Immer öfter kommt es vor, dass von Handelsvertretern vertretene Unternehmen selbst parallel im Internet Produkte verkaufen. Daher stellt sich die Frage, inwieweit der vertretene Unternehmer bei der Wahl dieser parallelen Vertriebswege Beschränkungen unterliegen kann oder sogar eine vertragliche Verpflichtung des Unternehmers besteht, diesen Wettbewerb zu unterlassen. …