welche Informationen zur Taxonomie-Konformität von Finanzprodukten offengelegt werden müssen. 

Bis Dezember 2020 arbeiten die Europäischen Aufsichtsbehörden hierzu  Gloger zufolge noch Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um die Einzelheiten zu Darstellung und Inhalt der offenzulegenden Informationen näher festzulegen.

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