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Erschienen in: Wasser und Abfall 12/2019

01.12.2019 | Editorial

Novelle DüV 2020. Durchbruch in Sicht? Landwirtschaft und Wasserwirtschaft sind gemeinsam gefordert

Erschienen in: Wasser und Abfall | Ausgabe 12/2019

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Auszug

Die Novelle der Düngeverordnung im Jahr 2017 sollte den Durchbruch bringen, um die Nitratrichtlinie im Einklang mit den Vorstellungen der EU-KOM in Deutschland umzusetzen. Im Jahr 2018 war Deutschland zunächst auf Grundlage der vorausgegangenen Version, der Düngeverordnung aus dem Jahr 2007 verurteilt worden. Die Novelle 2017 hat in Deutschland geteilte Reaktionen hervorgerufen. Die einen waren froh, dass das Schlimmste nochmal abgewendet werden konnte, den anderen ging es nicht weit genug und sagten bereits 2017 eine zeitnahe erneute Novelle voraus. Tatsächlich hat die EU ein erneutes Mahnverfahren gegen Deutschland wegen nicht ausreichender Umsetzung der Nitratrichtlinie durch die Düngeverordnung 2017 eingeleitet. Seit gut einem Jahr verhandeln Brüssel und Deutschland um Strafzahlungen in Höhe von fast einer Million Euro täglich (!) abzuwenden. Die erneute Novelle soll bereits im Frühjahr 2020 abgeschlossen sein. Diese sieht für die gefährdeten Gebiete deutlich strengere Maßnahmen vor, wie sie bislang allenfalls in Wasserschutzgebieten umgesetzt worden sind. Dass solche Maßnahmen eine positive Wirkung auf die Entwicklung der Nitratgehalte im Grundwasser haben, zeigt Volker Möller mit seinem Fachaufsatz "Nitratentwicklung gegen den Trend - Erfolge in Nordhessen". Durch die sehr hohe Beteiligung der Landwirte an der Maßnahmenumsetzung, begleitet durch ein Beratungsbüro, wird dies möglich. Ein wirklich lesenswerter Beitrag dieser Ausgabe ist das Interview, bei dem ein Landwirt und Verbandsvertreter des Hessischen Bauernverbandes aus dem Bereich Gemüsebau, ein Wasserversorger aus dem Ballungsraum Rhein-Main und ein Gewässerschutzberater, der in den hessischen WRRL-Maßnahmenräumen und der WSG-Beratung tätig ist, die Auswirkungen der Düngeverordnung 2017 mit Ausblick auf eine kommende Novelle diskutieren. Zum Zeitpunkt des Interviews lag die Novelle 2020 noch nicht als Entwurf vor, so dass sich sie die Interviewten auf die bis dahin aus der Presse bekannten Eckpunkte beziehen mussten. Michael Zacharias zeigt in seinem Fachaufsatz "Novelle der Düngeverordnung: Was wurde bereits geändert, was wird sich ändern?" die Kritikpunkte der EU-KOM an der Düngeverordnung 2007 und 2017 nochmals auf, so dass deutlich wird, warum es 2020 erneut zu einer Novelle kommt. Wir sind an einem Punkt, an dem die EU-KOM ihre Geduld verloren hat. Das 2. Mahnverfahren wird nicht zeitnah zum Erliegen kommen. Vielmehr werden viele Jahre ins Land gehen, in denen Deutschland nicht an Worten, sondern an konkreten Fakten gemessen werden wird. Über ein Monitoringsystem wird Deutschland der EU zeigen müssen, dass die neuen Maßnahmen (DüV 2020) auch tatsächlich umgesetzt werden und so ihre Wirkung entfalten können. Damit dies gelingt ist ein enges Zusammenwirken von Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Interessensvertretung der Landwirte erforderlich. Hier sind Ideen und Konzepte gefragt, die neuen Maßnahmen auch tatsächlich in der Fläche an den Landwirt und in eine für beide Seiten auf Dauer gewinnbringende Umsetzung zu bringen. Tue Gutes und rede darüber. Beim Sonderkulturbau und Hochleistungsweizen (E-Weizen) sind zudem innovative Ideen gefragt, um den Absatz der Ernte auch künftig mit Umsetzung der neuen Anforderungen sicherzustellen. Hier werden sich die Absatzmärkte im Zusammenwirken mit den Landwirten auf die neue Situation einstellen müssen. WASSER UND ABFALL wird die weitere Entwicklung beobachten und begleiten. …

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Metadaten
Titel
Novelle DüV 2020. Durchbruch in Sicht? Landwirtschaft und Wasserwirtschaft sind gemeinsam gefordert
Publikationsdatum
01.12.2019
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Wasser und Abfall / Ausgabe 12/2019
Print ISSN: 1436-9095
Elektronische ISSN: 2192-8754
DOI
https://doi.org/10.1007/s35152-019-0166-0

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