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2023 | OriginalPaper | Buchkapitel

7. Partnerschaftliche Zukunftsplanung und Familiengründung

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Zusammenfassung

Bislang ist die Frage offengeblieben, inwieweit das Durchlaufen befristeter Beschäftigungsverhältnisse in Zusammenhang steht mit Intentionen zur Gründung einer Familie bzw. Elternschaftsabsichten und tatsächlichen Übergängen in eine erste Elternschaft.

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Fußnoten
1
Vgl. dazu die detaillierteren Ausführungen in Abschn. 7.2.1.
 
2
Für diesen Abschnitt wurde eine frühere Studie (Baron & Schulze-Oeing, 2015) vollständig neu konzipiert, das theoretische Modell wurde grundlegend überarbeitet und die Analysen vollständig erneuert.
 
3
Diese terminologische Differenzierung schlägt sich in der Familienforschung in der Entwicklung und Anwendung unterschiedlicher Messinstrumente wieder. So fragen Instrumente zur Erfassung von Elternschaftsintentionen nach Planungsabsichten für konkrete Zeiträumen, in denen eine Familiengründung bzw. -erweiterung angedacht wird; z. B.: „Do you intend to have [another] child within the next two years?“ (Thönnissen, et al., 2020, S. 99). Manche Instrumente fragen dabei nicht lediglich in dichotomer Form das Vorhandensein von Elternschaftsabsichten, sondern deren Stärke ab: „Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass Sie und Ihr derzeitiger Partner/Ihre derzeitige Partnerin in den nächsten zwei Jahren gemeinsam Kinder bekommen werden?“ (Eickemeier et al., 2016, S. 124). Demgegenüber fragen andere Instrumente zum Zeitpunkt des Interviews bestehende Kinderwünsche ab: „Do you yourself want to have a/another baby now?“ (Berninger et al., 2011, S. 591). Nachfolgend wird auf konkrete Elternschaftsabsichten fokussiert, sofern der Begriff Kinderwunsch verwendet wird, erfolgt dies synonym zur erstgenannten Kategorie.
 
4
SOEP-Daten lassen sich hier nicht sinnvoll verwenden, da Institutionalisierungsintentionen wie beispielsweise Heirats- oder Kinderwünsche nicht zum Standardinventar der jährlich wiederholten Befragungen zählen (Goebel et al., 2019).
 
5
In der Theorie des geplanten Verhaltens werden diese, mit leichten inhaltlichen Verschiebungen, unter dem Begriff Kontrollüberzeugungen gefasst (Ajzen, 1991; Fishbein & Ajzen, 2010, S. 20 ff.).
 
6
Neuere Erweiterungen der Theorie des geplanten Handelns differenzieren an dieser Stelle zwischen einstweiligen („injunctive“) und deskriptiven Normen (Fishbein & Ajzen, 2010, S. 130–151; Palm et al., 2020, S. 686 f.). Erstere bezeichnen subjektive Erwartungen darüber, was in bestimmten Situation getan oder unterlassen werden sollten, zweitgenannte bezeichnen Bewertungen des Tuns oder Unterlassens Dritter in bestimmten Situationen (Fishbein & Ajzen, 2010, S. 131). Um den Modellierungs- und Messaufwand zu begrenzen (vgl. die Ausführungen zum Erklärungsmodell in Abschn. 6.​2.​3) werden hier unter subjektiven Normen injunktive Normen verstanden. Das Konstrukt der deskriptiven Normen wäre in zukünftigen Weiterentwicklungen weiter auszuarbeiten.
 
7
Es wäre jedoch auch die gegenläufige Hypothese plausibel, wonach eine hohe subjektive Überzeugung, berufliche Herausforderungen bewältigen zu können, zu verringerten Elternschaftsabsichten führt, da eine Elternschaft in diesem Fall mit hohen karriere- und erwerbsspezifischen Opportunitäten einhergeht (Aisenbrey et al., 2009).
 
8
Streng genommen kann hier ein Overcontrol-Bias vermutet werden, da mittels des Alters und des Ehestatus mehrfach für den Institutionalisierungsgrad kontrolliert wird – noch dazu könnte das Alter in diesem Kontext als Post-Treatmentvariable aufgefasst werden (Elwert & Winship, 2014; Montgomery et al., 2018). Es wird jedoch angenommen (vgl. Abschn. 7.1.3) das mit der Aufnahme der Altersvariable in das Modell vor allem für biologische Spezifika von Fertilitätsprozessen kontrolliert wird, weshalb diese bzw. der Heiratsstatus nicht aus dem Modell entfernt wird. Ein in Vorstudien ohne die Heiratsvariable berechnetes Modell zeigt nahezu unveränderte Resultate (hier nicht abgebildet).
 
9
Für diesen Abschnitt wurde eine frühere Studie (Baron & Rapp, 2019) vollständig neu konzipiert, das theoretische Modell wurde grundlegend überarbeitet und die Analysen vollständig erneuert.
 
10
Näheres zum diesbezüglichen Forschungsstand wird in den nachfolgenden Abschnitten ausgeführt.
 
11
Nicht zu unterschlagen sind hierbei ursprünglich stärker soziologisch fundierte Ansätze wie etwa die Rollentheorie, der Sozialkonstruktionismus oder aber der symbolische Interaktionismus (Berger & Kellner, 1965; Hill & Kopp, 2013, S. 78–83). Oft fokussieren die darauf basierenden empirischen Arbeiten auf Deskriptionen und Interpretationen und liefern damit unerlässliche Anstöße zur Aufdeckung und Plausibilisierung neuer, familiensoziologisch relevanter Problem- und Fragestellungen (Hill & Kopp, 2013, S. 83). Auf konzeptioneller Ebene konnte Esser (1991) aufzeigen, dass diese eher interpretativ orientierten Ansätze sich mit stärker erklärenden Perspektiven zusammenbringen lassen – und umgekehrt (Esser, 2001).
 
12
Diskussionswürdig und Gegenstand zukünftiger empirischer Analysen dürften weitere Formen dieses funktionalen Zusammenhangs sein. So ist denkbar, dass sich dieser auch durch Polynome höherer Ordnung darstellen und den empirischen Sachverhalten in den jeweiligen Untersuchungseinheiten annähern lassen (Aiken & West, 1991).
 
13
Dieses Verständnis von Liberalisierung fokussiert auf eine Ablösung von konservativen, traditionellen Familiennormen und Rollenvorstellungen, die nicht zwingend mit einer Bejahung ökonomisch liberalistischer Ordnungsvorstellungen einhergehen muss. Manche Autor_innen verwenden stattdessen den Begriff egalitäre Geschlechterrollenbilder bzw. Einstellungen, der stärker auf eine annähernd gleiche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zwischen Männern und Frauen auf der Einstellungsebene rekurriert (Kaufman, 2000; Khamis & Ayuso, 2021; Scarbourough et al., 2018). Mit der Verwendung dieses Begriffs wird jedoch kaum dem Umstand Rechnung getragen, dass Erwerbs- und Familienarbeit auf der Handlungsebene und in weiteren Dimensionen des sozialen Zusammenlebens häufig noch ungleich verteilt ist zwischen den Geschlechtern (Grunow et al., 2018; Knight & Brinton, 2017).
 
14
In der neueren Literatur wird diskutiert, inwieweit zusätzliche Dimensionen für inhaltliche Konzeptualisierungen und empirische Analysen von Geschlechterrolleneinstellungen relevant sind (Grunow et al., 2018; Grunow, 2019; Knight & Brinton, 2017; Landwehr & Steiner, 2017). Dies wird hier nicht weiter vertieft.
 
15
Streng genommen sollte hier unterschieden werden zwischen einem erzwungenen und einem subjektiv gewollten bzw. freiwilligen Eingehen von befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Da in Tätigkeitsfeldern mit hohen Befristungsanteilen unter den Belegschaften wie etwa im sogenannten wissenschaftlichen Mittelbau oder im Dienstleistungsgewerbe oftmals keine nennenswerten Alternativen zum Eingehen befristeter Beschäftigungsverhältnisse bestehen, ist anzunehmen, dass diese als notwendige Übel denn als begrüßenswerte, von den Betroffenen unumwunden als erfreuliches Charakteristikum ihrer Tätigkeit aufgefasst werden (Goedicke, 2012). Mitunter zeigen empirische Befunde für Ost- und Mitteleuropa recht deutliche negative Zusammenhänge zwischen der Entscheidung eine Beschäftigungslaufbahn in Feldern mit hohen Anteilen atypischer Beschäftigung aufzunehmen und der individuellen Risikoaversion (Baranowska & Gebel, 2008). Nach dem Motto ‘Schlimmer geht immer’ könnte es also der Fall sein, dass befristet Beschäftigte sich sprichwörtlich darum reißen, zeitlich begrenzte Arbeitsverträge zu unterschreiben; noch dazu, wenn sie eine hohe individuelle Risikoakzeptanz aufweisen. Individuelle Schilderungen und quantitative Befunde zu den subjektiven Belastungsempfindungen im Kontext befristeter oder anderweitig atypischer Beschäftigungsformen lassen jedoch den Schluss zu, dass diese auf lange Sicht in individuellen Lebensläufen nicht die präferierte Beschäftigungsform darstellt.
 
16
Der Grad der Liberalisierung der Erwerbsrolle von Frauen im Sinne der o.g. Definition sollte im ostdeutschen Kontext abwägend diskutiert werden. So ist neueren sozialhistorischen Studien zu entnehmen, dass die Erwerbsbeteiligung von Frauen institutionalisiert und ausgeweitet wurde, um der marxistischen Doktrin einer Gleichbehandlung der Geschlechtergruppen gerecht zu werden und einem als lasterhaft angesehenen Müßiggängertum entgegenzuwirken (Mau, 2019).
 
17
Ob dies im Anschluss an die Geburt eines ersten Kindes tatsächlich gelingt, ist eine eigenständig zu untersuchende Frage (Corrigall & Konrad, 2007, Stertz et al., 2017). Empirisch wären zudem Verzögerungen in Abhängigkeit von Einstellungskonstellation zwischen Partner_innen – z. B. traditionell orientierter Mann und liberal orientierte Frau–plausibel. Diese dyadische Perspektive kann hier leider nicht vertieft werden, sollte jedoch in zukünftigen entsprechend angelegten Studien im Kontext befristeter Beschäftigung und weiterer sozioökonomischer Unsicherheitsmerkmale vertiefend untersucht werden (Scheuring, 2020, Scheuring et al., 2021). Auch wäre im Zuge kognitiver Dissonanzen Konstellationen denkbar, in denen junge Erwachsene ihre vormals liberalen Geschlechterrolleneinstellungen im Zeitverlauf in traditionelle Vorstellungen wandeln, etwa wenn im Anschluss an eine Phase befristeter Beschäftigung der Wechsel auf eine unbefristete Stelle erfolgt (vgl. Abschn. 3.​3).
 
18
Subjektivierungstheoretische Ansätze wenden ein, dass diese Selbstentfaltungs- und Aufstiegspotentiale in spätmodernen Gesellschaften Ausbeutungsverhältnisse zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden verschleiern (Lohr & Nickel, 2005). Wenngleich dieser (vermutete) Sachverhalt in zahlreichen Studien anschaulich an Einzelfällen beschrieben wird steht dessen empirisch gestützte Erklärung bislang aus.
 
19
Die mittlere Interviewzeit betrug rund 40 min (Eickemeier et al., 2016).
 
20
Für umfassende Sampledeskriptionen vgl. Kap. 5.
 
21
Durch gleichzeitige Aufnahme der Bildungsepisodenanteile und des Bildungsstands ist ein Overcontrolbias nicht auszuschließen (Elwert & Winship, 2014, Montgomery et al., 2018). Da jedoch mit den retrospektiven Befragungen nicht alle Bildungsepisoden in den Lebensläufen, sondern nur während des Analysezeitraums erfasst wurden, ist dieses Problem hier vernachlässigbar.
 
22
Für Kaplan Meier-Schätzungen zu weiteren Partnerschaftsereignissen vgl. Abschn. 5.​1.​3.
 
23
Die bisherigen Befunde sind robust, wenn die Hauptterme der einzelnen Erwerbsepisoden ohne die Interaktionsterme untersucht werden. Dies ist ebenso der Fall, wenn zudem die Kontrollvariablen aus den Berechnungen weggelassen werden (ohne Darstellung in Tabellen).
 
24
Zur Erinnerung: Nach Zentrierung der Einstellungsvariable zeigen deren niedrige Ausprägungen Einstellungsausprägungen unterhalb des Mittelwerts, also eher traditionelle Einstellungen zur Erwerbstätigkeit von Müttern an (vgl. Abschn. 7.2.3).
 
Metadaten
Titel
Partnerschaftliche Zukunftsplanung und Familiengründung
verfasst von
Daniel Baron
Copyright-Jahr
2023
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-40436-9_7