Neben den Maßnahmen des baulichen sowie technischen Brandschutzes vervollständigen organisatorische Bestimmungen die Brandschutzprävention. Dazu gehören die Information der sich in einer baulichen Anlage befindlichen Personen zum richtigen Verhalten im Brandfall (z. B. Brandschutzordnung), die Unterweisung und Überwachung sowie Prüfung von Brandschutzeinrichtungen, die Durchführung der Brandverhütungsschau (regelmäßige Prüfung von baulichen Anlagen auf ihre Brandsicherheit durch die Brandschutzdienststelle) und alle Maßnahmen, die die Feuerwehr unterstützen bei der Rettung von Menschen und Tieren sowie einer wirkungsvollen Brandbekämpfung.
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