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2023 | Buch

Öffentliches Baurecht praxisnah

Basiswissen mit Fallbeispielen

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Über dieses Buch

Die 4. aktualisierte Auflage vermittelt anschaulich die Grundzüge des Öffentlichen Baurechts mit dem Fokus auf Problemstellungen, die dem Planer bei der Planung von Bauvorhaben begegnen und die er erkennen und lösen muss. Architekten und Ingenieure müssen mit dem Baurecht vertraut sein, um bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben die baurechtlichen Zusammenhänge zu kennen und bei auftretenden rechtlichen Problemen die richtigen Lösungsschritte daraus abzuleiten. Zahlreiche Fallbeispiele mit Lösungen, die auf realen Rechtsprechungen basieren, runden das Werk ab: Ein Einstieg in das Öffentliche Baurecht und ein unverzichtbares Nachschlagewerk für alle am Bau Beteiligten.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Baurecht

Frontmatter
Kapitel 1. Einführung in das öffentliche Baurecht
Zusammenfassung
Dem Begriff des „Baurechts“ kann man sämtliche Regelungen zuordnen, die das Bauen in Deutschland regeln. Unterschieden wird dabei zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht.
Axel Wirth, André Schneeweiß
Kapitel 2. Beteiligte
Zusammenfassung
Zu den Beteiligten im Baurecht gehören die Bauherrschaft, die Gemeinde, die Bauaufsichtsbehörden, die Nachbarn, die Nachbargemeinden sowie der Entwurfsverfasser und die Bauleiter. Deren Rechte und Pflichten sind teilweise konkret geregelt. Zu verweisen ist insoweit auf die Regelungen des vierten Teils der Hessischen Bauordnung (HBO) (§§ 55 ff. HBO). Als Beispiel ist § 56 Abs. 3 HBO zu nennen, wonach bei einem Wechsel der Bauherrschaft die neue Bauherrschaft dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen hat.
Axel Wirth, André Schneeweiß
Kapitel 3. Bauleitpläne
Zusammenfassung
Eines der wesentlichen Regelungsinstrumente im öffentlichen Baurecht stellen die Bauleitpläne dar. Wird ein neues Vorhaben geplant, wird zuerst überprüft, welche Regelungen und Vorgaben am jeweiligen Standort eingehalten werden müssen. Hierbei wird zunächst festgestellt, ob Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) für den Standort aufgestellt wurden oder nicht.
Axel Wirth, André Schneeweiß
Kapitel 4. Überprüfung der Wirksamkeit eines Bauleitplans
Zusammenfassung
Bei der Überprüfung der Wirksamkeit eines Bauleitplans wird sowohl die formelle wie auch die materielle Rechtmäßigkeit geprüft.
Axel Wirth, André Schneeweiß
Kapitel 5. Sicherung der Bauleitplanung
Zusammenfassung
Während des Planaufstellungsverfahrens besteht die Gefahr, dass Baugenehmigungen für Vorhaben beantragt werden, die nach der geltenden Lage noch zulässig sind, aber sobald der Plan in Kraft getreten ist, nicht zu genehmigen wären. Somit würden die Planungsziele der Gemeinden umgangen werden, bzw. nicht mehr erreicht werden können.
Axel Wirth, André Schneeweiß
Kapitel 6. Fehler bei der Bauleitplanung
Zusammenfassung
Angesichts des komplizierten Aufstellungsverfahrens und den zahlreichen anderen zu beachtenden Vorschriften ist es kaum verwunderlich, dass es bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu Fehlern kommen kann.
Axel Wirth, André Schneeweiß
Kapitel 7. Aufhebung von Bauleitplänen
Zusammenfassung
Wenn ein wirksam in Kraft getretener Bauleitplan wieder aufgehoben werden soll, gelten gemäß § 1 Abs. 8 BauGB ebenfalls die Vorschriften über die Aufstellung eines Bauleitplanes. Folge ist, dass auch in diesem Fall ein eigenes Verfahren durchlaufen werden muss, welches auf die Aufhebung eines Bauleitplanes gerichtet ist. Voraussetzung für ein solches ist die Erforderlichkeit der Aufhebung des Bauleitplanes (entsprechend der Planung gemäß § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB).
Axel Wirth, André Schneeweiß
Kapitel 8. Was gilt, wenn kein Bebauungsplan existiert?
Zusammenfassung
Wenn kein Bebauungsplan für einen Standort existiert, muss geprüft werden, in welchem Bereich das Vorhaben geplant ist. Dabei unterscheidet man zwischen Außenbereich und (unbeplantem) Innenbereich.
Axel Wirth, André Schneeweiß
Kapitel 9. Zulässigkeit von Vorhaben
Zusammenfassung
Ob und wie man bauen darf, hängt davon ab, wo man bauen möchte. Der Ort bestimmt die Regeln. Im BauGB ist die Zulässigkeit von Vorhaben in den §§ 29 ff. BauGB geregelt.
Axel Wirth, André Schneeweiß
Kapitel 10. Städtebaulicher Vertrag
Zusammenfassung
Neben dem vorhabenbezogenen Baubauungsplan in § 12 BauGB hat der Gesetzgeber mit dem städtebaulichen Vertrag in § 11 BauGB eine weitere Möglichkeit der Kooperation zwischen Gemeinden und Privaten geregelt.
Axel Wirth, André Schneeweiß
Kapitel 11. Das Gebot der Rücksichtnahme
Zusammenfassung
Das Gebot der Rücksichtnahme ist das vom BVerwG entwickelte, für das gesamte Baurecht geltende zentrale Instrument des öffentlichen Baunachbarrechts. Es besagt zum einen, dass bei einem baulichen Vorhaben die Nachbargrundstücke beachtet werden müssen, zum anderen, dass geplante Vorhaben für diese auch zumutbar sein müssen. Gefordert wird somit eine Abwägung der Interessen des Bauherrn und der Interessen der Nachbarn.
Axel Wirth, André Schneeweiß
Kapitel 12. Die Baugenehmigung
Zusammenfassung
Auch wenn ein Vorhaben grundsätzlich zulässig ist, bedeutet dies im Umkehrschluss nicht, dass der Bauherr mit der Ausführung seines geplanten Vorhabens sofort beginnen kann. Ehe es an die Ausführung geht, stellt sich zunächst die Frage, ob eine Baugenehmigung beantragt werden muss oder nicht.
Axel Wirth, André Schneeweiß
Kapitel 13. Bauvorbescheid
Zusammenfassung
Neben der Baugenehmigung hat der Bauherr noch weitere Möglichkeiten, Fragen rund um sein Bauvorhaben zu klären. Eine davon stellt eine Bauvoranfrage gemäß § 76 Abs. 1 S. 1 HBO dar. Durch einen Bauvorbescheid kann der Bauherr bereits frühzeitig strittige Fragen klären, ohne den mit deutlich höheren Kosten- und Zeitaufwand verbundenen Weg der Beantragung einer vollständigen Baugenehmigung gehen zu müssen. Ein Bauantrag selbst darf noch nicht gestellt sein. Ebenso sind naturgemäß baugenehmigungsfreie Bauvorhaben dem Anwendungsbereich des § 76 HBO entzogen.
Axel Wirth, André Schneeweiß
Kapitel 14. Teilbaugenehmigung
Zusammenfassung
Von der Bauvoranfrage und dem Bauvorbescheid ist die Teilbaugenehmigung im Sinne von § 77 HBO zu unterscheiden. Diese befasst sich mit einem konkreten Teil des bereits eingereichten Bauantrages (§ 77 Abs. 1 HBO). Die Möglichkeit, eine solche Teilbaugenehmigung zu erhalten, kann insbesondere bei größeren, komplexeren Bauvorhaben sinnvoll sein. (Vgl. Hornmann, Hessische Bauordnung, § 77 Rn. 2) Die Behörde entscheidet also über Teilaspekte der Gesamtgenehmigung, (Vgl. m. w. N. Hornmann, Hessische Bauordnung, § 77 Rn. 2) beispielsweise bzgl. des Aushebens der Baugrube, einzelner Bauteile oder Bauabschnitte.
Axel Wirth, André Schneeweiß
Kapitel 15. Was kann der Antragssteller tun, wenn die Baugenehmigung nicht erteilt wird?
Zusammenfassung
Wird die begehrte Baugenehmigung seitens der zuständigen Behörde verweigert und erlässt diese einen ablehnenden Bescheid, so handelt es sich hierbei – ebenso wie bei der Baugenehmigung selbst – rechtlich um einen Verwaltungsakt, der den Bauherrn belastet. Diesem steht es daher frei dagegen das Rechtsmittel des Widerspruchs einzulegen (§ 69 VwGO) bzw. in Bayern direkt Klage zum Verwaltungsgericht einzureichen. Grundsätzlich enthält ein solcher Ablehnungsbescheid am Ende eine Rechtsmittelbelehrung, aus der sich die Art des Rechtsmittels, die zuständige Rechtsmittelbehörde bzw. das zuständige Rechtsmittelgericht sowie die Rechtsmittelfrist ergeben (§ 37 Abs. 6 VwVfG).
Axel Wirth, André Schneeweiß
Kapitel 16. Weitere mögliche Maßnahmen der Behörden im Baurecht
Zusammenfassung
Neben Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung und Bauvorbescheid bestehen noch weitere Handlungsmöglichkeiten der Bauaufsichtsbehörde. Dazu gehören die Baueinstellung, die Nutzungsuntersagung, die Beseitigungsanordnung der baulichen Anlage sowie die Bauüberwachung. Diese weiteren Handlungsmöglichkeiten dienen dazu, dass die Bauaufsichtsbehörde auch nach der Erteilung der Baugenehmigung sicherstellen kann, dass das Vorhaben mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt.
Axel Wirth, André Schneeweiß
Kapitel 17. Amtshaftung
Zusammenfassung
Was geschieht, wenn einer Behörde ein Fehler unterlaufen und beispielsweise dem Bauherrn dadurch ein Vermögensschaden entstanden ist? Für diese Fälle wurde das Instrument der Amtshaftung eingeführt. Im Baurecht sind Ansprüche aufgrund einer fehlerhaften Bauleitplanung, einer verspäteten oder nicht erteilten Baugenehmigung bzw. einer rechtswidrig erteilten Baugenehmigung denkbar.
Axel Wirth, André Schneeweiß

Umweltrecht

Frontmatter
Kapitel 18. Allgemeines Umweltrecht
Zusammenfassung
Das Umweltrecht in Deutschland setzt sich aus nationalen und europäischen Elementen zusammen. Als Beispiel ist der Verpackungssektor zu nennen. In diesem wurde von Deutschland die Änderung der Richtlinie 2008/112/EG über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) von Stoffen und Gemischen zunächst nicht fristgerecht in deutsches Recht umgesetzt. Daraufhin hatte die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, dies nachzuholen.
Axel Wirth, André Schneeweiß
Kapitel 19. Besonderes Umweltrecht
Zusammenfassung
Die Grundlage für das Immissionsschutzrecht in Deutschland ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), dass aufgrund seines umfassenden Schutzbereiches als das Kernstück des Umweltrechts gilt als. In diesem ist das Umweltmedium „Luft“ geregelt. Zweck des Gesetzes ist es gem. § 1 BImSchG zunächst, Menschen, Tiere und Pflanzen sowie weitere Schutzgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von schädlichen Immissionen, also Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen zu schützen.
Axel Wirth, André Schneeweiß
Backmatter
Metadaten
Titel
Öffentliches Baurecht praxisnah
verfasst von
Axel Wirth
André Schneeweiß
Copyright-Jahr
2023
Electronic ISBN
978-3-658-43155-6
Print ISBN
978-3-658-43154-9
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-43155-6