Die durch die Digitalisierung im Finanzdienstleistungsbereich gesteigerte Verfügbarkeit von Informationen bildet den Nährboden für neue Geschäftsmodelle von Unternehmen aus dem Bereich der FinTechs (Financial Services & Technology). Stellvertretend für die neu entstandenen Geschäftsmodelle analysiert dieser Beitrag die Chancen und Risiken von Crowdinvesting, Robo-Advice und Social Trading und setzt sie aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher in Relation zu eher traditionell geprägten Finanzdienstleistungen. Die neuen Geschäftsmodelle erweitern das Angebot investierbarer Finanzprodukte und sind grundsätzlich geeignet, die (Informations-)Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher für Finanzdienstleistungen zu senken. Diese (Kosten-)Vorteile werden allerdings durch den Verzicht auf Rückkopplungsprozesse im Rahmen einer Finanzberatung, also durch das Risiko, bei der Selbst-Einschätzung fehlerhafte (Selbst-)Bewertungen vorzunehmen, erkauft. Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Lage sind, ihre eigene finanzielle Gesamtsituation und die Risiken der angebotenen Finanzinstrumente gut einzuschätzen, können die neuen Geschäftsmodelle eine Möglichkeit eröffnen, ihre Rendite-Risiko-Position zu verbessern.
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Siehe Wessling (1991, S. 18 ff.) und Alpar et al. (2014, S. 7). Aufgrund von beschränkter Rationalität von Individuen ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein Mehr an Informationen nicht notwendigerweise immer positive Effekte mit sich bringt, sondern vielmehr beispielsweise zu Information Overload und damit einer Beeinträchtigung der Entscheidungsfindung führen kann; vgl. Oehler (2011) und Oehler und Wendt (2017).
Siehe Wessling (1991, S. 20 ff.) und Alpar et al. (2014, S. 8). Auch vor dem Hintergrund der mit der Digitalisierung verknüpften Diskussion um den Datenschutz scheint eine klare Trennung von Information und Daten unumgänglich. Der Fokus dieses Kapitels soll jedoch nicht auf Geschäftsmodellen des Datenhandels liegen, sondern auf Geschäftsmodellen, die auf einer neuen Art der Informationsverarbeitung basieren. Zur grds. Diskussion des Datenschutzes bei Finanzdienstleistungen und der Rechte bzgl. der Datenverwertung vgl. Oehler (2016c) und Oehler et al. (2016d).
Die gesellschaftliche Transformation basiert dabei auf der technischen Transformation als Umwandlung von analogen in digitale Signale, sie ist jedoch getrennt von dieser zu betrachten, da nicht alles technisch Mögliche in der Gesellschaft zwingend akzeptiert und zu einer gesellschaftlichen Transformation führen muss.
Vgl. Becher (2011, S. 81 ff.) zu einer detaillierten Erläuterung des Begriffs „Informatisierung“ sowie der beiden zugrunde liegenden Betrachtungsweisen der „technologiezentrischen“ und der „informationszentrischen“ Sicht.
Zu den FinTechs zählen auch solche, die Dienstleistungen im Rahmen des Zahlungsverkehrs anbieten; vgl. Oehler (2016b) und Oehler et al. (2016d). Letztere werden hier jedoch nicht weiter thematisiert.
Nach § 1 Abs. 1a KWG sind Finanzdienstleistungsinstitute „Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind.“