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30.07.2020 | Nachhaltigkeit | Nachricht | Online-Artikel

EZB fordert umfassenden Risikomanagementansatz

verfasst von: Markus Quick, Thilo Kasprowicz, Dr. Sebastian Rick

1:30 Min. Lesedauer

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Am 20. Mai 2020 hat die Europäische Zentralbank (EZB) einen Leitfaden zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken in einer Konsultationsfassung veröffentlicht. Bis zum 25. September 2020 haben Finanzdienstleister noch Zeit, sich zu äußern.

Auch wenn ihre unmittelbare Aufmerksamkeit der aktuellen Covid-19-Krise gilt, zeigt die EZB mit dieser Konsultation ihren unbedingten aufsichtlichen Willen den eingeschlagenen Weg zur stärkeren Integration von Klima- beziehungsweise Umweltrisiken in das Risikomanagement von Banken voranzutreiben.

Aufsichtliche Erwartungen bestimmen den Dialog

Ziel des Leitfadens ist es, den Bankensektor für Klima- und Umweltrisiken zu sensibilisieren und den Umgang mit diesen Risiken zu verbessern. Auch wird er bereits ab Ende 2020 die Grundlage für den aufsichtlichen Dialog der EZB mit den durch sie beaufsichtigen Banken bilden. 

In diesem Kontext spezifiziert der Leitfaden insbesondere 13 aufsichtliche Erwartungshaltungen, wie Banken klima- und umweltbezogene Risiken in ihren Governance- und Risikomanagement-Rahmenwerken und bei der Formulierung und Umsetzung ihrer Geschäftsstrategie berücksichtigen sollten. Außerdem beschreibt er, wie Banken klima- und umweltbezogene Risiken transparent offenlegen sollten.

Banken sollen Praktiken an Vorstellungen der EZB anpassen

Die Joint Supervisory Teams (JST) der EZB werden dieses Verständnis mit den Banken im Rahmen des Aufsichtsdialogs diskutieren. Von den Banken wird erwartet, dass sie beurteilen, ob ihre derzeitigen Praktiken den Erwartungen der EZB entsprechen, und – falls erforderlich – umgehend Anpassungen vornehmen. Die EZB wird alle Praktiken, die von ihren Erwartungen abweichen, einzelfallbezogen prüfen und bewerten. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere wesentliche Abweichungen als Abweichungen von bestehenden Regulierungsvorgaben interpretiert werden und zu aufsichtlichen Maßnahmen führen werden.

Die Konsultationsfrist endet am 25. September 2020. Der Leitfaden gilt dann unmittelbar ab dem Datum der Veröffentlichung der finalen Fassung, die noch für das vierte Quartal 2020 erwartet wird. Ungeachtet der Konsultationsfrist ist für bedeutende Banken eine umgehende Standortbestimmung und die Schließung etwaiger Lücken noch 2020 zu empfehlen.

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