1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Neubau der Region
verfasst von : Axel Priebs
Erschienen in: Handbuch zur Verwaltungsreform
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die „Region“ wird in der Regel als offener Begriff gebraucht, da mit Ausnahme der förmlichen Regionalplanung eine pindeutige Zuordnung zu vorhandenen Institutionen bzw. Verwaltungseinheiten nicht möglich ist. Allerdings besteht auch bei diesem offenen Begriffsverständnis weitgehendes Einverständnis über bestimmte Merkmale der räumlichen Abgrenzung von Regionen. So wird stets von einem Territorium ausgegangen, das mehrere Städte bzw. Gemeinden umfaßt, allerdings unterhalb der staatlichen Ebene angesiedelt ist. Die räumliche Abgrenzung einer institu- tionalisierten Region muß sich in der Regel an dem damit verfolgten Zweck orientieren. Klassische Abgrenzungen (etwa für Verkehrsverbünde, Wirtschaftsförderangseinrichtungen oder den Zuständigkeitsbereich von Fachbehörden) orientieren sich entweder an wirtschaftsstrukturellen Verflechtungen (z.B. Pendlereinzugsbereichen) oder an Naturräumen (z.B. im Bereich der Wasserwirtschaft und der Forstverwaltung), wobei aus praktischen Erwägungen Gemeinden, ggf. auch Landkreise, durch regionale Abgrenzungen nicht zerschnitten werden sollen. Auch historische Grenzen spielen eine nicht unerhebliche Rolle. Es Hegt auf der Hand, daß unterschiedliche Zielvorgaben für eine Regionsab- grenzung zu unterschiedlichen Ergebnissen führen müssen. Eine Regionsabgrenzung setzt somit stets eine Abwägung zwischen der fachlichen Einzeloptimierung und dem Versuch zur möglichst umfassenden Abbildung realer funktionaler Verflechtungen voraus.