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2002 | Buch

Netzzugang im liberalisierten Strommarkt

verfasst von: Joachim Kleest, Egon Reuter

Verlag: Deutscher Universitätsverlag

Buchreihe : Wirtschaftswissenschaft

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Rechtliche Vorgaben
Zusammenfassung
Die Politik legte seit jeher großen Wert auf die Einflussnahme des Staates bei der Elektrizitätsversorgung und schaffte durch die Gesetzgebung eine große Anzahl von ordnungspolitischen Ausnahmebereichen. Als Begründung werden vielfach die Besonderheiten des Marktes für elektrische Energie hervorgehoben:1
  • Der elektrische Strom lässt sich nicht speichern, so dass ein Angebot aus Lagerbeständen unmöglich ist.
  • Die elektrische Energie benötigt zur Weiterleitung ein eigenes Transportsystem.
  • Der Einsatz von Elektrizität bedarf eines Energiewandlers.
  • Die elektrische Energie lässt sich nur in wenigen Bereichen substituieren, so vor allem im Wärmebereich.
Joachim Kleest, Egon Reuter
2. Entwicklung des Netzzuganges in der BRD nach 1950
Zusammenfassung
Zur Betrachtung der Möglichkeiten des Netzzuganges ist es unumgänglich sich zuerst mit der allgemeinen Struktur der Elektrizitätswirtschaft zu beschäftigen. Hierbei ist es ebenfalls notwendig zu betrachten, wie sich diese Struktur ergeben hat bzw. wie diese gerechtfertigt wird. Die Elektrizitätswirtschaft in der BRD wurde von der öffentlichen Hand dominiert. Dies beruhte auf den Entwicklungen während der Weimarer Republik als auch der NS-Zeit, die ein starkes Engagement der öffentlichen Hand hervorriefen. Hierdurch erklärt sich, warum nur noch „3 Prozent der privaten Unternehmen 1950 am Stromverkauf an Endverbraucher beteiligt sind“1, obgleich zu Beginn des 19. Jahrhunderts primär Privatunternehmen als Initiatoren im Bereich der Elektrizitätswirtschaft tätig waren. Die Macht der öffentlichen Hand und deren Verbände drückte sich ebenfalls in der Gebietsstruktur des Elektrizitätsmarktes aus. Hier hatte sich ein dreistufiger Markt gebildet (vgl. Abbildung 2.1 S. 22), der als Betätigungsfeld für die großen Verbundunternehmen die Interregionalstufe vorsah, auf der Regionalstufe waren dann die regionalen Versorgungsunternehmen angesiedelt und auf der untersten Stufe waren die lokalen Versorgungsunternehmen.2
Joachim Kleest, Egon Reuter
3. Verhandelter Netzzugang
Zusammenfassung
Nach der endgültigen Liberalisierung des Strommarktes 1998, mit der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes, wurde im EnWG der verhandelte Netzzugang festgeschrieben. Dadurch sollte ein möglichst marktorientierter Zugang aller Wettbewerber zu den Übertragungs- und Verteilernetzen ermöglicht werden. Deshalb ist der verhandelte Netzzugang dadurch gekennzeichnet, dass die Unternehmen untereinander jeweils darüber verhandeln, zu welchen Konditionen die Wettbewerber Zugang zu den Netzen erhalten. Dabei sind allerdings die Forderungen des EnWG zu beachten, die einen diskriminierungsfreien Zugang voraussetzen. Der Netzbetreiber hat dabei das Netz zu Bedingungen und Preisen zur Verfügung zu stellen, die nicht ungünstiger sind, als sie von ihm in vergleichbaren Fällen für Leistungen innerhalb seines Unternehmens oder gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen tatsächlich oder kalkulatorisch in Rechnung gestellt werden.1 Hierbei ist aber insbesondere die dreistufige Marktstruktur (vgl. S. 21) zu berücksichtigen. Insbesondere die große Anzahl der lokalen EVU (vgl. S. 21) sind an einem Wettbewerb in ihren Verteilernetzen nicht besonders interessiert, da sie selber kaum Möglichkeiten haben ihr Versorgungsgebiet zu erweitern.
Joachim Kleest, Egon Reuter
4. Regulierter Netzzugang
Zusammenfassung
Der regulierte Netzzugang ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis zum heutigen Zeitpunkt nicht verwirklicht worden. Begründet ist dies damit, dass sich der Gesetzgeber mit der Neuordnung des EnWG (vgl. Kapitel 1.1) dazu entschlossen hat, den verhandelten Netzzugang festzuschreiben. Allerdings wurde seitdem vielfach die Forderung nach einer Regulierungsbehörde und damit auch dem regulierten Netzzugang gestellt. Deshalb soll in den folgenden Abschnitten auf diese Möglichkeit und ihre Auswirkungen eingegangen werden.
Joachim Kleest, Egon Reuter
5. Diskussion
Zusammenfassung
Den Übergang zum liberalen Strommarkt sieht die VDEW1 als Such- und Lernprozess. Es muss daran erinnert werden, dass die Verhandlungen der Industrie mit der Stromwirtschaft sehr schwer in Gang kamen. Nur der hohe Anpassungsdruck2 Dritter führte zum Abschluss der VV I und zur Weiterentwicklung bis zur VV II plus. Der Auffassung, dass Verbändevereinbarungen als Instrumente der Selbstverpflichtung in der Elektrizitätswirtschaft der BRD zur Entwicklung des Wettbewerbs eine gute Tradition haben3 muss bei Kenntnis der historischen Entwicklung des Strommarktes ab 1949 widersprochen werden.4 Auch die VV II plus zeigt, dass der diskriminierungsfreie Netzzugang nicht erreicht wird (vgl. S. 66). Die erheblichen Unterschiede der Netznutzungsentgelte lassen ein Einlenken der Verteilernetzbetreiber der Stromwirtschaft nicht erwarten (Abb. 3.4 S. 67).
Joachim Kleest, Egon Reuter
Backmatter
Metadaten
Titel
Netzzugang im liberalisierten Strommarkt
verfasst von
Joachim Kleest
Egon Reuter
Copyright-Jahr
2002
Verlag
Deutscher Universitätsverlag
Electronic ISBN
978-3-322-81065-6
Print ISBN
978-3-8244-0659-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-81065-6