2019 | OriginalPaper | Buchkapitel
Normative Anforderungen an die Einklangprüfung
verfasst von : Cristina Müller-Burmeister
Erschienen in: Weiterentwicklung der Lageberichterstattung und ihrer Prüfung
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Entsprechend zur Jahresabschlussprüfung basiert die Einklangprüfung auf einem Soll-Ist-Vergleich nach dem kybernetischen Regelkreismodell des Typ III, wobei das Soll-Objekt durch eine gesetzliche Vorschrift und das Ist-Objekt durch die tatsächliche Ausprägung im Lagebericht verkörpert wird. Ziele der Einklangprüfung nach § 317 Abs. 2 HGB sind die Angaben mit dem Jahres- bzw. Konzernabschluss sowie den Erkenntnissen aus der Prüfung auf Kongruenz mit hinreichender Sicherheit abzustimmen, ob sie ein angemessenes Gesamtbild liefern und Chancen und Risiken angemessen prognostiziert werden.