Als Nuklerwaffenstaaten (NWS), d. h. als legale Nuklearwaffenbesitzer, gelten im Rahmen des NVV diejenigen Staaten, die vor dem 1. Januar 1967 einen Nukleartest durchgeführt haben. Dies sind die Vereinigten Staaten von Amerika, Russland (als Nachfolger der UdSSR), China, Frankreich und das Vereinigte Königreich. Diese fünf Staaten, die gemeinhin als Nuklearmächte bezeichnet werden, sind gleichzeitig die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats und haben das entscheidende Vetorecht. Als Supermächte verfügen sie über das nötige Druckmittel, um international Einfluss auf andere Regierungen und die öffentliche Meinung auszuüben. Diese Privilegien beruhen im Wesentlichen auf drei Komponenten der ultimativen Macht: Militär, Wirtschaft und Diplomatie.
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