Nachhaltige Entwicklung als gesellschaftliche Veränderung hin zu Nachhaltigkeit gilt seit den 1980er Jahren als „globaler Imperativ“ (Clausen 1982). Während der Brundtland-Bericht 1987 die intra- und intergenerative globale Gerechtigkeit ins Zentrum stellte (World Commission on Environment and Development 1987; Greiling et al. 2015b), konkretisierte die Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (UN) 1992 nachhaltige Entwicklung als das ausgewogene Zusammenspiel der drei Dimensionen Ökologie, Soziales und Ökonomie (Vereinte Nationen 1992; Greiling et al. 2015b).
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