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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

15. Ökonomische Analyse des Leistungsstörungsrechts bei Kauf- und Werkvertrag

verfasst von : Hans-Bernd Schäfer, Claus Ott

Erschienen in: Lehrbuch der ökonomischen Analyse des Zivilrechts

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Der Verkäufer einer Sache haftet gem. § 437 BGB dafür, dass die Sache im Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Liegt ein Mangel vor, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und Rückabwicklung des Vertrags oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen (§§ 437, 323, 441 BGB), unabhängig davon, ob der Verkäufer den Fehler der Sache verursacht und ob er ihn zu vertreten hat.

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Fußnoten
1
BGH NJW 2006, 2839, Tz. 21 ff.; OLG Braunschweig NJW 2003, 1053 f.; BGHZ 163, 234 (Hundekauf); Roth, NJW 2006, 2953; MünchKommBGB-Westermann, § 439, Rn. 11.
 
2
BGH NJW 2006, 2839, Tz. 24.
 
3
BGH NJW 2010, 2426; BGH NJW 2008, 911 (Ersatz des durch einen Mangel des Kfz bedingten Nutzungsausfallschadens); MünchKommBGB-Westermann, § 437, Rn. 30, 34.
 
4
Den Ausgangspunkt bildete BGHZ 67, 359 (Schwimmerschalter). Zu der folgenden Rspr. s. BGHZ 86, 256 (Gaszug); BGH NJW 1985, 2420 (Ölabflussrohr); BGH NJW 1992, 1678 (Austauschmotor); BGHZ 117, 183 (Kondensatoren); BGH NJW 2001, 1346 (Schlackegrundstück).
 
5
Grundlegend für die Literatur zur Gewährleistung ist Priest G (1981) A Theory of Consumer Product Warranty. Yale Law Journal 90:1297 ff.
 
6
Wehrt K (1991) Die Qualitätshaftung des Verkäufers aus ökonomischer Sicht. In: Schäfer HB, Ott C (Hrsg) Ökonomische Probleme des Zivilrechts. S. 235 ff. Auf dem Markt sind allerdings auch entgegengesetzte Risikoeinstellungen zu beobachten, etwa beim Lieferanten eines Softwareprogramms.
 
7
Grundlegend zur Gewährleistung bei asymmetrischer Information sind Grossman S (1981) The Informational Role of Warranties and Private Disclosure about Product Quality. Journal of Law and Economics 25:461 ff. und Kambhu L (1982) Optimal Product Quality under Asymmetric Information and Moral Hazard. Bell Journal of Economics 13:483 ff. Vgl. insb. auch Emons W (1989) The Theory of Warranty Contracts. Journal of Economic Surveys 3:43 ff. und ders. (1989) Warranties, Moral Hazard and the Lemons Problem. Journal of Industrial Economics 37:16 ff.
 
8
S. dazu oben 5. Kap.
 
9
Vgl. Priest G (1981) A Theory of the Consumer Product Warranty. a. a. O., S. 1303.
 
10
Besonders cleveren Opportunisten gelingt es allerdings, selbst diese Hürde zu nehmen. In Hamburg boten Händler für Elektronikartikel außergewöhnlich lange, dreijährige Garantiefristen für Durchschnittsware an, um kurze Zeit später in Konkurs zu gehen, nachdem die Kosten der Inanspruchnahme von Garantieleistungen stark angestiegen waren. Bis dahin hatten sie bereits gute Umsätze erzielt.
 
11
Wir danken Klaus Wehrt für wertvolle Hinweise zu diesem Abschnitt.
 
12
Vgl. dieses Kapitel, Abschn. 3.
 
13
Dies gilt auch für die Gewährleistung für sonstige Mängel von Neuwagen. Einer Auskunft der Volkswagen AG zufolge belief sich 1940 die Gewährleistung auf eine Dauer von 6 Monaten und maximal 10.000 gefahrenen Kilometern, während sie sich 1981 unabhängig von der Anzahl der gefahrenen Kilometer auf ein Jahr erstreckt.
 
14
Adams M (1983) Ökonomische Analyse des Gesetzes zur Regelung des Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In: Neumann M (Hrsg) Ansprüche, Eigentums- und Verfügungsrechte. Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 140, S. 655 ff.
 
15
Kornhauser L (1983) Reliance, Reputation and Breach of Contract. Journal of Law and Economics 26:691 ff.; Williamson O (1985) The Economic Institutions of Capitalism. S. 375.
 
16
Die Auswirkungen von transaktionsspezifischem Kapital im Gegensatz zu „plastischem“, d. h. vielseitig verwendbarem Kapital auf Verträge und Märkte wurden insbesondere von Williamson untersucht. Williamson O (1985) a. a. O., S. 52 ff.
 
17
Emons und Sheldon haben dies in einer umfassenden empirischen Studie für den Gebrauchtwagenmarkt des Schweizer Kantons Basel klar nachgewiesen. in Emons W, Sheldon G (2009) The Market for Used Cars: New Evidence of the Lemons Phenomenon. Applied Economics 41:2867–2885.
 
18
BGH NJW 1975, 2011.
 
19
BGHZ 115, 286 (Granulat).
 
20
Das Beispiel stammt von Musielak, NJW 2003, 89.
 
21
MünchKommBGB-Westermann, § 434, Rn. 39, 41; BeckOK/BGB-Faust, § 437, Rn. 206. Krit. zu diesem Ansatz Musielak, NJW 2003, 89 (91), der stattdessen ein treuwidriges Verhalten des Käufers in Betracht zieht.
 
22
Vgl. BGHZ 77, 215.
 
23
Vgl. BGHZ 67, 359 (Schwimmerschalter).
 
24
Vgl. ZIP 1998, 890.
 
25
Zu diesem rechtspolitisch wichtigen Problem existiert kaum wirtschaftswissenschaftliche Literatur. Eine Ausnahme ist Emons W (1989) On the Limitation of Warranty Contracts. Journal of Industrial Economics 37:287 ff. Emons geht allerdings nur der Frage nach, wie unterschiedliche Nutzergruppen eines identischen Guts über Gewährleistungsklauseln in Verträgen separiert werden können.
 
26
Zur Länge der Gewährleistungsfrist bei moralischem Risiko beider Vertragsparteien vgl. Cooper R, Ross TW (1988) An Intertemporal Model of Warranties. Canadian Journal of Economics 21(1):72 ff. und Emons W (1989) On the Limitation of Warranty Duration. Journal of Industrial Economics 32:287 ff.
 
27
Beispiel: Es sei das Vermögen eines Käufers 100.000, die Schadenswahrscheinlichkeit 10 %. Die Nutzenfunktion betrage Logarithmus Naturalis V., mit V als Vermögenswert. So ist bei einem Schaden im Schadensfall in Höhe von 1000 die Bereitschaft, für eine Versicherung zu zahlen 100,45, bei einem Schaden von 10.000 dagegen 1048 und damit deutlich mehr als zehnmal so hoch.
 
28
Denkbar wäre z. B. eine Orientierung an der „Halbwertzeit“ langlebiger Konsumgüter, d. h. der Zeit, nach der die Hälfte der zu einem bestimmten Zeitpunkt gekauften Güter nicht mehr im Gebrauch ist. Dieser Zeitpunkt dürfte bei technischen Produkten im Durchschnitt bei ca. 4–5 Jahren liegen. Vgl. dazu Wehrt K (1991) Die Qualitätshaftung des Verkäufers aus ökonomischer Sicht. a. a. O.
 
29
Dieser Lösungsvorschlag ist in einem Gespräch mit Hein Kötz entwickelt worden.
 
30
Kirstein R, Schäfer HB (2007) Erzeugt der Europäische Verbraucherschutz Marktversagen? Eine informationsökonomische und empirische Analyse. In: Eger T et. al. (Hrsg) Ökonomische Analyse der europäischen Zivilrechtsentwicklung. Beiträge zum X. Travemünder Symposium zur ökonomischen Analyse des Rechts. S. 369–406.
 
31
Schäfer HB, Fuhrmann B (2018) Zivilrechtliche und rechtsökonomische Aspekte zum Dieselskandal der Volkswagen AG. Wirtschaftsdienst 98:243–251.
 
32
Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (MuFKlaG).
 
33
Schäfer HB, Fuhrmann B (2018) a. a. O.
 
Metadaten
Titel
Ökonomische Analyse des Leistungsstörungsrechts bei Kauf- und Werkvertrag
verfasst von
Hans-Bernd Schäfer
Claus Ott
Copyright-Jahr
2020
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-46257-7_15