2019 | OriginalPaper | Buchkapitel
O-P
verfasst von : Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in: 250 Keywords Bankwirtschaft
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Offenlegungspflicht für Kreditinstitute: gemäß § 18 KWG obliegende Verpflichtung. Bei Einräumung von Krediten über insgesamt mehr als 750.000 Euro oder 10 Prozent der anrechenbaren Eigenmittel (Art. 4 Abs. 1 Nr. 71 CRR) muss das Kreditinstitut von dem Kreditnehmer Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, vor allem durch Vorlage der Jahresabschlüsse, verlangen. Das Kreditinstitut kann hiervon absehen, wenn das Verlangen nach Offenlegung im Hinblick auf die gestellten Sicherheiten offensichtlich unbegründet wäre.