1981 | OriginalPaper | Buchkapitel
Organisation und gesellschaftliche Kontrolle des Rundfunks
verfasst von : Jobst Plog
Erschienen in: Fernsehen und Hörfunk für die Demokratie
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Rundfunkstruktur — das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem — ist das gegenwärtige Instrument zur Sicherung und Verwirklichung der Rundfunkfreiheit. Zentrale verfassungsrechtliche Bestimmung ist Art. 5 I 2 GG, der die „Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk“ gewährleistet. Diese Bestimmung ist im Verfassungszusammenhang als Ergänzung des Rechts, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten“ — also der Informationsfreiheit, Art. 5 I 1 GG — zu verstehen und zugleich Voraussetzung für die Entstehung von Meinungen und die wiederum grundgesetzlich geschützte ungehinderte Äußerung und Verbreitung von Meinungen. Obwohl Art. 5 I 2 GG den Begriff „Rundfunkfreiheit“ oder „Freiheit des Rundfunks“ im Gegensatz zur Pressefreiheit nicht kennt, hat sich der Begriff der Rundfunkfreiheit für die rechtliche Handhabung des Art. 5 I 2 GG durchgesetzt, so daß heute von einem Grundrecht der Rundfunkfreiheit gesprochen werden kannl.