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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

4. Organisierte Kriminalität

verfasst von : Karlhans Liebl

Erschienen in: Wirtschafts- und Organisierte Kriminalität

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Bevor man sich dem Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) zuwendet, muss die Definitionsfrage dieser Kriminalitätsart kurz angesprochen werden. Über Jahre wurde z. B. in Deutschland darüber diskutiert, ob es eine OK überhaupt gibt (vgl. die Hinweise bei Pütter 1997; Albrecht 2001) und dies trotz der Tatsache, dass fast täglich über „Rauschgift-Connections“, Kinderhandel oder große Schmuggelaktionen berichtet wurde. Vielfach wurde diese Kriminalität jedoch als eine besondere Spielart von „Berufsverbrechern“ gesehen, was ein gängiger Begriff in der deutschen Polizei seit ca. 1870 gewesen ist (vgl. Heindl 1926; Middendorff 1983).

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Fußnoten
1
Nach „Anlage E, Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) in der ab 01.05.1991 bundeseinheitlich geltenden Fassung“. Nachlesbar unter www.​bka.​de unter Stichwort „OK“.
 
2
Nach Annahme einiger würde die „Ausweitung der durch Schattenwirtschaften entstehenden Vernetzung zwischen herkömmlicher Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität“ zur „Aufhebung der Trennung der Konzepte organisierter Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität“ führen (so Albrecht 2001, S. 143). Dies war jedoch ein Trugschluss und hat sich nicht bewahrheitet, da die Wirtschaftskriminalität und OK weiterhin ihre eigenständigen Betätigungsfelder haben und sich die OK in den letzten Jahren verstärkt die Wirtschaftsstrukturen eines globalisierten und internationalisierten Wirtschaftslebens zu Nutze macht.
 
4
Vgl. dazu die Beiträge in „Trends in Organized Crime“, Jg. 2019, Heft 1.
 
5
Auch die Entwicklungen in der Bandenkriminalität führen dazu, dass z. B. der Begriff „organisierte Banden“ bereits Eingang in die Strafverfolgung gefunden hat und diese als „Helfer“ von OK-Gruppierungen dienen.
 
6
Hier besteht auch eine Verbindung zur Organisierten Wirtschaftskriminalität.
 
7
Wobei dann auch wieder Verbindungen zum Menschenhandel bestehen.
 
8
So sollen Malta oder Zypern in der EU solche Visa handeln. Siehe auch: www.​msn.​com/​de-de/​news/​panorama/​13000-euro-f-c3-bcr-ein-deutsches-visum-e2-80-93-staatsanwaltscha​ft-ermittelt (aufgerufen am 10.09.2019).
 
9
So ein Bericht von Lothar Neff und Andreas Frank in der Pforzheimer Zeitung vom 24.08.2019: 8. Vgl. dazu auch einen zusammenfassenden Bericht im Handelsblatt vom 17.08.2019: 10.
 
10
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/6263). Die meisten Zigaretten wurden im Bereich des Hauptzollamts Kiel beschlagnahmt.
 
11
Vgl. www.​prowildlife.​de/​tierhandel/​ (aufgerufen am 10.09.2019).
 
Metadaten
Titel
Organisierte Kriminalität
verfasst von
Karlhans Liebl
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-29095-5_4